Elektrifizierung bedeutet in der Industrie, fossile Energieträger durch Strom zu ersetzen – in der Prozesswärme, im Fuhrpark und in Antrieben. Das verlagert die Frage von der Brennstoffversorgung zur Stromversorgung: Wie viel Leistung braucht der Standort, kann der Netzanschluss sie liefern, und was kostet sie? Technisch ist vieles verfügbar. Nach einer Studie des Fraunhofer ISI für Agora Industrie könnten heute verfügbare Technologien wie Wärmepumpen und Lichtbogenöfen bereits über 60 % der nicht elektrifizierten Energie der europäischen Industrie liefern [Quelle: Agora Industrie / Fraunhofer ISI, Direkte Elektrifizierung von industrieller Prozesswärme, 2024].
Elektrifizierung Industrie: Anschlussleistung, Transformator und Wirtschaftlichkeit der Umstellung
Steuern statt Ausbauen
Modellrechnung nach Tabelle 4, keine Marktdaten oder garantierten Einsparungen.
Diese Seite behandelt die Elektrifizierung als Gesamtaufgabe des Standorts: Technologien und Temperaturgrenzen, Anschlussleistung, Transformator und Lieferzeiten, Lastmanagement, Preise und Regulierung (Stand September 2026). Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt, warum Steuerung häufig günstiger ist als der Ausbau des Anschlusses. Kostenangaben sind Orientierungswerte. Die Elektrifizierung verbindet die Bausteine der [Interner Link: Energieinfrastruktur]: [Interner Link: Photovoltaik], [Interner Link: Batteriespeicher], [Interner Link: Ladeinfrastruktur] sowie [Interner Link: Wärme & Kälte].
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Elektrifizierung im Unternehmen?
Elektrifizierung ersetzt fossile Energieträger durch Strom. Man unterscheidet die direkte Elektrifizierung – Strom wird unmittelbar genutzt, etwa in Wärmepumpen, Elektrodenkesseln, Öfen oder Fahrzeugen – von der indirekten Elektrifizierung, bei der Strom zunächst in einen Energieträger wie Wasserstoff umgewandelt wird. Für die meisten Anwendungen im Mittelstand ist die direkte Elektrifizierung die wirtschaftlichere Variante, weil sie weniger Umwandlungsverluste hat.
Der Hebel ist groß: In der Industrie hat die Prozesswärme laut Umweltbundesamt mit über 60 % den größten Anteil am Endenergieverbrauch [Quelle: Umweltbundesamt, Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme], und mehr als 70 % davon werden noch fossil bereitgestellt [Quelle: NRW.Energy4Climate, Prozesswärme in der Industrie]. Für Geschäftsführer und technische Leiter ist Elektrifizierung damit keine Einzelmaßnahme, sondern ein Standortprojekt: Es berührt Netzanschluss, Transformator, Gebäude, Prozesse, Fuhrpark und die Beschaffung. Die Teilaspekte Wärme und Mobilität sind auf den Seiten [Interner Link: Wärme & Kälte] und [Interner Link: Ladeinfrastruktur] vertieft; hier steht der Gesamtzusammenhang.
Technologien der Elektrifizierung: Prozesswärme, Mobilität und Antriebe
Prozesswärme elektrifizieren
Für Prozesswärme stehen mehrere Technologien bereit. Wärmepumpen heben Abwärme oder Umgebungswärme auf Nutztemperatur; Großwärmepumpen liefern nach Agora Industrie bereits Prozesswärme im industriellen Maßstab bei bis zu 200 °C, Elektrodenkessel bei bis zu 500 °C [Quelle: Agora Industrie, Weniger fossile Brennstoffe, mehr Wettbewerbsfähigkeit, 2024]. Elektrodenkessel wandeln Strom nahezu verlustfrei in Dampf oder Heißwasser. Für höhere Temperaturen kommen Widerstandsöfen, induktive Erwärmung, Lichtbogenöfen sowie Infrarot-, Mikrowellen- und Hochfrequenzerwärmung in Betracht, abhängig vom Verfahren [Quelle muss verifiziert werden: Technologiesteckbriefe, z. B. Fraunhofer ISI]. Je nach Anwendung ersetzen sie einen Brenner oder verändern den Prozess grundlegend.
Mobilität und Fuhrpark
Elektrofahrzeuge verlagern den Energiebedarf vom Tank auf den Netzanschluss. Pkw- und Transporter-Flotten laden meist über Nacht; schwere Nutzfahrzeuge brauchen DC-Ladeleistungen im Bereich ab 50 kW. Die Auslegung, Lastmanagement und Förderung sind auf der Seite [Interner Link: Ladeinfrastruktur] beschrieben.
Antriebe, Effizienz und Querschnittstechnologien
Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und Druckluft sind bereits elektrisch; hier bedeutet Elektrifizierung vor allem Effizienz und Steuerung. Wärmerückgewinnung, drehzahlgeregelte Antriebe und Abwärmenutzung senken den Strombedarf, den die Umstellung zusätzlich erzeugt. Effizienz ist deshalb der erste Schritt der Roadmap: Jede eingesparte Kilowattstunde verkleinert Anschlussleistung und Investition.
Tabelle 1: Elektrische Technologien für Prozesswärme im Überblick
| Temperaturbereich (Orientierung) | Typische Anwendung | Hinweise | |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe / Großwärmepumpe | bis ca. 200 °C (laut Agora Industrie) | Trocknen, Pasteurisieren, Dampf niedrigen Drucks, Abwärmeaufwertung | JAZ sinkt bei großem Temperaturhub |
| Elektrodenkessel | bis ca. 500 °C (laut Agora Industrie) | Dampf und Heißwasser, Reservekessel | 1 kWh Strom je kWh Wärme; nutzt Preisspitzen nach unten |
| Widerstandsofen, induktive Erwärmung | je nach Verfahren | Schmelzen, Glühen, Härten | Prozessspezifisch; Einzelfallprüfung |
| Lichtbogenofen | hohe Temperaturen | Stahl- und Metallerzeugung | hohe Anschlussleistung |
| Infrarot, Mikrowelle, Hochfrequenz | je nach Verfahren | Trocknen, Aushärten, Kunststoffverarbeitung | Prozessumstellung statt Brennertausch |
Eigene Darstellung auf Basis von [Quelle: Agora Industrie, Weniger fossile Brennstoffe, mehr Wettbewerbsfähigkeit, 2024]; Zuordnung der übrigen Technologien ist eine fachliche Einordnung des Autors.
