Wärme und Kälte machen in der Industrie den größten Teil des Energiebedarfs aus: Prozesswärme hat laut Umweltbundesamt mit über 60 % den größten Anteil am industriellen Endenergieverbrauch [Quelle: Umweltbundesamt, Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme]. Entsprechend entscheiden Wärmeerzeugung, Abwärmenutzung und Kältetechnik über Energiekosten und CO₂-Emissionen eines Standorts. Mehr als 70 % der industriellen Prozesswärme stammen heute noch aus fossilen Energieträgern [Quelle: NRW.Energy4Climate, Prozesswärme in der Industrie].
Wärme und Kälte Industrie: Wärmepumpe, Abwärme und Wirtschaftlichkeit im Betrieb
Industriewärmepumpe: Wirtschaftlichkeit im Blick
Alle Werte aus Tabelle 4: Modellrechnung, keine Marktpreise oder zugesagten Einsparungen.
Diese Seite erklärt Temperaturniveaus, Erzeuger (Wärmepumpe, KWK, Kessel, Solarthermie, Fernwärme), Kältetechnik, Speicher und Abwärmenutzung. Sie zeigt, wie Wärme und Kälte als steuerbare Lasten in die [Interner Link: Energieinfrastruktur] eingebunden werden, ordnet den Rechtsrahmen (Stand September 2026) ein – darunter das Gebäudemodernisierungsgesetz, das Wärmeplanungsgesetz und den CO₂-Preis – und rechnet eine Wärmepumpe mit Sensitivitäten durch. Kostenangaben sind Orientierungswerte und ersetzen keine Standortanalyse.
Inhaltsverzeichnis
Was umfasst Wärme und Kälte im Unternehmen?
Wärme und Kälte im Unternehmen umfassen alle Anlagen und Netze, die thermische Energie erzeugen, verteilen, speichern und nutzen: Wärmeerzeuger, Kältemaschinen, Rückkühler, Rohrleitungen, Wärmetauscher, Pufferspeicher sowie Mess- und Regeltechnik. Je nach Betrieb dienen sie der Raumheizung und Klimatisierung, der Warmwasserbereitung oder – in der Produktion – der Prozesswärme und Prozesskälte (Trocknen, Schmelzen, Pasteurisieren, Kühlen von Lebensmitteln, Reinraumklima).
Der Anteil am Energiebedarf ist hoch: Wärme und Kälte machten 2024 nach Angaben des BDEW rund 56 % des Endenergieverbrauchs aus, die Prozesswärme einschließlich Prozesskälte lag bei 502 Mrd. kWh [Quelle: BDEW, Statusreport Wärme, 10.07.2026]. In der Industrie wird nach AG Energiebilanzen mehr als zwei Drittel der Endenergie als Prozesswärme genutzt, gut ein Fünftel für Antriebe [Quelle: AG Energiebilanzen, Anwendungsbilanzen zur Energiebilanz Deutschland 2023]. Für Betriebsleiter und Geschäftsführer folgt daraus: Der größte Hebel für Energiekosten und CO₂ liegt häufig nicht im Stromverbrauch, sondern in der Wärme.
Wärmebedarf und Temperaturniveaus: Prozesswärme, Raumwärme und Kälte
Die Technikwahl hängt vom Temperaturniveau ab. Prozesswärme wird in der Industrie von rund 100 °C bis weit über 1.000 °C benötigt, je nach Branche und Verfahren [Quelle: DENEFF, Kurzstudie Prozesswärme in der Industrie, Oktober 2025]. Niedertemperatur (bis etwa 100 °C) ist typisch für Raumwärme, Warmwasser, Reinigung, Pasteurisierung und Trocknung. Mitteltemperatur (etwa 100 bis 400 °C) betrifft Dampf, Backen, Destillation und viele Lebensmittel- und Chemieprozesse. Hochtemperatur (über 400 °C) betrifft Schmelzen, Glühen und Brennen.
Je niedriger die Temperatur, desto eher lassen sich Wärmepumpen und Abwärme nutzen. Der Anteil der Prozesskälte ist im Industriesektor klein (rund 2 % der Wärmeanwendungen) [Quelle: NRW.Energy4Climate, Prozesswärme in der Industrie], kann im Einzelbetrieb – Kühllager, Lebensmittel, Rechenzentren, Kunststoffverarbeitung – aber den größten Stromverbraucher stellen. Der erste Schritt ist daher eine Bedarfsanalyse: Temperaturen, Leistungen (kW) und Energiemengen (kWh) je Prozess und Zeitverlauf, erfasst im Viertelstunden- oder Stundenraster.
Tabelle 1: Temperaturniveaus und geeignete Wärmeerzeuger
| Typische Anwendungen | Geeignete Erzeuger | Hinweise | |
|---|---|---|---|
| bis ca. 100 °C (Niedertemperatur) | Raumwärme, Warmwasser, Reinigung, Pasteurisierung, Trocknung | Wärmepumpe, Solarthermie, Abwärme, Fernwärme, KWK | JAZ hoch bei niedrigem Temperaturhub |
| ca. 100–400 °C (Mitteltemperatur) | Dampf, Backen, Destillation, viele Prozesse in Lebensmittel und Chemie | Hochtemperatur-Wärmepumpe (je nach Temperatur), KWK, Elektrodenkessel, Biomasse, Gaskessel | Temperaturgrenze der Wärmepumpe prüfen |
| über ca. 400 °C (Hochtemperatur) | Schmelzen, Glühen, Brennen | Gas, Strom (elektrische Öfen), Wasserstoff/Biomasse (Zukunft) | Elektrifizierung abhängig vom Verfahren; Einzelfallprüfung |
Eigene Darstellung; Temperaturbereiche nach Daten laut [Quelle: DENEFF, Kurzstudie Prozesswärme in der Industrie, Oktober 2025]. Die Zuordnung der Erzeuger ist eine fachliche Einordnung.
Wärmeerzeuger im Überblick: Wärmepumpe, KWK, Kessel, Solarthermie und Fernwärme
Wärmepumpe und Industriewärmepumpe
Eine Wärmepumpe entzieht einer Quelle (Luft, Wasser, Erdreich, Abwärme) Wärme und hebt sie mit elektrischer Energie auf ein höheres Temperaturniveau. Die Effizienz beschreibt die Jahresarbeitszahl (JAZ): Bei JAZ 3 entstehen aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Sie sinkt, wenn der Temperaturhub zwischen Quelle und Nutztemperatur wächst. Wärmepumpen für Prozesswärme erreichen heute Temperaturen, die über dem Bereich der Gebäudeheizung liegen; die konkrete Grenze hängt von Kältemittel und Bauart ab Nach Agora Industrie liefern Großwärmepumpen Prozesswärme im industriellen Maßstab bei bis zu 200 °C [Quelle: Agora Industrie, Weniger fossile Brennstoffe, mehr Wettbewerbsfähigkeit, 2024].. Wirtschaftlich sinnvoll sind sie vor allem bei kleinem Temperaturhub und gleichmäßigem Bedarf.
