Flexibilisierung bedeutet, Stromverbrauch, Speicherung und Eigenerzeugung zeitlich so zu steuern, dass sie auf Preise, Netzzustände oder eigene Leistungsgrenzen reagieren. Ein Kühlhaus, das vor einer Hochpreisphase vorkühlt, ein Batteriespeicher, der mittags lädt und abends entlädt, oder ein Elektrodenkessel, der in Stunden mit negativen Börsenpreisen fossile Wärme ersetzt – all das ist Flexibilität. Für Unternehmen wird sie zu einem Wirtschaftsgut: Sie senkt Leistungspreise und Beschaffungskosten und kann zusätzlich an Strom- und Regelenergiemärkten vermarktet werden.
Flexibilisierung des Stromverbrauchs: Lastverschiebung, Speicher und Flexibilitätsvermarktung für Industrie und Gewerbe
Der Bedarf an Flexibilität wächst messbar. 2025 lag der Day-Ahead-Preis in 573 von 8.760 Stunden unter null; gleichzeitig traten 40 Stunden mit mehr als 300 €/MWh auf [Quelle: Bundesnetzagentur, „Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025“, 2026, https://www.bundesnetzagentur.de/1087156]. Auch der europäische Rechtsrahmen setzt auf Flexibilität: Die Mitgliedstaaten müssen den Flexibilitätsbedarf regelmäßig bewerten und ein indikatives nationales Ziel für nichtfossile Flexibilität aus Laststeuerung und Speicherung festlegen [Quelle: Verordnung (EU) 2024/1747, Erwägungsgründe 46–47, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1747].
Diese Seite zeigt, wo in Unternehmen Flexibilitätspotenziale liegen, wie sie technisch erschlossen werden, über welche Wege sich Flexibilität wirtschaftlich nutzen lässt – vom Peak Shaving über Day-Ahead- und Intraday-Handel bis zu Regelenergie und „Nutzen statt Abregeln“ – und welche regulatorischen Rahmenbedingungen mit Stand Oktober 2026 gelten.
Inhaltsverzeichnis
Was Flexibilisierung im Energiesystem bedeutet
Im Stromsystem müssen Erzeugung und Verbrauch in jedem Moment ausgeglichen sein. Mit wachsendem Anteil von Wind- und Solarstrom schwankt die Erzeugung stärker; der Ausgleich muss zunehmend von der Verbrauchs- und Speicherseite kommen. Flexibilität beschreibt die Fähigkeit einer Anlage oder eines Standorts, die Leistung gegenüber einem geplanten Verlauf gezielt zu verändern – nach oben (mehr Verbrauch, z. B. Speicherladung) oder nach unten (weniger Verbrauch oder mehr Einspeisung).
Die fünf Dimensionen einer Flexibilität
Ob eine Flexibilität wirtschaftlich nutzbar ist, hängt weniger von ihrer Existenz als von ihren Eigenschaften ab:
Leistung: Um wie viele kW lässt sich der Bezug erhöhen oder senken?
Dauer: Wie lange kann die Änderung gehalten werden – fünf Minuten, eine Stunde, einen halben Tag?
Vorlaufzeit und Reaktionsgeschwindigkeit: Wie früh muss die Änderung bekannt sein, wie schnell kann sie umgesetzt werden? Regelenergie verlangt Sekunden bis Minuten, Day-Ahead-Optimierung einen Tag Vorlauf.
Häufigkeit und Verfügbarkeit: Wie oft pro Tag oder Jahr darf die Flexibilität abgerufen werden, und zu welchen Zeiten steht sie zur Verfügung?
Nachholeffekt (Rebound): Verschobener Verbrauch muss meist nachgeholt werden. Wird eine Kälteanlage zwei Stunden abgeschaltet, läuft sie danach mit höherer Leistung – im ungünstigen Fall genau in einer neuen Spitze.
Diese Dimensionen bestimmen, welche Vermarktungswege infrage kommen. Ein Batteriespeicher erfüllt fast alle Anforderungen; ein Produktionsprozess mit festen Lieferterminen dagegen nur wenige.
Flexibilitätspotenziale in Industrie und Gewerbe
Flexibilität entsteht dort, wo Energie gespeichert werden kann – elektrisch, thermisch, als Druck oder in Form von Zwischenprodukten. Die folgende Übersicht zeigt typische Quellen. Die angegebenen Eigenschaften sind qualitative Orientierungswerte; das tatsächliche Potenzial muss standortbezogen ermittelt werden.