Potenzial und Grenzen der Elektrifizierung
Das technische Potenzial ist hoch. Nach Fraunhofer ISI und Agora Industrie könnten Technologien, die bis 2035 verfügbar sind, 90 % des bislang nicht elektrifizierten Energiebedarfs der europäischen Industrie abdecken [Quelle: Agora Industrie / Fraunhofer ISI, Direkte Elektrifizierung von industrieller Prozesswärme, 2024]. Für das praktische Vorhaben im Betrieb sind andere Fragen entscheidend: Wie hoch ist das Temperaturniveau? Läuft der Prozess kontinuierlich oder im Batch? Gibt es Abwärme? Wie hoch ist die Anschlussleistung am Standort, und wie lange dauert ein Ausbau?
Grenzen setzen Prozesschemie (Reduktionsmittel, Wasserstoff), sehr hohe Temperaturen, räumliche Gegebenheiten und die Netzkapazität. Eine Umstellung auf Strom ist dort wirtschaftlich, wo das Verhältnis aus Strom- und Brennstoffpreis und die Effizienz der Technik zusammenpassen: Rechnerisch (ohne CO₂-Preis und Leistungspreis, bei 90 % Kesselwirkungsgrad) erreicht eine Wärmepumpe mit JAZ 3 Kostengleichheit, wenn der Strompreis das 2,7-Fache des Gaspreises beträgt; ein Elektrodenkessel erreicht sie beim 0,9-Fachen. Dazu kommen CO₂-Preis, Leistungspreis und Förderung. Wie diese Größen zusammenwirken, zeigt das Rechenbeispiel auf der Seite [Interner Link: Wärme & Kälte].
Anschlussleistung, Transformator und Netzanschluss
Die zusätzliche Leistung ist der Kern des Projekts. Wärmepumpe, Ladepunkte und elektrische Prozesse erhöhen die Spitzenlast und die Benutzungsdauer. Ein Betrieb mit 900 kW Spitzenlast, einer Wärmepumpe von 167 kW elektrisch und Ladepunkten von 220 kW installierter Leistung erreicht ohne Steuerung 1.287 kW. Entscheidend sind Netzanschluss (vertragliche Anschlussleistung), Transformator (kVA), Schaltanlage, Kabelquerschnitte und die Reserve des vorgelagerten Netzes. Grundlage für Anschluss und Zugang ist § 17 EnWG [Quelle: EnWG, Gesetze im Internet].
Das Verfahren ändert sich. Die Übertragungsnetzbetreiber haben zum 1. April 2026 das Reifegradverfahren für Anschlussanträge von Speichern und Großverbrauchern eingeführt, das das Windhundprinzip ablöst [Quelle: Noerr, Reifegradverfahren für Netzanschlusskapazitäten, 2026]. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 das Netzpaket beschlossen, das Anlagenzubau und Netzausbau synchronisieren soll; es ist noch nicht in Kraft [Quelle: CMS, Netzpaket 2026: Neue Regeln für Netzanschlüsse geplant, 2026]. Baukostenzuschüsse und flexible Netzanschlüsse will die Bundesnetzagentur ab 2027 standardisieren [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026]. Für Betriebe heißt das: Anschlussanfrage und Unterlagen früh vorbereiten und prüfen, ob ein flexibler Anschluss mit gesteuerter Leistung ausreicht.
Lieferzeiten, Schaltanlagen und Planungsrisiken
Der zeitkritische Pfad liegt oft bei der Elektrotechnik. Siemens Energy nennt für Hochspannungs-Leistungstransformatoren Lieferzeiten von 18 bis 36 Monaten, Mittelspannungstransformatoren seien in sechs bis zwölf Monaten lieferbar [Quelle: ZfK, Trafos werden zum Nadelöhr, 22.06.2026]. Für Mittelspannungsschaltanlagen kommt eine Rechtsänderung hinzu: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen neue Anlagen bis 24 kV in der EU nicht mehr mit SF6 in Betrieb genommen werden; SF6-freie Anlagen haben nach Angaben eines Planungsbüros Lieferzeiten über 52 Wochen [Quelle: IET Berlin, SF6-freie Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026], Grundlage ist die F-Gas-Verordnung [Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-Verordnung) [Fundstelle prüfen]].
Für die Projektplanung bedeutet das: Die Bestellung der Station und des Transformators ist der Terminanker, nicht die Wärmepumpe. Hersteller und Netzbetreiber früh einbeziehen, die Leistung stufenweise ausbauen und Bypass- oder Übergangslösungen (Kessel behalten, mobile Ladepunkte) prüfen. Die Lieferzeit-Angaben sind Herstellerangaben und schwanken; für das konkrete Projekt sind Angebote maßgeblich.
Tabelle 2: Elektrotechnik und Lieferzeiten im Überblick
| Aufgabe | Orientierung Lieferzeit | Hinweise | |
|---|---|---|---|
| Mittelspannungstransformator | Umspannung am Standort | 6–12 Monate (Herstellerangabe) | früh bestellen; Leistungsreserve |
| Hochspannungs-Leistungstransformator | Umspannung am Netzverknüpfungspunkt | 18–36 Monate (Herstellerangabe) | Netzbetreiber früh einbinden |
| Mittelspannungsschaltanlage bis 24 kV | Schalten und Schützen | über 52 Wochen (SF6-frei, Planungsbüro) | SF6-Verbot für Neuanlagen seit 01.01.2026 |
| Station, Verteilung, Kabel | Verteilung am Standort | projektabhängig | Leerrohre und Stationsplatz für Ausbaustufen |
| EMS und Lastmanagement | Steuerung und Priorisierung | wenige Wochen bis Monate | vor Inbetriebnahme der Lasten fertig |
Quellen: [Quelle: ZfK, Trafos werden zum Nadelöhr, 22.06.2026], [Quelle: IET Berlin, SF6-freie Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026]. Lieferzeiten schwanken; verbindlich sind Hersteller- und Netzbetreiberangaben.
Lastmanagement, Messkonzept und Energiemanagementsystem
Lastmanagement ist das wirksamste Instrument, um Elektrifizierung ohne vollständigen Netzausbau umzusetzen. Das Energiemanagementsystem (EMS) misst die Leistung am Netzanschluss im Viertelstundenraster und steuert Wärmepumpe, Kältemaschinen, Ladepunkte, Speicher und Prozesse so, dass ein Grenzwert nicht überschritten wird. Dazu priorisiert es: Prozesssicherheit zuerst, dann Netzgrenze, dann Kosten. Wärme- und Kältespeicher puffern Stunden, Fahrzeuge verschieben Ladezeiten, ein Batteriespeicher kappt die Spitze.