Kraft-Wärme-Kopplung
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig, meist in Blockheizkraftwerken. Die KWK-Stromerzeugung lag 2025 nach ersten Berechnungen bei 93,9 Mrd. kWh [Quelle: BDEW, Die Energieversorgung 2025, 2025]. KWK lohnt sich bei hohem, gleichmäßigem Wärme- und Strombedarf und ausreichend Betriebsstunden. Der Betrieb sollte mit Strompreisen und Gaspreisen flexibel gesteuert werden; die Stromsteuerbefreiung ist an Voraussetzungen geknüpft, deren Fassung im Einzelfall zu prüfen ist [Quelle: StromStG, §§ 3, 9b, Gesetze im Internet].
Kessel, Elektrodenkessel und Solarthermie
Gas- und Ölkessel decken weiterhin einen Großteil der Wärme, bleiben aber dem CO₂-Preis ausgesetzt. Elektrodenkessel (Power-to-Heat) wandeln Strom nahezu verlustfrei in Wärme und sind sinnvoll, wenn Strom zeitweise sehr günstig oder negativ bepreist ist. Sie ersetzen die Wärmepumpe nicht, weil sie je kWh Wärme eine kWh Strom brauchen. Solarthermie liefert Wärme im Niedertemperaturbereich und eignet sich bei Dachflächen und tagsüber anfallendem Bedarf. Die Förderung berücksichtigt Solarkollektoren, Wärmepumpen und Geothermie [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien].
Fernwärme und Wärmenetze
Der Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt die eigene Erzeugung. Die Industrie verbrauchte 2024 rund 38 Mrd. kWh Fernwärme und -kälte [Quelle: BDEW, Statusreport Wärme, 10.07.2026]. Die kommunale Wärmeplanung zeigt, wo Wärmenetze geplant sind: Großstädte über 100.000 Einwohnern hatten ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 vorzulegen, alle übrigen Kommunen haben bis 30. Juni 2028 Zeit [Quelle: BMWSB, Kommunale Wärmeplanung]. Für Betriebe ist der Wärmeplan ein Planungsinstrument, keine unmittelbare Pflicht zum Heizungstausch; Anschlusskonditionen sind mit dem Netzbetreiber zu klären.
Tabelle 2: Wärmeerzeuger im Vergleich
| Kernmerkmal | Stärken | Grenzen | |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 1 kWh Strom → ca. 2–4 kWh Wärme (JAZ) | hohe Effizienz bei kleinem Temperaturhub, Abwärme nutzbar | Temperaturgrenze, Netzanschluss, Investition |
| KWK / BHKW | Strom und Wärme gleichzeitig | hohe Gesamtnutzung bei gleichmäßigem Bedarf | Gasbezug, CO₂-Preis, Betriebsstunden |
| Gaskessel | Wirkungsgrad ca. 90 % | niedrige Investition, hohe Temperatur | CO₂-Preis, fossile Abhängigkeit |
| Elektrodenkessel | Strom → Wärme (ca. 1:1) | schnell regelbar, nutzt Preisspitzen nach unten | hoher Stromeinsatz je kWh Wärme |
| Solarthermie | Sonne → Niedertemperaturwärme | geringe laufende Kosten | Flächen, saisonale Schwankung |
| Fernwärme | Anschluss an Wärmenetz | kein eigener Erzeuger | Verfügbarkeit, Preisgestaltung, Vertragsbindung |
Eigene Darstellung; fachliche Einordnung des Autors.
Kältetechnik und Abwärmenutzung
Kälte wird meist mit Kompressionskältemaschinen erzeugt. Ihr Wirkungsgrad wird als Energy Efficiency Ratio (EER) oder Jahresarbeitszahl angegeben; entscheidend sind Temperaturniveau und Rückkühlung. Je niedriger die geforderte Temperatur und je höher die Außentemperatur, desto größer der Stromeinsatz. Absorptionskälte nutzt Wärme statt Strom und kommt in Betracht, wenn ausreichend Abwärme auf hohem Temperaturniveau verfügbar ist.
Abwärme entsteht in vielen Prozessen: Druckluftkompressoren, Kälteanlagen, Öfen, Rechenzentren, Abluft. Sie lässt sich direkt nutzen (Vorwärmen, Raumheizung), über Wärmetauscher übertragen oder mit einer Wärmepumpe auf ein höheres Niveau heben. Kälteanlagen sind dafür besonders geeignet: Die bei der Kühlung abgegebene Wärme kann als Quelle einer Wärmepumpe dienen, sodass eine Anlage gleichzeitig Kälte und Wärme bereitstellt. Die Nutzung scheitert in der Praxis oft an Gleichzeitigkeit von Angebot und Bedarf und an Leitungswegen; ein Wärmespeicher gleicht beides aus.
Wärmespeicher und Systemarchitektur
Ein Wärmespeicher nimmt Energie auf, wenn Erzeugung und Bedarf nicht zusammenfallen. Bei Wasserspeichern gilt als Faustformel: Ein Kubikmeter Wasser speichert bei einer Temperaturspreizung von 40 K rund 46 kWh Wärme (Dichte und spezifische Wärme von Wasser). Größere Pufferspeicher entkoppeln Wärmepumpe und Verbraucher, vermeiden Takten und ermöglichen es, die Erzeugung in günstige Strom- oder Solarstunden zu verlegen. Kältespeicher (Eisspeicher, Kaltwasserspeicher) funktionieren nach demselben Prinzip.
Typisch ist eine Systemarchitektur aus Wärmequelle, Wärmepumpe, Pufferspeicher, Verteilung und Verbrauchern. Der bestehende Kessel bleibt zunächst als Spitzenlast- und Redundanzerzeuger (bivalenter Betrieb). Eine Regelung wählt den Erzeuger nach Kosten: Strompreis, Gaspreis, CO₂-Preis, Außentemperatur und Speicherstand. Eine saubere hydraulische Einbindung (niedrige Rücklauftemperaturen, richtige Spreizung) ist für die JAZ meist wichtiger als die Nennleistung des Geräts.