Tabelle 1: Typische Flexibilitätsquellen in Unternehmen
| Flexibilitätsquelle | Typische Verschiebedauer | Hinweise |
|---|---|---|
| Batteriespeicher | Minuten bis wenige Stunden | sehr schnelle Reaktion, bidirektional; begrenzt durch Kapazität und Zyklenkosten |
| Kälteanlagen, Kühlhäuser | 15 Minuten bis mehrere Stunden | thermische Trägheit des Kühlguts nutzen; Temperaturgrenzen und Produktqualität beachten |
| Druckluft | Minuten | über Druckband und Speicherbehälter; Leckagen reduzieren Potenzial |
| Wärmepumpen, Power-to-Heat mit Wärmespeicher | Stunden bis Tage | Elektrodenkessel oder Heizstäbe ersetzen in Niedrigpreiszeiten fossile Wärme |
| Ladeinfrastruktur (Fuhrpark) | Stunden | Standzeiten und Abfahrtszeiten als Randbedingung; hohes Potenzial bei Nachtladung |
| Lüftung, Klimatisierung | 15 bis 60 Minuten | Gebäudeträgheit; Komfortgrenzen beachten |
| Produktionsprozesse mit Puffern | Stunden bis Schichten | Mühlen, Pumpen, Elektrolyse, Galvanik; abhängig von Lagerkapazität und Auftragslage |
| Notstromaggregate | Minuten bis Stunden | nur eingeschränkt sinnvoll; Emissionen, Genehmigung und Brennstoffkosten beachten |
In der Praxis ist ein Mix sinnvoll: Batteriespeicher decken schnelle, kurze Anforderungen ab, thermische und prozessbezogene Flexibilität längere Zeiträume. Die Erhebung beginnt mit der Lastganganalyse und einer Begehung der Hauptverbraucher. [Interner Link: Prognosen & Datenanalyse]
Batteriespeicher als Flexibilitätsquelle
Ein Batteriespeicher ist die universellste Flexibilitätsquelle, weil er unabhängig von Produktionsprozessen arbeitet und in beide Richtungen wirkt. Für die Auslegung sind einige Kennzahlen zentral:
Leistung und Kapazität: Die Leistung (kW) bestimmt, wie viel Spitze gekappt oder wie viel Regelleistung angeboten werden kann; die Kapazität (kWh), wie lange.
C-Rate: Verhältnis von Leistung zu Kapazität. Ein Speicher mit 500 kW und 1.000 kWh hat eine C-Rate von 0,5 und kann seine Nennleistung rund zwei Stunden halten.
Wirkungsgrad: Beim Laden und Entladen gehen Energiemengen verloren; der Systemwirkungsgrad hängt von Technik und Betriebsweise ab und ist in Wirtschaftlichkeitsrechnungen anzusetzen [Quelle muss verifiziert werden: typische Systemwirkungsgrade stationärer Lithium-Ionen-Speicher, z. B. aus Fraunhofer-ISE- oder Herstellerdatenblättern].
Zyklen und Alterung: Jeder Vollzyklus verbraucht einen Teil der Lebensdauer. Vermarktungsstrategien mit vielen Zyklen müssen die Alterungskosten einpreisen.
Wirtschaftlich besonders relevant ist die Mehrfachnutzung (Multi-Use): Der Speicher reserviert einen Teil seiner Kapazität für Peak Shaving und vermarktet den Rest am Day-Ahead-, Intraday- oder Regelenergiemarkt. Das erhöht die Erlöse, setzt aber eine Steuerung voraus, die die Prioritäten zuverlässig einhält. [Interner Link: Batteriespeicher] [Interner Link: EMS & Smart Grid]
Wege zur Nutzung von Flexibilität: Eigenoptimierung, Strommarkt, Regelenergie und Netz
Flexibilität kann auf mehreren Wegen in Geld übersetzt werden. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Optionen ein.
Tabelle 2: Nutzungs- und Vermarktungswege für Flexibilität
| Nutzungsweg | Wirkmechanismus | Typische Anforderungen |
|---|---|---|
| Peak Shaving / Lastmanagement | geringere Jahreshöchstlast senkt den Leistungspreis | RLM-Messung, Echtzeitregelung, Speicher oder steuerbare Lasten |
| Eigenverbrauchsoptimierung | mehr selbst genutzter PV-Strom statt Einspeisung | PV-Anlage, Speicher, steuerbare Verbraucher |
| Day-Ahead-Optimierung | Verbrauch in günstige Viertelstunden verschieben | spotbasierter Vertrag oder dynamischer Tarif, Prognose |
| Intraday-Handel | Ausnutzen kurzfristiger Preisbewegungen | Händler oder Aggregator, schnelle Steuerung |
| Regelenergie (FCR, aFRR, mFRR) | Vergütung für Vorhaltung und Abruf | Präqualifikation, Pooling, Fernsteuerbarkeit |
| Atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) | Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster verlagern | individuelle Vereinbarung, Erheblichkeitsschwelle |
| Zeitvariable Netzentgelte (§ 14a, Modul 3) | Bezug in Niedertarifzeiten verlagern | steuerbare Verbrauchseinrichtung, intelligentes Messsystem |
| Nutzen statt Abregeln (§ 13k EnWG) | zusätzlicher Verbrauch in Engpasssituationen zu vergünstigten Konditionen | zusätzliche zuschaltbare Last in einer Entlastungsregion |
Eigenoptimierung: Leistungspreis und Eigenverbrauch