Das Messkonzept trennt Verbraucher (Wärme, Mobilität, Prozesse) per Unterzähler, damit Wirtschaftlichkeit, Förderung und Steuerentlastungen nachweisbar sind. Intelligente Messsysteme mit Smart Meter Gateway verantwortet das BSI [Quelle: BSI, Smart-Meter-Gateway [Fundstelle prüfen]]; der Pflichteinbau ist im Messstellenbetriebsgesetz geregelt [Quelle: MsbG, §§ 29, 45, Gesetze im Internet], die Ausstattung lag zum 30. Juni 2026 bei erst 26,1 % der Pflichtfälle [Quelle: Bundesnetzagentur, Roll-out intelligenter Messsysteme, Stand 2026]. Schnittstellen wie Modbus oder APIs verbinden Anlagen mit dem EMS. Wo Wärmepumpen oder Wallboxen in der Niederspannung angeschlossen sind, gilt § 14a EnWG mit netzorientierter Steuerung [Quelle: Bundesnetzagentur, § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen].
Schematische Architektur nach GRAFIK 2 im Word. Keine realen Messwerte oder Kundeninstallationen.
Strompreis, Netzentgelte, Leistungspreis und Industriestrompreis
Der durchschnittliche Strompreis kleiner bis mittlerer Industriebetriebe liegt 2026 bislang bei 17,2 ct/kWh [Quelle: BDEW, Strompreisanalyse Herbst 2026]. Netzentgelte wirken über Arbeits- und Leistungspreis; der Leistungspreis richtet sich nach der höchsten Viertelstundenleistung [Quelle: StromNEV, §§ 17, 19, Gesetze im Internet]. Die Elektrifizierung erhöht Verbrauch und Spitze und verändert die Benutzungsdauer. Für Bestandskunden mit Bandlastcharakter wird die bisherige Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2031 verlängert; über die Ausgestaltung für industrielle Verbraucher soll Anfang 2027 entschieden werden [Quelle: Bundesnetzagentur, Reform der Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), 27.05.2026]. Für Verbraucher über 100.000 kWh soll der Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis ersetzt werden, die Umsetzung ist bis 2029 geplant [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026].
Entlastungen: Das Produzierende Gewerbe zahlt seit 2026 dauerhaft nur den EU-Mindestsatz der Stromsteuer [Quelle: Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte für 2026]. Für Strom zur Erzeugung von Wärme und Kälte ist die Entlastung an die Nutzung durch das Produzierende Gewerbe geknüpft [Quelle: Zoll, Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG]. Zusätzlich gibt es für energieintensive Unternehmen den Industriestrompreis für 2026 bis 2028: Nach der Richtlinie des BMWE vom 6. Mai 2026 beträgt der Zielpreis 5 ct/kWh, berücksichtigt werden bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs [Quelle: Energiekosten 360, Industriestrompreis genehmigt und Richtlinie veröffentlicht, 2026]; die Abrechnung erfolgt rückwirkend über das BAFA, mindestens die Hälfte der Entlastung ist in Dekarbonisierung am Standort zu reinvestieren [Quelle: c-ober, Industriestrompreis 2026: 5 ct/kWh (Beratungsquelle)]. Ob ein Betrieb anspruchsberechtigt ist, hängt von Branche, Strom- und Handelsintensität ab [Quelle muss verifiziert werden: Richtlinie im Bundesanzeiger].
Der CO₂-Preis verteuert den Brennstoffvergleich: 2026 gilt im nationalen Emissionshandel ein Korridor von 55 bis 65 €/t, das Kabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf einer Fortführung für 2027 beschlossen [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026].
Flexibilität und Strommarkt bei der Elektrifizierung
Elektrifizierte Lasten sind flexibel, wenn Speicher und Steuerung vorhanden sind. Bei dynamischen Tarifen folgen die Preise dem Day-Ahead-Markt, in dem seit dem 1. Oktober 2025 Viertelstundenprodukte gehandelt werden [Quelle: SMARD, Viertelstundenscharfe Großhandelspreise, 2025]. 2025 lag das Jahresmittel bei 89,32 €/MWh, in 573 Stunden war der Preis negativ [Quelle: ZfK auf Basis von BNetzA/SMARD, Strommarkt 2025, 2026]. Wer Wärmepumpe, Elektrodenkessel, Kältemaschinen und Ladevorgänge in günstige Stunden legen kann, senkt die Beschaffungskosten und entlastet das Netz. Das Fraunhofer ISE verweist auf die „Speicherlücke“ für die untertägige Verschiebung von Überschussstrom [Quelle: baulinks.de zur Energy-Charts-Auswertung des Fraunhofer ISE, 01.07.2026]. Der Nutzen hängt vom Preisspread ab, der schwer zu prognostizieren ist; konservative Kalkulationen setzen ihn nur teilweise an.
Der Intraday-Markt gleicht Abweichungen bis kurz vor der Lieferung aus [Quelle muss verifiziert werden: Handelszeiten und Produkte im Intraday-Handel]. Für die meisten mittelständischen Betriebe stehen Lastspitzenkappung, Beschaffung und Eigenverbrauch im Vordergrund; die Teilnahme am Regelenergiemarkt setzt Präqualifikation voraus [Quelle muss verifiziert werden: Präqualifikationsbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber].
Elektrifizierung mit Photovoltaik und Batteriespeicher kombinieren
Eigenerzeugung senkt den Netzbezug der zusätzlichen Lasten. Photovoltaik passt zu tagsüber laufenden Wärmepumpen, Kältemaschinen und Ladepunkten am Arbeitsplatz; wie sich Anlagengröße auf Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad auswirkt, zeigt die Seite [Interner Link: Photovoltaik]. Ein [Interner Link: Batteriespeicher] kappt Spitzen, die entstehen, wenn mehrere elektrifizierte Lasten gleichzeitig laufen, und kann damit Netzanschluss und Transformator entlasten. Mit Wärme- und Kältespeichern entsteht ein mehrstufiges System: Thermische Speicher verschieben Stunden, die Batterie deckt Spitzen, die PV liefert Tagesenergie.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Lastdaten messen, dann Lastmanagement und thermische Speicher, dann – wenn die Restspitze noch kostet – den Batteriespeicher. Das EMS muss alle Anlagen im selben Optimierungsmodell führen; getrennte Steuerungen je Gewerk führen zu Konflikten und verschenken die Gleichzeitigkeitseffekte.
Rechtlicher Rahmen der Elektrifizierung (Stand September 2026)
Die Elektrifizierung berührt Netz-, Steuer-, Gebäude- und Förderrecht (Tabelle 3). Drei Punkte sind besonders wichtig. Erstens: Netzanschluss und Netzentgelte. § 17 EnWG regelt Anschluss und Zugang [Quelle: EnWG, Gesetze im Internet]; Reifegradverfahren und Netzpaket verändern die Vergabe [Quelle: Noerr, Reifegradverfahren für Netzanschlusskapazitäten, 2026], [Quelle: CMS, Netzpaket 2026: Neue Regeln für Netzanschlüsse geplant, 2026]; die Reform AgNes ersetzt ab 2029 den Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026]. Die Verordnung selbst (StromNEV) enthält Sonderregelungen, etwa § 19 Abs. 2 [Quelle: StromNEV, §§ 17, 19, Gesetze im Internet].