Technisches Prinzipschema gemäß GRAFIK 2 des Dokuments, keine Messwerte.
Stromanschluss, Messkonzept und Energiemanagementsystem
Die Elektrifizierung von Wärme und Kälte erhöht die Anschlussleistung. Eine Wärmepumpe mit 500 kW thermischer Leistung und JAZ 3 braucht rund 167 kW elektrisch. Das ist für Transformator, Verteilung und Anschlussvertrag relevant; Rechtsgrundlage für Anschluss und Zugang ist insbesondere § 17 EnWG [Quelle: EnWG, Gesetze im Internet]. In der Niederspannung zählen Wärmepumpen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und erhalten reduzierte Netzentgelte gegen netzorientierte Steuerung [Quelle: Bundesnetzagentur, § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen]. Große Anlagen in der Mittelspannung unterliegen anderen Regelungen; die Reichweite ist im Einzelfall zu prüfen.
Das Messkonzept erfasst Strom (Viertelstundenwerte), Wärmemengen und Kältemengen getrennt, damit JAZ, Wirtschaftlichkeit und Förderanforderungen nachweisbar sind. Intelligente Messsysteme mit Smart Meter Gateway verantwortet das BSI [Quelle: BSI, Smart-Meter-Gateway [Fundstelle prüfen]]; zum 30. Juni 2026 waren erst 26,1 % der Pflichteinbaufälle ausgestattet [Quelle: Bundesnetzagentur, Roll-out intelligenter Messsysteme, Stand 2026]. Das Energiemanagementsystem verknüpft Wärmepumpe, Speicher, Kältemaschine, Kessel, Photovoltaik und Preissignale. Typische Schnittstellen sind Modbus oder BACnet [Quelle muss verifiziert werden: gängige Gebäudeautomations-Protokolle] sowie APIs.
500 kW thermisch → rund 167 kW elektrisch
Bei JAZ 3,0. Beispiel aus dem Word; Netzanschluss und gemessenen Lastgang standortspezifisch prüfen.
Strompreis, Gaspreis, CO₂-Preis und Leistungspreis
Die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe ergibt sich aus dem Verhältnis von Strompreis zu Brennstoffpreis und aus der JAZ. Kleine bis mittlere Industriebetriebe zahlten 2026 bislang durchschnittlich 17,2 ct/kWh für Strom [Quelle: BDEW, Strompreisanalyse Herbst 2026]. Der Gaspreis für Gewerbe und Industrie liegt je nach Menge und Vertrag deutlich darunter; verlässliche Durchschnittswerte sind vor der Rechnung beim Lieferanten einzuholen [Quelle muss verifiziert werden: BDEW-Gaspreisanalyse für Gewerbe und Industrie].
Der CO₂-Preis verteuert Gas: Im Jahr 2026 gilt im nationalen Emissionshandel ein Preiskorridor von 55 bis 65 € je Zertifikat; das Kabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf einer Fortführung des Korridors für 2027 beschlossen [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026]. Bei einem Emissionsfaktor von rund 0,2 t CO₂ je MWh Erdgas [Quelle muss verifiziert werden: UBA-Emissionsfaktor Erdgas] entspricht ein CO₂-Preis von 60 €/t etwa 1,2 ct/kWh. Anlagen im europäischen Emissionshandel unterliegen anderen Regeln [Quelle muss verifiziert werden: Abgrenzung nEHS und EU-ETS].
Netzentgelte wirken über den Arbeitspreis und den Leistungspreis, der sich nach der höchsten Viertelstundenleistung richtet [Quelle: StromNEV, §§ 17, 19, Gesetze im Internet]. Mit der Reform AgNes soll für Verbraucher über 100.000 kWh ein Kapazitätspreis an die Stelle des Leistungspreises treten; die Umsetzung ist bis 2029 geplant [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026], die Regeln für Industriekunden sollen Anfang 2027 konkretisiert werden [Quelle: Bundesnetzagentur, Reform der Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), 27.05.2026]. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gilt eine Stromsteuerentlastung von 20 €/MWh; Strom für Wärme und Kälte ist begünstigt, wenn das Erzeugnis vom Produzierenden Gewerbe genutzt wird [Quelle: Zoll, Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG].
Flexibilität: Lastverschiebung mit Wärme- und Kältespeichern
Wärme und Kälte gehören zu den günstigsten Flexibilitätsquellen im Betrieb, weil Speicher kostengünstiger sind als Batterien. Eine Wärmepumpe kann bei niedrigen Strompreisen laden und den Speicher bei hohen Preisen entladen. Kühlhäuser lassen sich vorkühlen; Gebäude und Prozesse puffern Temperatur. Dadurch sinkt die Leistung in der Spitzenzeit und der Strombezug verlagert sich in günstige Stunden. Bei dynamischen Tarifen folgen die Preise dem Day-Ahead-Markt; seit 1. Oktober 2025 gibt es dort Viertelstundenprodukte [Quelle: SMARD, Viertelstundenscharfe Großhandelspreise, 2025]. 2025 lag das Jahresmittel bei 89,32 €/MWh, in 573 Stunden war der Preis negativ [Quelle: ZfK auf Basis von BNetzA/SMARD, Strommarkt 2025, 2026].
Die Grenze setzen Prozessanforderungen: Hygiene, Produktqualität, Temperaturfenster und Lieferzeiten. Flexibilität ist deshalb im Zusammenspiel mit Produktion und Instandhaltung zu planen. Ein Wärmespeicher mit ausreichender Kapazität kann die Wärmepumpe einige Stunden vom Netz nehmen, ohne dass der Prozess es merkt – bei der Auslegung zählt die Dauer der zu überbrückenden Zeit mal Wärmeleistung.
Schematische Darstellung nach dem Quelltext; keine Preise, Einsparungen oder Lastprofile erfunden.
Wärme und Kälte mit Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur kombinieren
Photovoltaik liefert tagsüber Strom, den eine Wärmepumpe oder Kältemaschine direkt nutzen kann; die Kombination erhöht die Eigenverbrauchsquote ohne Batterie, weil thermische Speicher günstiger sind. Das Prinzip ist: Wärme- oder Kältespeicher als Pufferspeicher für Mittagsüberschuss, wie die Seite [Interner Link: Photovoltaik] am Beispiel der Eigenverbrauchsquote zeigt. Ein [Interner Link: Batteriespeicher] ergänzt dort, wo Spitzenlast und Abendbedarf zusammenfallen, und kann den Anlauf der Wärmepumpe abfedern.