Zweitens: Wärme und Gebäude. Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit 29. Juli 2026 und hat die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gestrichen; klimaneutrale Brennstoffe sind ab 2045 vorgeschrieben [Quelle: Bundesregierung, Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026], [Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss der Heizungsgesetz-Novelle, 2026]. Der CO₂-Preis verteuert fossile Wärme weiter [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026]. Drittens: Steuern und Förderung. Die Stromsteuerentlastung des Produzierenden Gewerbes gilt seit 2026 dauerhaft [Quelle: Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte für 2026], der Industriestrompreis läuft 2026 bis 2028 [Quelle: Energiekosten 360, Industriestrompreis genehmigt und Richtlinie veröffentlicht, 2026], und für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien fördert die Bundesförderung (EEW Modul 2) Wärmepumpen, Solarkollektoren und Geothermie [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien]. Hinzu kommen technische Vorgaben wie das SF6-Verbot für neue Mittelspannungsschaltanlagen bis 24 kV [Quelle: IET Berlin, SF6-freie Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026]. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung.
Tabelle 3: Rechtlicher Rahmen der Elektrifizierung (Stand September 2026)
| Kerninhalt | Stand | |
|---|---|---|
| § 17 EnWG | Netzanschluss und Netzzugang | in Kraft |
| Reifegradverfahren der ÜNB | Vergabe von Anschlusskapazität für Speicher und Großverbraucher | seit 01.04.2026 |
| Netzpaket (EnWG, EEG) | Priorisierung und Reservierung von Anschlüssen, Redispatchvorbehalt | Kabinett 29.07.2026; nicht in Kraft |
| AgNes (Bundesnetzagentur) | Kapazitätspreis statt Leistungspreis ab 100.000 kWh; Bandlast für Bestandskunden bis 31.12.2031 | Zwischenstand 05/2026; Umsetzung bis 2029 geplant |
| Gebäudemodernisierungsgesetz | 65-%-Vorgabe gestrichen; klimaneutrale Brennstoffe ab 2045 | seit 29.07.2026 |
| BEHG | CO₂-Preis, Korridor 2026: 55–65 €/t; Entwurf zur Fortführung 2027 | Kabinett 12.08.2026; Verfahren läuft |
| StromStG | Produzierendes Gewerbe: dauerhaft EU-Mindestsatz; Entlastung nach § 9b | seit 01.01.2026 |
| Industriestrompreis (Richtlinie BMWE) | Zielpreis 5 ct/kWh, bis 50 % des Verbrauchs, 2026–2028; Reinvestition in Dekarbonisierung | Richtlinie 06.05.2026; Abrechnung rückwirkend |
| EEW Modul 2 (BAFA) | Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien | Quoten laut aktueller Richtlinie prüfen |
| § 14a EnWG | Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung | seit 2024 |
| F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 | Keine neuen SF6-Mittelspannungsschaltanlagen bis 24 kV | seit 01.01.2026 |
Quellen: [Quelle: EnWG, Gesetze im Internet], [Quelle: Noerr, Reifegradverfahren für Netzanschlusskapazitäten, 2026], [Quelle: CMS, Netzpaket 2026: Neue Regeln für Netzanschlüsse geplant, 2026], [Quelle: Bundesnetzagentur, Reform der Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), 27.05.2026], [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026], [Quelle: Bundesregierung, Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026], [Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss der Heizungsgesetz-Novelle, 2026], [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026], [Quelle: Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte für 2026], [Quelle: Zoll, Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG], [Quelle: Energiekosten 360, Industriestrompreis genehmigt und Richtlinie veröffentlicht, 2026], [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien], [Quelle: Bundesnetzagentur, § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen], [Quelle: IET Berlin, SF6-freie Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026], [Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-Verordnung) [Fundstelle prüfen]].
Wirtschaftlichkeit: Steuern statt Ausbauen – Rechenbeispiel Standortelektrifizierung
Rechenbeispiel (Tabelle 4, alle Werte Annahmen, keine Marktdaten): Ein Betrieb mit 900 kW Spitzenlast und einem Transformator von 1.000 kVA (cos φ 0,95) elektrifiziert Wärme (Wärmepumpe mit 167 kW elektrisch) und Fuhrpark (Ladeleistung 220 kW installiert). Ohne Steuerung erreicht die Spitze 1.287 kW. Das erfordert einen Ausbau auf 1.600 kVA (Station und Trafo 150.000 €) und einen Baukostenzuschuss von 38.700 € (100 €/kW auf 387 kW zusätzlich); der zusätzliche Leistungspreis beträgt bei 110 €/kW 42.570 € pro Jahr. Investition: 188.700 €.
Mit Lastmanagement und Wärmespeicher beteiligt sich die Wärmepumpe nur zur Hälfte (83 kW) an der Spitze, die Ladeleistung wird in der Spitzenzeit auf 80 kW begrenzt. Die Spitze liegt bei 1.063 kW. Ein Transformator von 1.250 kVA genügt (80.000 €), der Baukostenzuschuss sinkt auf 16.300 €, hinzu kommen 40.000 € für EMS, Lastmanagement und Wärmespeicher. Investition: 136.300 €, also 52.400 € weniger; der zusätzliche Leistungspreis beträgt 17.930 € pro Jahr, also 24.640 € weniger. Die Rechnung zeigt: Steuerung ersetzt einen Teil des Netzausbaus, sofern die Prozesse die Verschiebung zulassen.
Sensitivitäten: Fällt die Wärmepumpe voll in die Jahresspitze, steigt der Leistungspreis auf 27.170 € pro Jahr, die Investition auf 144.700 €; der Vorteil gegenüber der ungesteuerten Variante bleibt bei 44.000 € Investition und 15.400 € jährlich. Bei 60 €/kW Leistungspreis sinkt der jährliche Vorteil auf 13.440 €. Nicht eingerechnet sind Energiekosten, Förderung und Wärme- und Ladeinvestitionen selbst; die stehen auf den Seiten [Interner Link: Wärme & Kälte] und [Interner Link: Ladeinfrastruktur]. Eine pauschale Aussage wie „Elektrifizierung rechnet sich immer“ ist nicht belastbar; sie hängt von Prozess, Preisverhältnis, Netzanschluss und Steuerbarkeit ab.