Mit [Interner Link: Ladeinfrastruktur] konkurriert die Wärmepumpe um dieselbe Netzanschlussleistung. Ein gemeinsames Lastmanagement priorisiert nach Prozessbedarf: Wärmespeicher können Stunden überbrücken, Fahrzeuge meist nicht. Der Gesamtbedarf des Standorts an [Interner Link: Elektrifizierung] – Wärme, Kälte, Fahrzeuge, Prozesse – sollte deshalb in einem Konzept bewertet werden, nicht je Gewerk.
Rechtlicher Rahmen für Wärme und Kälte (Stand September 2026)
Für Wärme und Kälte gelten Gebäude-, Wärmeplanungs-, Energie- und Förderrecht (Tabelle 3). Drei Punkte sind besonders relevant.
Erstens: das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab; Bundestag und Bundesrat haben es im Juli 2026 verabschiedet, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit 29. Juli 2026 [Quelle: Bundesregierung, Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026]. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist gestrichen. Der Einbau und Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen bleibt möglich, Brennstoffe müssen aber ab 2045 klimaneutral sein [Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss der Heizungsgesetz-Novelle, 2026]. Ein Gesetz zu einer Grüngas- und Grünheizölquote soll bis 1. Dezember 2026 vorgelegt werden, weitere Regelungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie folgen voraussichtlich ab Anfang 2027 [Quelle: BDEW, Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen, 21.07.2026], [Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD)].
Zweitens: das Wärmeplanungsgesetz. Es verpflichtet Kommunen zu Wärmeplänen mit den genannten Fristen 2026 und 2028 [Quelle: BMWSB, Kommunale Wärmeplanung]; die verkündete Fassung ist im Detail zu prüfen [Quelle: WPG, Gesetze im Internet [Fristen prüfen]]. Drittens: der CO₂-Preis. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht für 2026 einen Preiskorridor von 55 bis 65 € vor; die Fortführung für 2027 ist im Gesetzgebungsverfahren [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026]. Hinzu kommt die EU-Energieeffizienzrichtlinie mit Anforderungen an Energiemanagement und Abwärmenutzung [Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2023/1791 (EED)]. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung; Fristen und Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Tabelle 3: Rechtlicher Rahmen für Wärme und Kälte (Stand September 2026)
| Kerninhalt | Stand | |
|---|---|---|
| Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) | Löst das GEG ab; 65-%-Vorgabe gestrichen; klimaneutrale Brennstoffe ab 2045; Grüngas-/Grünheizölquote soll bis 01.12.2026 vorgelegt werden | wesentliche Regelungen seit 29.07.2026 |
| Wärmeplanungsgesetz (WPG) | Kommunale Wärmepläne: über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, übrige bis 30.06.2028 | in Kraft seit 01.01.2024 |
| BEHG / nationaler Emissionshandel | CO₂-Preis für Erdgas und Heizöl; 2026 Korridor 55–65 €/t; Entwurf zur Fortführung 2027 | Kabinett 12.08.2026, Verfahren läuft |
| EEW Modul 2 (BAFA) | Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie) | Förderquoten laut aktueller Richtlinie prüfen |
| § 14a EnWG | Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (u. a. Wärmepumpen) in der Niederspannung; reduzierte Netzentgelte | seit 2024 |
| StromStG § 9b | Entlastung 20 €/MWh für Produzierendes Gewerbe | seit 2026 dauerhaft |
| EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) 2024/1275 | Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Umsetzung 2026/2027 |
| EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) | Anforderungen an Energiemanagement und Abwärmenutzung | EU-Recht; nationale Umsetzung laufend |
| Netzentgeltreform AgNes | Kapazitätspreis statt Leistungspreis für Verbraucher über 100.000 kWh | Zwischenstand 05/2026; Umsetzung bis 2029 geplant |
Quellen: [Quelle: Bundesregierung, Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026], [Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss der Heizungsgesetz-Novelle, 2026], [Quelle: BDEW, Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen, 21.07.2026], [Quelle: BMWSB, Kommunale Wärmeplanung], [Quelle: WPG, Gesetze im Internet [Fristen prüfen]], [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026], [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien], [Quelle: Bundesnetzagentur, § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen], [Quelle: Zoll, Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG], [Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD)], [Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2023/1791 (EED)], [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026].
Förderung für Prozesswärme und Wärmepumpen
Auf Bundesebene fördert die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) im Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Wärmepumpen und Geothermie, sofern die Wärme zu mehr als 50 % für Prozesse genutzt wird [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien]. Die Förderquoten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und wurden mit Novellen der Richtlinie angepasst; ältere Fassungen nannten bis zu 40, 50 bzw. 60 % für große, mittlere und kleine Unternehmen [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien], eine aktuelle Zusammenstellung nennt 30 bis 45 % [Quelle: Das Fördermittelbüro, BAFA EEW 2026 (Sekundärquelle)]. Maßgeblich ist die geltende Richtlinie [Quelle muss verifiziert werden: aktuelle EEW-Richtlinie und Fördersätze]. Die reine Gebäudeheizung ist nicht Gegenstand des Moduls [Quelle: Das Fördermittelbüro, BAFA EEW 2026 (Sekundärquelle)].
Für die Heizungsförderung im Gebäude gelten seit 21. Juli 2026 angepasste Konditionen [Quelle: Bundesregierung, Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026]. Anträge sind in der Regel vor Beginn des Vorhabens zu stellen und werden seit 15. September 2025 über die Förderzentrale Deutschland gestellt [Quelle: Das Fördermittelbüro, BAFA EEW 2026 (Sekundärquelle)]. Fördermittel sollten nicht als Basis der Wirtschaftlichkeit dienen, sondern als Zusatz.
Wirtschaftlichkeit: Rechenbeispiel Industriewärmepumpe
Rechenbeispiel (Tabelle 4, alle Werte Annahmen, keine Marktdaten): Ein Betrieb benötigt 2.000 MWh Wärme pro Jahr bei etwa 70 °C. Bisher deckt ein Gaskessel (Wirkungsgrad 90 %) den Bedarf: 2.222 MWh Gas. Eine Wärmepumpe mit 500 kW thermischer Leistung (4.000 Volllaststunden) und JAZ 3,0 verbraucht 667 MWh Strom. Bei 7 ct/kWh Gaspreis plus 1,2 ct/kWh CO₂-Kosten (60 €/t) kostet die Gaswärme 182.222 € pro Jahr; der Strom bei 17 ct/kWh 113.333 €. Hinzu kommen Betriebskosten von 2 % der Investition (9.000 €) und Leistungspreis für die Hälfte der elektrischen Leistung von 167 kW in der Jahresspitze (83 kW × 110 €/kW = 9.167 €). Der Jahresnutzen beträgt 50.722 €. Bei 900 €/kW thermisch Investition (450.000 €) ergibt sich eine statische Amortisation von rund 8,9 Jahren. Der Kessel bleibt als Reserve; die CO₂-Emissionen sinken von rund 447 t (Gas) auf rund 200 t (Strom, Bundesmix 300 g/kWh [Quelle: BDEW, Bundesdeutscher Strommix 2025, 2026]), also um rund 247 t pro Jahr.
Die Sensitivität ist groß: Bei JAZ 2,5 verlängert sich die Amortisation auf rund 16,0 Jahre, bei JAZ 3,5 verkürzt sie sich auf rund 6,7 Jahre. Bei 100 €/t CO₂ sind es rund 6,6 Jahre, bei 12 ct/kWh Strom (zum Beispiel mit Eigenstrom) rund 5,4 Jahre. Fällt die Wärmepumpe voll in die Jahresspitze, steigt der Wert auf rund 10,8 Jahre; ein Wärmespeicher und Lastmanagement verhindern das. Mit 40 % Förderung (Annahme) sänke er auf rund 5,3 Jahre. Eine pauschale Aussage, dass sich Wärmepumpen immer rechnen, ist daher nicht belastbar: Das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis, die JAZ, die Auslastung und der Netzanschluss entscheiden.
Tabelle 4: Rechenbeispiel Industriewärmepumpe 500 kW thermisch und Sensitivitäten (Annahmen, keine Marktdaten)
| Annahme bzw. Rechnung | Ergebnis | |
|---|---|---|
| Wärmebedarf | Annahme: 2.000 MWh/Jahr bei ca. 70 °C, 4.000 Volllaststunden | 500 kW thermisch |
| Gaswärme bisher | 2.000 MWh / 0,9 Wirkungsgrad | 2.222 MWh Gas |
| Brennstoffkosten Gas | 2.222.222 kWh × (0,07 + 0,012) €/kWh (Gas + CO₂ bei 60 €/t) | 182.222 €/Jahr |
| Strom Wärmepumpe | 2.000 MWh / JAZ 3,0 | 667 MWh |
| Stromkosten | 666.667 kWh × 0,17 €/kWh | 113.333 €/Jahr |
| Betriebskosten | 2 % von 450.000 € | 9.000 €/Jahr |
| Leistungspreis | 83 kW (50 % von 167 kW el.) × 110 €/kW | 9.167 €/Jahr |
| Jahresnutzen | 182.222 − 113.333 − 9.000 − 9.167 | 50.722 €/Jahr |
| Investition | 500 kW × 900 €/kW (Annahme) | 450.000 € |
| Statische Amortisation | 450.000 € / 50.722 € | ca. 8,9 Jahre |
| CO₂-Einsparung | 2.222 MWh × 0,201 t/MWh − 667 MWh × 0,300 t/MWh | ca. 247 t/Jahr |
| Sensitivität: JAZ 2,5 | Nutzen 28.055 € | ca. 16,0 Jahre |
| Sensitivität: JAZ 3,5 | Nutzen 66.912 € | ca. 6,7 Jahre |
| Sensitivität: CO₂-Preis 100 €/t | Nutzen 68.500 € | ca. 6,6 Jahre |
| Sensitivität: Strompreis 12 ct/kWh | Nutzen 84.055 € | ca. 5,4 Jahre |
| Sensitivität: Wärmepumpe voll in der Jahresspitze | Nutzen 41.556 € | ca. 10,8 Jahre |
| Sensitivität: 40 % Förderung (Annahme) | Investition 270.000 € | ca. 5,3 Jahre |
Alle Preis-, Kosten- und Mengenwerte sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Marktangaben. Der Emissionsfaktor für Erdgas (0,201 t/MWh) ist zu verifizieren [Quelle muss verifiziert werden: UBA]. Emissionsfaktor Strommix: [Quelle: BDEW, Bundesdeutscher Strommix 2025, 2026].
Wärme und Kälte skalierbar aufbauen
Schritt 1 – Bedarfsanalyse: Temperaturen, Leistungen, Lastgänge und Abwärmequellen messen.
Schritt 2 – Effizienz zuerst: Wärmerückgewinnung, Dämmung, Temperaturabsenkung und Hydraulik optimieren.
Schritt 3 – Abwärme und Niedertemperatur: Wärmepumpe mit Pufferspeicher für den größten, gleichmäßigsten Bedarf.
Schritt 4 – Netzanschluss und Messkonzept: elektrische Leistung, Wärme- und Kältezähler, Smart Meter.
Schritt 5 – Energiemanagement: preisgeführte Steuerung, Kopplung mit PV und Lastmanagement.
Schritt 6 – Ausbau: Hochtemperatur, Elektrodenkessel für Preisspitzen, weitere Prozesse; Kessel als Reserve behalten.
Wichtig sind Speicher und offene Schnittstellen. So bleibt das System anpassbar, wenn sich Preise, Prozesse oder rechtliche Vorgaben ändern.
Typische Fehler bei Wärme- und Kälteprojekten
Wärmepumpe nach Nennleistung statt nach Lastgang und Temperaturniveau ausgelegt.
Zu hohe Vorlauf- und Rücklauftemperaturen: Die JAZ fällt, die Wirtschaftlichkeit auch.
Abwärmequelle und Wärmesenke nicht zeitlich abgestimmt, kein Speicher vorgesehen.
Netzanschluss und Leistungspreis nicht berücksichtigt.
Wirtschaftlichkeit nur mit heutigen Gas- und CO₂-Preisen gerechnet, ohne Szenarien.
Keine getrennte Messung von Strom, Wärme und Kälte: JAZ und Förderanforderungen nicht nachweisbar.
Förderantrag nach Vorhabenbeginn gestellt oder Förderquoten nach älteren Angaben angesetzt.
Kessel zu früh stillgelegt, obwohl Redundanz benötigt wird.