Tabelle 4: Rechenbeispiel Standortelektrifizierung – Steuern statt Ausbauen (Annahmen, keine Marktdaten)
| Variante A: ungesteuert | Variante B: gesteuert (Lastmanagement + Wärmespeicher) | |
|---|---|---|
| Ausgangslage (Annahme) | 900 kW Spitze, Trafo 1.000 kVA, cos φ 0,95 | 900 kW Spitze, Trafo 1.000 kVA, cos φ 0,95 |
| Neue Lasten | Wärmepumpe 167 kW el. + Ladepunkte 220 kW | Wärmepumpe 83 kW in der Spitze (50 %) + Laden begrenzt auf 80 kW |
| Neue Jahresspitze | 1.287 kW | 1.063 kW |
| Zusätzliche Spitze | 387 kW | 163 kW |
| Transformator / Station | 1.600 kVA: 150.000 € | 1.250 kVA: 80.000 € |
| Baukostenzuschuss (100 €/kW) | 38.700 € | 16.300 € |
| EMS, Lastmanagement, Wärmespeicher | – | 40.000 € |
| Investition Netz und Steuerung | 188.700 € | 136.300 € |
| Zusätzlicher Leistungspreis (110 €/kW) | 42.570 €/Jahr | 17.930 €/Jahr |
| Vorteil B gegenüber A | – | 52.400 € Investition; 24.640 €/Jahr |
| Sensitivität: Wärmepumpe voll in der Spitze (B′) | – | Spitze 1.147 kW; Investition 144.700 €; Leistungspreis 27.170 €/Jahr; Vorteil 44.000 € und 15.400 €/Jahr |
| Sensitivität: Leistungspreis 60 €/kW | A: 23.220 €/Jahr | B: 9.780 €/Jahr; Vorteil 13.440 €/Jahr |
Alle Werte sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Marktangaben. Energiekosten, Förderung sowie Investitionen in Wärmepumpe und Ladepunkte sind nicht enthalten (siehe Seiten Wärme & Kälte und Ladeinfrastruktur).
Elektrifizierung skalierbar aufbauen: Roadmap
Schritt 1 – Daten und Effizienz: Lastgänge, Wärme- und Kältebedarf je Prozess messen; Effizienz- und Abwärmepotenziale heben.
Schritt 2 – Zielbild: Welche Prozesse, Temperaturen und Fahrzeuge werden bis wann elektrifiziert? Gesamtbedarf an Leistung ermitteln.
Schritt 3 – Netzanschluss: Voranfrage, Transformator und Station mit Reserve, Lieferzeiten als Terminanker, flexible Anschlussvarianten prüfen.
Schritt 4 – Messkonzept und EMS: Unterzähler, Viertelstundenmessung, Lastmanagement, Schnittstellen.
Schritt 5 – Erste Ausbaustufe: dort umstellen, wo Temperatur niedrig, Bedarf gleichmäßig und Wirtschaftlichkeit klar ist (Wärmepumpe, Ladepunkte).
Schritt 6 – Flexibilität und Eigenerzeugung: Wärme-/Kältespeicher, Photovoltaik, bei Bedarf Batteriespeicher.
Schritt 7 – Zweite Stufe: höhere Temperaturen, Elektrodenkessel oder Prozessumstellung; fossile Erzeuger als Reserve behalten.
Die Stufen sind so zu planen, dass jede für sich wirtschaftlich ist und die Infrastruktur (Leerrohre, Stationsplatz, Trafoleistung) die nächste Stufe aufnehmen kann.
Typische Fehler bei der Elektrifizierung
Elektrifizierung je Gewerk geplant statt als Standortkonzept: Summenleistung und Gleichzeitigkeit bleiben unbekannt.
Transformator und Schaltanlage zu spät bestellt; Lieferzeiten bestimmen den Terminplan.
Netzanschluss und Baukostenzuschuss nicht früh geklärt.
Kessel und fossile Reserve zu früh stillgelegt.
Wirtschaftlichkeit mit dem heutigen Leistungspreis gerechnet, obwohl AgNes das System ändert.
Keine Unterzähler: Förderung und Steuerentlastungen sind nicht nachweisbar.
Prozessanforderungen (Temperatur, Hygiene, Verfügbarkeit) nicht mit der Steuerung abgestimmt.
Förderungen und Industriestrompreis ohne Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eingeplant.
Entwicklung der Elektrifizierung bis 2030
Der BDEW verweist auf Prognosen aus dem Monitoringbericht, die für 2030 einen Strombedarf von 600 bis 700 TWh nennen [Quelle: BDEW, Faktenpapier Stromverbrauch und -erzeugung bis 2030]. Die Bundesnetzagentur erwartet, dass sich die Netzkosten von rund 37 Mrd. € bis 2035 nahezu verdoppeln [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026]. Zugleich wächst das Angebot erneuerbarer Energien: Der Photovoltaik-Zubau soll auf 215 GW bis 2030 steigen [Quelle: Bundesnetzagentur, Ausbau Erneuerbarer Energien 2025, 2026], der Speicherbedarf wird auf 100 bis 170 GWh geschätzt [Quelle: pv magazine zur Energy-Charts-Jahresauswertung 2025 des Fraunhofer ISE, 2026]. Für Unternehmen entsteht ein Zielkonflikt aus mehr Strombedarf und Netzengpässen. Er löst sich dort, wo Flexibilität, Eigenerzeugung und Speicher die Anschlussleistung begrenzen.
Tabelle 5: Ausgewählte Kennzahlen zur Elektrifizierung mit Datenjahr
| Wert | Datenjahr / Stand | |
|---|---|---|
| Anteil Prozesswärme am industriellen Endenergieverbrauch | über 60 % | laut UBA |
| Anteil fossiler Energieträger an industrieller Prozesswärme | über 70 % | laut NRW.Energy4Climate |
| Technisches Potenzial direkter Elektrifizierung (EU-Industrie) | über 60 % heute, 90 % bis 2035 | Studie 2024 |
| Strombedarf Deutschland 2030 (Prognose, Monitoringbericht) | 600–700 TWh | Prognose |
| Netzkosten Deutschland | rund 37 Mrd. €; bis 2035 nahezu Verdopplung (BNetzA-Prognose) | 2026 |
| Industriestrompreis kleine bis mittlere Betriebe | 17,2 ct/kWh | 2026 (bisher) |
| Nationaler CO₂-Preis (Korridor) | 55–65 €/t | 2026 |
| Day-Ahead-Jahresmittel | 89,32 €/MWh | 2025 |
Quellen: [Quelle: Umweltbundesamt, Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme], [Quelle: NRW.Energy4Climate, Prozesswärme in der Industrie], [Quelle: Agora Industrie / Fraunhofer ISI, Direkte Elektrifizierung von industrieller Prozesswärme, 2024], [Quelle: BDEW, Faktenpapier Stromverbrauch und -erzeugung bis 2030], [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026], [Quelle: BDEW, Strompreisanalyse Herbst 2026], [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026], [Quelle: ZfK auf Basis von BNetzA/SMARD, Strommarkt 2025, 2026].
Fazit
Elektrifizierung ist für Industrie und Gewerbe ein Standortprojekt, in dem Netzanschluss, Transformator, Lastmanagement und Strompreis zusammenwirken. Technisch ist die Umstellung bei Wärme, Mobilität und Antrieben in großen Teilen möglich; wirtschaftlich entscheiden Preisverhältnis von Strom zu Brennstoff, Auslastung, Anschlusskosten und Flexibilität. Das Rechenbeispiel zeigt, dass Steuerung den Ausbau teilweise ersetzt: rund 52.400 € weniger Investition und rund 24.640 € weniger Leistungspreis pro Jahr (Annahmen).
Der Rechtsrahmen bleibt in Bewegung: AgNes, Netzpaket, Reifegradverfahren, GModG, CO₂-Preis, Stromsteuerentlastung und Industriestrompreis verändern Kosten und Voraussetzungen. Belastbare Entscheidungen beruhen auf gemessenen Lastgängen, einem Gesamtkonzept für den Standort, früh bestellter Elektrotechnik und einem Energiemanagement, das alle elektrifizierten Lasten gemeinsam führt. So wird die Elektrifizierung in Industrie und Gewerbe zum tragenden Baustein der Energieinfrastruktur.
Häufig gestellte Fragen zur Elektrifizierung in Industrie und Gewerbe (FAQ)
Welche Prozesse lassen sich in der Industrie elektrifizieren?
Prozesswärme lässt sich je nach Temperaturniveau mit Wärmepumpen, Elektrodenkesseln, Öfen oder induktiver Erwärmung elektrifizieren; Großwärmepumpen erreichen nach Agora Industrie bis etwa 200 °C, Elektrodenkessel bis etwa 500 °C [Quelle: Agora Industrie, Weniger fossile Brennstoffe, mehr Wettbewerbsfähigkeit, 2024]. Hinzu kommen Fuhrpark und Antriebe. Technisch könnten laut Fraunhofer ISI bis 2035 verfügbare Technologien 90 % des bislang nicht elektrifizierten Bedarfs der europäischen Industrie abdecken [Quelle: Agora Industrie / Fraunhofer ISI, Direkte Elektrifizierung von industrieller Prozesswärme, 2024]. Im Einzelfall entscheiden Prozess, Temperatur und Netzanschluss.
Wie viel Anschlussleistung braucht die Elektrifizierung?
Das ergibt sich aus der Summe der neuen Lasten und ihrer Gleichzeitigkeit. Im Rechenbeispiel dieser Seite steigt die Spitze bei 900 kW Bestand, 167 kW Wärmepumpe und 220 kW Ladeleistung ungesteuert auf 1.287 kW, mit Lastmanagement auf 1.063 kW (Annahmen). Maßgeblich sind Viertelstundenwerte des Lastgangs, Prozessplanung und Transformatorreserve. Rechtsgrundlage für den Anschluss ist § 17 EnWG [Quelle: EnWG, Gesetze im Internet].
Wie lange dauert es, Transformator und Schaltanlage zu bekommen?
Siemens Energy nennt für Hochspannungs-Leistungstransformatoren 18 bis 36 Monate, für Mittelspannungstransformatoren sechs bis zwölf Monate [Quelle: ZfK, Trafos werden zum Nadelöhr, 22.06.2026]. SF6-freie Mittelspannungsschaltanlagen haben nach Angaben eines Planungsbüros Lieferzeiten über 52 Wochen [Quelle: IET Berlin, SF6-freie Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026]. Die Zeiten schwanken; verbindlich sind Angebote. Die Elektrotechnik ist daher der Terminanker des Projekts.
Was ist günstiger: Netzausbau oder Lastmanagement?
Das hängt vom Prozess ab. Im Beispiel dieser Seite spart die gesteuerte Variante 52.400 € Investition und 24.640 € Leistungspreis pro Jahr (Annahmen). Voraussetzung ist, dass Prozesse Verschiebung zulassen und Speicher (thermisch oder elektrisch) vorhanden sind. Bei durchgehend laufenden Lasten ist Steuerung weniger wirksam, dann kann ein Ausbau nötig sein.
Wie wirkt sich die Reform der Netzentgelte (AgNes) auf die Elektrifizierung aus?
Für Verbraucher über 100.000 kWh soll der Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis ersetzt werden, die Umsetzung ist bis 2029 geplant [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026]. Für Bestandskunden mit Bandlast gilt die bisherige Regelung bis Ende 2031 weiter; über die Ausgestaltung für industrielle Verbraucher soll Anfang 2027 entschieden werden [Quelle: Bundesnetzagentur, Reform der Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), 27.05.2026]. Betriebe sollten Wirtschaftlichkeit mit Szenarien rechnen.
Wer erhält den Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis gilt für 2026 bis 2028 und richtet sich an energieintensive, handelsintensive Unternehmen; der Zielpreis beträgt 5 ct/kWh für bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs [Quelle: Energiekosten 360, Industriestrompreis genehmigt und Richtlinie veröffentlicht, 2026]. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend über das BAFA, mindestens die Hälfte der Entlastung ist in Dekarbonisierung zu reinvestieren [Quelle: c-ober, Industriestrompreis 2026: 5 ct/kWh (Beratungsquelle)]. Ob ein Betrieb anspruchsberechtigt ist, ist im Einzelfall anhand der Richtlinie zu prüfen [Quelle muss verifiziert werden: Richtlinie im Bundesanzeiger].
Welche Förderung gibt es für die Elektrifizierung von Prozesswärme?
Auf Bundesebene fördert das EEW Modul 2 Wärmepumpen, Solarkollektoren und Geothermie, sofern die Wärme überwiegend für Prozesse genutzt wird [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien]. Die Förderquoten wurden angepasst; maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie [Quelle muss verifiziert werden: EEW-Richtlinie]. Für Lkw-Ladeinfrastruktur gibt es ein eigenes Bundesprogramm [Quelle: BMV, Förderung Ladeinfrastruktur für den schweren Straßengüterverkehr, 2026]. Anträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Wie fange ich mit der Elektrifizierung an?