Entwicklung von Wärme und Kälte bis 2030
Wärme und Kälte bleiben ein Schwerpunkt der Dekarbonisierung: Heute stammt der größte Teil der industriellen Prozesswärme aus fossilen Energieträgern [Quelle: NRW.Energy4Climate, Prozesswärme in der Industrie]. Regulatorisch rücken CO₂-Preis, das GModG mit der Perspektive klimaneutraler Brennstoffe ab 2045 [Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss der Heizungsgesetz-Novelle, 2026] und die kommunale Wärmeplanung [Quelle: BMWSB, Kommunale Wärmeplanung] näher. Der BDEW rechnet für 2030 mit einem Strombedarf von 600 bis 700 TWh laut Monitoringbericht [Quelle: BDEW, Faktenpapier Stromverbrauch und -erzeugung bis 2030]; die Elektrifizierung von Wärme trägt dazu bei. Dynamische Netzentgelte und Kapazitätspreise werden die Kosten ungesteuerter Elektrifizierung erhöhen [Quelle: IHK Karlsruhe, Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“), 2026]. Betriebe, die Wärme und Kälte flexibel an Strompreise und Netzgrenzen anpassen können, haben daher Vorteile.
Tabelle 5: Ausgewählte Kennzahlen zu Wärme und Kälte mit Datenjahr
| Wert | Datenjahr / Stand | |
|---|---|---|
| Anteil Wärme und Kälte am Endenergieverbrauch | rund 56 % | 2024 |
| Prozesswärme (inkl. Prozesskälte) | 502 Mrd. kWh | 2024 (vorläufig) |
| Anteil Prozesswärme am Endenergieverbrauch der Industrie | über 60 % bzw. mehr als zwei Drittel | laut UBA / AGEB |
| Anteil fossiler Energieträger an industrieller Prozesswärme | über 70 % | laut NRW.Energy4Climate |
| Fernwärme-/Fernkälteverbrauch der Industrie | 38 Mrd. kWh | 2024 |
| KWK-Stromerzeugung | 93,9 Mrd. kWh | 2025 (erste Berechnungen) |
| Nationaler CO₂-Preis (Korridor) | 55–65 €/t | 2026 |
| Industriestrompreis, kleine bis mittlere Betriebe | 17,2 ct/kWh | 2026 (bisher) |
Quellen: [Quelle: BDEW, Statusreport Wärme, 10.07.2026], [Quelle: Umweltbundesamt, Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme], [Quelle: AG Energiebilanzen, Anwendungsbilanzen zur Energiebilanz Deutschland 2023], [Quelle: NRW.Energy4Climate, Prozesswärme in der Industrie], [Quelle: BDEW, Die Energieversorgung 2025, 2025], [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026], [Quelle: BDEW, Strompreisanalyse Herbst 2026].
Fazit
Wärme und Kälte sind in der Industrie der größte Energieposten und damit ein zentraler Hebel. Technisch entscheiden Temperaturniveau, Abwärme, Speicher und Hydraulik über Effizienz und Machbarkeit; wirtschaftlich entscheiden das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis, die Jahresarbeitszahl, die Anschlussleistung und der CO₂-Preis. Das Rechenbeispiel zeigt eine Amortisation von rund 8,9 Jahren bei einer Spanne von etwa 5 bis 16 Jahren.
Der Rechtsrahmen bewegt sich: GModG, Wärmeplanung, CO₂-Preis, Förderkonditionen und die Reform der Netzentgelte beeinflussen Kosten und Fristen. Belastbare Entscheidungen beruhen auf gemessenen Bedarfen, Szenarien für Preise und Netzentgelte, einer frühen Klärung des Netzanschlusses und einem Energiemanagement, das Wärme- und Kältespeicher einbindet. So werden Wärme und Kälte in der Industrie zu einem steuerbaren Baustein der Energieinfrastruktur.
Häufig gestellte Fragen zu Wärme und Kälte in Industrie und Gewerbe (FAQ)
Wann lohnt sich eine Wärmepumpe für Prozesswärme?
Eine Wärmepumpe lohnt sich vor allem bei niedrigem Temperaturhub, gleichmäßigem Bedarf und gutem Verhältnis von Strom- zu Gaspreis. Im Rechenbeispiel dieser Seite liegt die Amortisation bei rund 8,9 Jahren, mit einer Spanne von etwa 5 bis 16 Jahren je nach JAZ, Strompreis und CO₂-Preis (Annahmen). Entscheidend sind Temperaturniveau, Lastgang, Netzanschluss und die Möglichkeit, Abwärme als Quelle zu nutzen. Pauschale Aussagen sind nicht belastbar.
Welche Temperaturen erreichen Wärmepumpen in der Industrie?
Die erreichbare Temperatur hängt von Bauart und Kältemittel ab. Prozesswärme wird in der Industrie von rund 100 °C bis weit über 1.000 °C benötigt [Quelle: DENEFF, Kurzstudie Prozesswärme in der Industrie, Oktober 2025]. Wärmepumpen eignen sich vor allem für den Niedertemperatur- und unteren Mitteltemperaturbereich Großwärmepumpen liefern nach Agora Industrie Prozesswärme bis etwa 200 °C [Quelle: Agora Industrie, Weniger fossile Brennstoffe, mehr Wettbewerbsfähigkeit, 2024].. Für sehr hohe Temperaturen kommen andere Verfahren in Betracht; Einzelfallprüfung ist nötig.
Wie lässt sich Abwärme wirtschaftlich nutzen?
Abwärme ist wirtschaftlich nutzbar, wenn Quelle und Senke zeitlich und räumlich zusammenpassen. Direkte Nutzung ist am günstigsten; bei zu niedriger Temperatur hebt eine Wärmepumpe sie an. Ein Pufferspeicher gleicht Angebot und Bedarf aus. Kälteanlagen sind besonders geeignet, weil sie dauerhaft Wärme abgeben. Wichtig sind Messung der Wärmemengen, hydraulische Einbindung und die Klärung, welche Anlage die Wärme liefert, wenn die Abwärmequelle ausfällt.
Wie wirkt sich der CO₂-Preis auf Gaswärme aus?
Der CO₂-Preis verteuert Erdgas: 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 € je Zertifikat, der Entwurf zur Fortführung 2027 liegt im Gesetzgebungsverfahren [Quelle: DEHSt, nEHS Verkauf und Versteigerung, 2026]. Bei rund 0,2 t CO₂/MWh entsprechen 60 €/t etwa 1,2 ct/kWh [Quelle muss verifiziert werden: UBA-Emissionsfaktor]. Für Anlagen im EU-Emissionshandel gelten andere Regeln. Betriebe sollten Szenarien mit höherem CO₂-Preis rechnen.
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz für Unternehmen?
Das GModG hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst; die wesentlichen Regelungen gelten seit 29. Juli 2026 [Quelle: Bundesregierung, Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026]. Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ist gestrichen, Brennstoffe müssen ab 2045 klimaneutral sein [Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss der Heizungsgesetz-Novelle, 2026]. Ein Gesetz zur Grüngasquote soll bis 1. Dezember 2026 vorgelegt werden [Quelle: BDEW, Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen, 21.07.2026]. Betriebe sollten Fristen und Auswirkungen auf Nichtwohngebäude im Einzelfall prüfen.
Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen und Prozesswärme im Unternehmen?
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fördert im Modul 2 Wärmepumpen, Solarkollektoren und Geothermie für Prozesswärme [Quelle: BAFA, EEW Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien]. Die Förderquoten wurden angepasst; aktuelle Zusammenstellungen nennen 30 bis 45 % [Quelle: Das Fördermittelbüro, BAFA EEW 2026 (Sekundärquelle)]. Maßgeblich ist die geltende Richtlinie [Quelle muss verifiziert werden: EEW-Richtlinie]. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Wie hoch wird die Anschlussleistung bei der Elektrifizierung von Wärme?
Die elektrische Leistung ergibt sich aus der Wärmeleistung geteilt durch die Leistungszahl. Eine Wärmepumpe mit 500 kW thermisch und JAZ 3 braucht rund 167 kW elektrisch. Für Netzanschluss und Transformator ist die Spitze relevant, nicht der Jahresverbrauch; Rechtsgrundlage ist § 17 EnWG [Quelle: EnWG, Gesetze im Internet]. Ein Wärmespeicher und ein Lastmanagement können die Spitze begrenzen.
Können Wärme und Kälte Flexibilität für den Strommarkt bieten?
Ja. Wärme- und Kältespeicher sowie die thermische Trägheit von Prozessen verschieben den Strombezug zeitlich. Bei dynamischen Tarifen folgen die Preise dem Day-Ahead-Markt [Quelle: SMARD, Viertelstundenscharfe Großhandelspreise, 2025]; 2025 war der Preis in 573 Stunden negativ [Quelle: ZfK auf Basis von BNetzA/SMARD, Strommarkt 2025, 2026]. Grenzen setzen Produktqualität, Hygiene und Lieferzeiten. In der Niederspannung gilt zudem § 14a EnWG für Wärmepumpen [Quelle: Bundesnetzagentur, § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen].
Wärme und Kälte wirtschaftlich gestalten.
Von Prozesswärme und Abwärmenutzung bis zur sicheren Integration in Ihr Energiesystem.
Quellenverzeichnis
Alle Links wurden im September/Oktober 2026 recherchiert. Bei Sekundärquellen ist die Primärquelle angegeben oder zu ergänzen; Gesetzestexte und Seitenzahlen sind vor Veröffentlichung in der jeweils aktuellen Fassung zu prüfen. Aussagen mit dem Hinweis [Quelle muss verifiziert werden] sind nicht belegt.
[1] AG Energiebilanzen (AGEB): „Anwendungsbilanzen zur Energiebilanz Deutschland – Endenergieverbrauch“ (2023/2024). Fundstelle: Aktuelle Entwicklungen und Befunde (Industrie: mehr als zwei Drittel Prozesswärme, gut ein Fünftel Antriebszwecke). Seitenzahl ergänzen. Link: https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/11/AGEB_23p2.pdf
[2] BDEW: „BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026“, 08/2026. Fundstelle: Haushalte 37,0 ct/kWh (15,2 / 9,2 / 12,6 ct/kWh); Industrie 2026 bisher 17,2 ct/kWh (kleine bis mittlere Betriebe); mittelgroße Industrie 2025: 15,9 ct/kWh; große Industrie 2025: 14,4 ct/kWh. Link: https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/
[3] BDEW: „Bundesmix 2025“ (Stand 13.04.2026). Fundstelle: Gesamtenergieträgermix Deutschland, 300 g CO₂/kWh. Link: https://www.bdew.de/media/documents/260413_Bundesdeutscher_Strommix_2025.pdf
[4] BDEW: „Die Energieversorgung 2025 – Jahresbericht“, 17.12.2025. Fundstelle: KWK-Stromerzeugung 2025 nach ersten Berechnungen 93,9 Mrd. kWh. Link: https://www.bdew.de/media/documents/Die_Energieversorgung_2025_FINAL_2025_12_17_1.pdf
[5] BDEW: „Faktenpapier: Entwicklung von Stromverbrauch und -erzeugung bis 2030“ (2026). Fundstelle: Verweis auf Prognose zum Strombedarf 2030 von 600–700 TWh im Monitoringbericht zum Start der 21. Legislaturperiode. Link: https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Faktenpapier_Entwicklung_von_Stromverbrauch_und_-erzeugung_bis_2030.pdf
[6] BDEW: „Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen“, 21.07.2026. Fundstelle: Gesetzentwurf zur Grüngas-/Grünheizölquote bis 01.12.2026; EPBD-Umsetzung voraussichtlich ab Anfang 2027. Link: https://www.bdew.de/energie/gebaeudemodernisierungsgesetz-ist-beschlossen/
[7] BDEW: „Statusreport Wärme“, 10.07.2026 (Daten: AG Energiebilanzen, vorläufig). Fundstelle: Endenergieverbrauch 2024, Wärme und Kälte rund 56 %; Prozesswärme (inkl. Prozesskälte) 502 Mrd. kWh; Fernwärmeverbrauch der Industrie 38 Mrd. kWh. Seitenzahl ergänzen. Link: https://www.bdew.de/media/documents/2026_07_10_Statusreport_Waerme_final_1_RKYd0xK.pdf
[8] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Technische Richtlinie TR-03109 und Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways. Genaue Unterseite und Fassung vor Veröffentlichung ergänzen [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.bsi.bund.de
[9] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft). Fundstelle: Gegenstand der Förderung (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie; Prozesswärme über 50 %). Ältere Seitenfassung; aktuelle Förderquoten laut Richtlinie prüfen [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul2_Prozesswaerme/modul2_prozesswaerme_node.html
[10] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): „Kommunale Wärmeplanung“. Fundstelle: Fristen nach Wärmeplanungsgesetz (30.06.2026 für Gemeinden über 100.000 Einwohner, 30.06.2028 für übrige). Link: https://www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/klimagerechte-stadtentwicklung/kommunale-waermeplanung/kommunale-waermeplanung_node.html
[11] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, 27.05.2026. Fundstelle: Sonderentgelte Industrie (Bandlast bis 31.12.2031, atypische Netznutzung), Beteiligung von Erzeugungsanlagen, Entscheidung zur Industrie Anfang 2027. Zwischenstand, keine verbindliche Festlegung. Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260527_Agnes.html
[12] Bundesnetzagentur: „Roll-out intelligenter Messsysteme“ (Datenauswertung 1. Halbjahr 2026). Fundstelle: 26,1 % der Pflichteinbaufälle (6.000–100.000 kWh sowie § 14a-Anlagen) ausgestattet. Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/artikel.html