Mit Daten: Lastgänge in Viertelstundenwerten, Wärme- und Kältebedarf je Prozess, Fahrzeugprofile. Danach folgen Effizienz und Abwärmenutzung, ein Zielbild für den Standort, die Klärung des Netzanschlusses und die Bestellung der Elektrotechnik. Als erste Stufe eignen sich Anwendungen mit niedriger Temperatur und gleichmäßigem Bedarf. Das Energiemanagement sollte alle Lasten gemeinsam führen.
Elektrifizierung mit wirtschaftlichem Augenmaß.
Vom Lastgang über die Anschlussleistung bis zur integrierten Steuerung Ihrer Anlagen.
Quellenverzeichnis
Alle Links wurden im September/Oktober 2026 recherchiert. Bei Sekundärquellen ist die Primärquelle angegeben oder zu ergänzen; Gesetzestexte und Seitenzahlen sind vor Veröffentlichung in der jeweils aktuellen Fassung zu prüfen. Aussagen mit dem Hinweis [Quelle muss verifiziert werden] sind nicht belegt.
[1] Agora Industrie: „Weniger fossile Brennstoffe, mehr Wettbewerbsfähigkeit: Wie Elektrifizierung die Industrie und den Klimaschutz stärkt“ (2024). Fundstelle: Großwärmepumpen und Elektrodenkessel liefern Prozesswärme im industriellen Maßstab bei bis zu 200 bzw. 500 °C; flexible Nachfrage kann Netzauslastung verbessern. Think-Tank-Quelle. Link: https://www.agora-industrie.de/aktuelles/weniger-fossile-brennstoffe-mehr-wettbewerbsfaehigkeit-wie-elektrifizierung-die-industrie-und-den-klimaschutz-staerkt-1
[2] BDEW: „BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026“, 08/2026. Fundstelle: Haushalte 37,0 ct/kWh (15,2 / 9,2 / 12,6 ct/kWh); Industrie 2026 bisher 17,2 ct/kWh (kleine bis mittlere Betriebe); mittelgroße Industrie 2025: 15,9 ct/kWh; große Industrie 2025: 14,4 ct/kWh. Link: https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/
[3] BDEW: „Faktenpapier: Entwicklung von Stromverbrauch und -erzeugung bis 2030“ (2026). Fundstelle: Verweis auf Prognose zum Strombedarf 2030 von 600–700 TWh im Monitoringbericht zum Start der 21. Legislaturperiode. Link: https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Faktenpapier_Entwicklung_von_Stromverbrauch_und_-erzeugung_bis_2030.pdf
[4] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Technische Richtlinie TR-03109 und Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways. Genaue Unterseite und Fassung vor Veröffentlichung ergänzen [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.bsi.bund.de
[5] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft). Fundstelle: Gegenstand der Förderung (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie; Prozesswärme über 50 %). Ältere Seitenfassung; aktuelle Förderquoten laut Richtlinie prüfen [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul2_Prozesswaerme/modul2_prozesswaerme_node.html
[6] Bundesministerium für Verkehr (BMV): Pressemitteilung „BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr“ (2026). Fundstelle: förderfähig sind Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme; Startvolumen 200 Mio. €; Förderaufruf für KMU ab 05.06.2026. Link: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/036-schnieder-foerderung-ladeinfrastruktur-schwere-nutzfahrzeuge.html
[7] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Ausbau Erneuerbarer Energien 2025“, 08.01.2026. Fundstelle: Abschnitt Solar (Zubau 16,4 GW, Gesamtleistung 117 GW, Ziel 215 GW bis 2030, erforderlicher Zubau 19,6 GW/Jahr). Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260108_EEG.html
[8] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, 27.05.2026. Fundstelle: Sonderentgelte Industrie (Bandlast bis 31.12.2031, atypische Netznutzung), Beteiligung von Erzeugungsanlagen, Entscheidung zur Industrie Anfang 2027. Zwischenstand, keine verbindliche Festlegung. Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260527_Agnes.html
[9] Bundesnetzagentur: „Roll-out intelligenter Messsysteme“ (Datenauswertung 1. Halbjahr 2026). Fundstelle: 26,1 % der Pflichteinbaufälle (6.000–100.000 kWh sowie § 14a-Anlagen) ausgestattet. Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/artikel.html
[10] Bundesnetzagentur: „§14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Fundstelle: Netzentgeltmodule, zeitvariables Netzentgelt (Modul 3) ab April 2025. Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html?nn=877500
[11] Bundesregierung: „Gebäudemodernisierungsgesetz“, 29.07.2026. Fundstelle: Verkündung 28.07.2026, wesentliche Neuregelungen ab 29.07.2026, angepasste Heizungsförderung ab 21.07.2026. Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284
[12] Bundesregierung: „Niedrigere Netzentgelte für 2026“ (2025/2026). Fundstelle: Zuschuss 6,5 Mrd. € (2026), 5,525 Mrd. € p. a. (2027–2029, geplant); Stromsteuer für produzierendes Gewerbe dauerhaft auf EU-Mindestsatz. Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/niedrigere-netzentgelte-2382396
[13] CMS Deutschland: „Netzpaket 2026: Neue Regeln für Netzanschlüsse geplant“, 08/2026. Fundstelle: Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026, Abkehr vom Windhund-Prinzip, § 17a EnWG-RegE. Sekundärquelle; Regierungsentwurf im Original vor Veröffentlichung prüfen. Link: https://cms.law/de/deu/legal-updates/netzpaket-2026-neue-regeln-fuer-netzanschluesse-geplant
[14] Deutscher Bundestag: „Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle“, Juli 2026. Fundstelle: Streichung der 65-Prozent-Vorgabe, klimaneutrale Brennstoffe ab 2045. Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-heizungsgesetz-1194534
[15] Energiekosten 360 GmbH: „Industriestrompreis genehmigt und Richtlinie veröffentlicht“ (2026). Fundstelle: Richtlinie des BMWE vom 06.05.2026, Geltung 2026–2028, Zielpreis 5 ct/kWh, bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs, Referenz 1-Jahres-Future. Beratungsquelle; Richtlinie im Bundesanzeiger prüfen [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.energiekosten360.de/energiepolitik/industriestrompreis-genehmigt/
[16] Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Gesetze im Internet (BMJ). Fundstelle: §§ 13a, 14a, 17, 41a. Aktuelle Fassung (inkl. Änderungen 2025/2026) vor Veröffentlichung prüfen. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
[17] Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung), EUR-Lex. Fundstelle: Vorgaben zu SF6 in Mittelspannungsschaltanlagen (Artikel und Fristen vor Veröffentlichung ergänzen) [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/573/oj
[18] Fraunhofer ISI im Auftrag von Agora Industrie: „Direkte Elektrifizierung von industrieller Prozesswärme. Eine Bewertung von Technologien, Potenzialen und Zukunftsaussichten für die EU“ (Rehfeldt, Bußmann, Fleiter), 2024. Fundstelle: Kernergebnisse (Technologien bis 2035 könnten 90 % des bislang nicht elektrifizierten Energiebedarfs der europäischen Industrie abdecken; heutige Technologien über 60 %). Seitenzahl ergänzen. Link: https://www.agora-industrie.de/publikationen/direkte-elektrifizierung-von-industrieller-prozesswaerme
[19] IET Berlin: „SF6-freie Mittelspannungsschaltanlagen: was ab 2026 bei Netzstationen und Kundenanlagen neu zu planen ist“ (2026). Fundstelle: Inbetriebnahmeverbot für neue Mittelspannungsschaltanlagen bis 24 kV mit SF6 seit 01.01.2026 nach EU-F-Gas-Verordnung 2024/573; Lieferzeiten über 52 Wochen. Beratungsquelle; Verordnung im Original prüfen. Link: https://iet-berlin.de/sf6-freie-mittelspannungsschaltanlagen-was-ab-2026-bei-netzstationen-und-kundenanlagen-neu-zu-planen-ist/
[20] IHK Karlsruhe: „Bundesnetzagentur treibt Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“) voran“, 23.06.2026. Fundstelle: rund 37 Mrd. € Netzkosten, Verdopplung bis 2035 (BNetzA-Prognose), Kapazitätspreise statt Leistungspreis ab 100.000 kWh, Umsetzung bis 2029. Sekundärquelle; Primärquelle: Bundesnetzagentur. Link: https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560
[21] Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), Gesetze im Internet (BMJ). Fundstelle: § 29 (Pflichteinbau), § 45 (Ausstattungsquoten). Link: https://www.gesetze-im-internet.de/msbg/
[22] NRW.Energy4Climate (Landesgesellschaft): „Prozesswärme“. Fundstelle: Aktuelle Zahlen (über 70 % der industriellen Prozesswärme aus fossilen Energieträgern; Prozesskälte rund 2 % der Wärmeanwendungen). Sekundärquelle; Primärdaten: AG Energiebilanzen. Link: https://www.energy4climate.nrw/klimaneutrale-industrie/prozesswaerme
[23] Noerr: „Reifegradverfahren: Neue Regeln für die Zuteilung des raren Guts ‚Netzanschlusskapazitäten‘“, 05/2026. Fundstelle: Einführung durch die Übertragungsnetzbetreiber am 01.04.2026 für Speicher und Großverbraucher. Sekundärquelle. Link: https://www.noerr.com/de/insights/reifegradverfahren-neue-regeln-fur-die-zuteilung-des-raren-guts-netzanschlusskapazitaten
[24] SMARD (Bundesnetzagentur): „Viertelstundenscharfe Großhandelspreise verfügbar“, 09.10.2025. Fundstelle: Umstellung der Day-Ahead-Auktion auf Viertelstundenprodukte zum 01.10.2025. Link: https://www.smard.de/home/viertelstundenscharfe-grosshandelspreise-verfuegbar-218074
[25] Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Gesetze im Internet (BMJ). Fundstelle: § 17 (Netzentgelte Letztverbraucher), § 19 Abs. 2 (individuelle Netzentgelte). Verordnung tritt nach Planung zum 31.12.2028 außer Kraft [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/
[26] Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): „nEHS Verkauf und Versteigerung“, Stand 2026. Fundstelle: Preiskorridor 55–65 € je Zertifikat (2026), Kabinettsentwurf vom 12.08.2026 zur Fortführung des Korridors 2027. Link: https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Verkauf-Versteigerung/verkauf-versteigerung_node.html
[27] Umweltbundesamt: „Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme“ (Daten und Trends). Fundstelle: Wärme und Kälte machen mehr als 50 % des Endenergieverbrauchs aus; in der Industrie hat Prozesswärme mit über 60 % den größten Anteil. Link: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme
[28] Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK): „2025: Strom war im Einkauf teuer, dabei gab es mehr negative Preisstunden“, 07.01.2026 (Auswertung der SMARD-Daten der Bundesnetzagentur). Fundstelle: Day-Ahead-Jahresdurchschnitt 89,32 €/MWh, 573 negative Stunden, 40 Stunden über 300 €/MWh, Höchstpreis 583,40 €/MWh. Sekundärquelle; Primärdaten im SMARD-Downloadcenter. Link: https://www.zfk.de/energie/strom/2025-strom-war-im-einkauf-teuer-dabei-gab-es-mehr-negative-preisstunden
[29] Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK): „Trafos werden zum Nadelöhr: Wo Stadtwerke umdenken müssen“, 22.06.2026. Fundstelle: Lieferzeiten für Hochspannungs-Leistungstransformatoren 18 bis 36 Monate (Siemens Energy), Mittelspannungstransformatoren sechs bis zwölf Monate. Fachmedium. Link: https://www.zfk.de/energie/strom/trafos-nadeloehr-netzausbau-stadtwerke-stromnetz-beschaffung
[30] Zoll: „Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG“. Fundstelle: Entlastung von 20,00 €/MWh für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes; Strom zur Erzeugung von Wärme und Kälte nur bei Nutzung durch das Produzierende Gewerbe. Link: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html
[31] baulinks.de: „Energy-Charts: Öffentliche Nettostromerzeugung 1. Halbjahr 2026“, 01.07.2026 (Bericht über die Auswertung des Fraunhofer ISE). Fundstelle: Anteil Erneuerbarer 61,8 % an der öffentlichen Nettostromerzeugung; Batteriezubau; Preisspitzen Juni 2026. Sekundärquelle. Link: https://www.baulinks.de/webplugin/2026/0954.php4
[32] c-ober: „Industriestrompreis 2026: 5 ct/kWh – wer profitiert und wie KMU jetzt handeln“ (2026). Fundstelle: Genehmigung durch die EU-Kommission, Budget 3,8 Mrd. €, rückwirkende Abrechnung über das BAFA, Reinvestitionspflicht von mindestens 50 %. Beratungsquelle; Richtlinie im Original prüfen. Link: https://www.c-ober.de/blog/industriestrompreis-2026-wer-profitiert/
[33] pv magazine Deutschland: „Energy-Charts: Photovoltaik überholt 2025 erstmals Braunkohle bei Nettostromerzeugung“, 02.01.2026 (Bericht über die Auswertung des Fraunhofer ISE). Fundstelle: Anteil Erneuerbarer 55,9 %, Speicherbedarf 100–170 GWh bis 2030. Sekundärquelle; Primärquelle: Fraunhofer ISE (siehe Energy-Charts). Link: https://www.pv-magazine.de/2026/01/02/energy-charts-photovoltaik-ueberholt-2025-erstmals-braunkohle-bei-nettostromerzeugung/