[13] Bundesnetzagentur: „§14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Fundstelle: Netzentgeltmodule, zeitvariables Netzentgelt (Modul 3) ab April 2025. Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html?nn=877500
[14] Bundesregierung: „Gebäudemodernisierungsgesetz“, 29.07.2026. Fundstelle: Verkündung 28.07.2026, wesentliche Neuregelungen ab 29.07.2026, angepasste Heizungsförderung ab 21.07.2026. Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284
[15] Das Fördermittelbüro: „BAFA EEW 2026 – bis 60 % für Energieeffizienz“ (2026). Fundstelle: Modul Prozesswärme Erneuerbare 30–45 %; Antragstellung seit 15.09.2025 über die Förderzentrale Deutschland. Beratungsportal; Förderrichtlinie im Original prüfen. Link: https://www.dasfoerdermittelbuero.de/foerderprogramme/bafa-eew/
[16] Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Kurzstudie: Prozesswärme in der Industrie – Investitionsentscheidungen verstehen“, Oktober 2025. Fundstelle: Einleitung (Temperaturniveaus von rund 100 °C bis über 1.000 °C; Anteil Prozesswärme am Endenergieverbrauch). Verbandsstudie. Link: https://deneff.org/wp-content/uploads/2026/02/20260203_DENEFF_Kurzstudie-Prozesswaerme-in-der-Industrie_Investitionsentscheidungen-verstehen.pdf
[17] Deutscher Bundestag: „Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle“, Juli 2026. Fundstelle: Streichung der 65-Prozent-Vorgabe, klimaneutrale Brennstoffe ab 2045. Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-heizungsgesetz-1194534
[18] Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Gesetze im Internet (BMJ). Fundstelle: §§ 13a, 14a, 17, 41a. Aktuelle Fassung (inkl. Änderungen 2025/2026) vor Veröffentlichung prüfen. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
[19] Europäisches Parlament und Rat: Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz (Neufassung), 13.09.2023, EUR-Lex. Fundstelle: Artikel zu Energiemanagementsystemen und Energieaudits (Artikelnummer vor Veröffentlichung ergänzen). Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/1791/oj
[20] Europäisches Parlament und Rat: Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), 24.04.2024, EUR-Lex. Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj
[21] IHK Karlsruhe: „Bundesnetzagentur treibt Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“) voran“, 23.06.2026. Fundstelle: rund 37 Mrd. € Netzkosten, Verdopplung bis 2035 (BNetzA-Prognose), Kapazitätspreise statt Leistungspreis ab 100.000 kWh, Umsetzung bis 2029. Sekundärquelle; Primärquelle: Bundesnetzagentur. Link: https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560
[22] NRW.Energy4Climate (Landesgesellschaft): „Prozesswärme“. Fundstelle: Aktuelle Zahlen (über 70 % der industriellen Prozesswärme aus fossilen Energieträgern; Prozesskälte rund 2 % der Wärmeanwendungen). Sekundärquelle; Primärdaten: AG Energiebilanzen. Link: https://www.energy4climate.nrw/klimaneutrale-industrie/prozesswaerme
[23] SMARD (Bundesnetzagentur): „Viertelstundenscharfe Großhandelspreise verfügbar“, 09.10.2025. Fundstelle: Umstellung der Day-Ahead-Auktion auf Viertelstundenprodukte zum 01.10.2025. Link: https://www.smard.de/home/viertelstundenscharfe-grosshandelspreise-verfuegbar-218074
[24] Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Gesetze im Internet (BMJ). Fundstelle: § 17 (Netzentgelte Letztverbraucher), § 19 Abs. 2 (individuelle Netzentgelte). Verordnung tritt nach Planung zum 31.12.2028 außer Kraft [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/
[25] Stromsteuergesetz (StromStG), Gesetze im Internet (BMJ). Fundstelle: § 3 (Steuersatz 20,50 €/MWh), § 9b (Steuerentlastung Produzierendes Gewerbe). Aktuelle Fassung vor Veröffentlichung prüfen. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/
[26] Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): „nEHS Verkauf und Versteigerung“, Stand 2026. Fundstelle: Preiskorridor 55–65 € je Zertifikat (2026), Kabinettsentwurf vom 12.08.2026 zur Fortführung des Korridors 2027. Link: https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Verkauf-Versteigerung/verkauf-versteigerung_node.html
[27] Umweltbundesamt: „Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme“ (Daten und Trends). Fundstelle: Wärme und Kälte machen mehr als 50 % des Endenergieverbrauchs aus; in der Industrie hat Prozesswärme mit über 60 % den größten Anteil. Link: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme
[28] Wärmeplanungsgesetz (WPG), Gesetze im Internet (BMJ). Fristen der kommunalen Wärmeplanung und aktuelle Fassung vor Veröffentlichung prüfen [Quelle muss verifiziert werden]. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/
[29] Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK): „2025: Strom war im Einkauf teuer, dabei gab es mehr negative Preisstunden“, 07.01.2026 (Auswertung der SMARD-Daten der Bundesnetzagentur). Fundstelle: Day-Ahead-Jahresdurchschnitt 89,32 €/MWh, 573 negative Stunden, 40 Stunden über 300 €/MWh, Höchstpreis 583,40 €/MWh. Sekundärquelle; Primärdaten im SMARD-Downloadcenter. Link: https://www.zfk.de/energie/strom/2025-strom-war-im-einkauf-teuer-dabei-gab-es-mehr-negative-preisstunden
[30] Zoll: „Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG“. Fundstelle: Entlastung von 20,00 €/MWh für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes; Strom zur Erzeugung von Wärme und Kälte nur bei Nutzung durch das Produzierende Gewerbe. Link: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html
[31] Agora Industrie: „Weniger fossile Brennstoffe, mehr Wettbewerbsfähigkeit: Wie Elektrifizierung die Industrie und den Klimaschutz stärkt“ (2024). Fundstelle: Großwärmepumpen und Elektrodenkessel liefern Prozesswärme im industriellen Maßstab bei bis zu 200 bzw. 500 °C; flexible Nachfrage kann Netzauslastung verbessern. Think-Tank-Quelle. Link: https://www.agora-industrie.de/aktuelles/weniger-fossile-brennstoffe-mehr-wettbewerbsfaehigkeit-wie-elektrifizierung-die-industrie-und-den-klimaschutz-staerkt-1