Für die meisten Unternehmen ist die Eigenoptimierung der erste und risikoärmste Schritt. Die Erlöse sind gut planbar, weil sie auf bekannten Netzentgelten und dem eigenen Lastgang beruhen. Peak Shaving wirkt allerdings nur, wenn wirklich jede Spitze im Jahr vermieden wird – eine einzige Überschreitung bestimmt den Leistungspreis für das ganze Jahr. [Interner Link: Messung & Steuerung]
Day-Ahead- und Intraday-Markt
Am Day-Ahead-Markt werden seit dem Liefertag 1. Oktober 2025 Viertelstundenprodukte gehandelt [Quelle: EPEX SPOT, „15-minute products live on EPEX SPOT Day-Ahead markets“, 30.09.2025, https://www.epexspot.com/en/news/15-minute-products-live-epex-spot-day-ahead-markets]. Unternehmen mit spotindizierter Beschaffung oder dynamischem Tarif können ihren Verbrauch nach diesen Preisen ausrichten. Seit 2025 müssen alle Stromlieferanten Letztverbrauchern mit intelligentem Messsystem dynamische Tarife anbieten [Quelle: § 41a Abs. 2 EnWG, https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41a.html]. Der Intraday-Markt erlaubt Anpassungen bis kurz vor Lieferung; im Dezember 2025 wurden an den Intraday-Märkten von EPEX SPOT insgesamt rund 20,2 TWh gehandelt [Quelle: EPEX SPOT, „Monthly Power Trading Results December 2025“, https://www.epexspot.com/en/news/monthly-power-trading-results-december-2025]. Für Gewerbebetriebe ist der Intraday-Handel meist nur über einen Aggregator oder Direktvermarkter zugänglich.
Für die Erwartungen wichtig: Die FfE weist darauf hin, dass die meisten negativen Preise 2025 zwischen 0 und −5 €/MWh lagen [Quelle: FfE, „Deutsche Strompreise an der Börse EPEX Spot im Jahr 2025“, 2026, https://www.ffe.de/en/publications/german-electricity-prices-on-the-epex-spot-exchange-in-2025/]. Der Wert der Lastverschiebung ergibt sich deshalb vor allem aus dem regelmäßigen Preisunterschied zwischen Mittag und Abend, nicht aus einzelnen Extremereignissen.
Regelenergie: FCR, aFRR und mFRR
Regelenergie gleicht kurzfristige Frequenzabweichungen im Stromnetz aus. Die Übertragungsnetzbetreiber beschaffen sie über die gemeinsame Plattform regelleistung.net in drei Qualitäten: Primärregelleistung (FCR) mit vollständiger Aktivierung innerhalb von 30 Sekunden, Sekundärregelleistung (aFRR) innerhalb von 5 Minuten und Minutenreserve (mFRR) innerhalb von rund 12,5 bis 15 Minuten. Anbieter müssen ihre Anlagen präqualifizieren lassen; die Mindestangebotsgröße liegt für FCR bei 1 MW, kleinere Anlagen können über Pools eines Aggregators teilnehmen [Quelle: Übertragungsnetzbetreiber, „FAQ Regelleistung“, https://www.regelleistung.net/xspproxy/api/staticfiles/regelleistung/regelleistung_files/faqregelleistung.pdf; aktuelle Mindestangebotsgrößen für aFRR und mFRR – Quelle muss verifiziert werden].
Batteriespeicher sind für FCR technisch besonders geeignet, weil sie schnell und symmetrisch reagieren. Der FCR-Bedarf in Deutschland ist jedoch begrenzt, und das Angebot an präqualifizierten Speichern ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen [Quelle muss verifiziert werden: aktuelle Angaben zu FCR-Bedarf und präqualifizierter Batterieleistung, z. B. regelleistung.net oder ISEA RWTH Aachen]. Entsprechend sind die Leistungspreise volatil und sollten in Wirtschaftlichkeitsrechnungen konservativ angesetzt werden.
Netzbezogene Flexibilität: § 14a, Hochlastzeitfenster und Nutzen statt Abregeln
Neben dem Markt honorieren auch die Netzentgeltsystematik und Netzbetreiber Flexibilität. Bei der atypischen Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV wird ein individuelles Netzentgelt vereinbart, wenn die Jahreshöchstlast vorhersehbar außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegt [Quelle: Bundesnetzagentur, „Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 StromNEV“, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html]. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung bietet § 14a EnWG seit April 2025 zusätzlich zeitvariable Netzentgelte (Modul 3).
Mit § 13k EnWG („Nutzen statt Abregeln“) können Betreiber zusätzlicher zuschaltbarer Lasten in sogenannten Entlastungsregionen seit dem 1. Oktober 2024 Strommengen nutzen, die sonst wegen Netzengpässen abgeregelt würden. Zu den berücksichtigten Anlagen zählen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Zusätzlichkeitskriterien vom 28. Juni 2024 unter anderem strombasierte Wärmeerzeuger, Stromspeicher und Elektrolyseure [Quelle: Bundesnetzagentur, „Nutzen statt Abregeln 2.0“, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/NSA/start.html; § 13k EnWG, https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__13k.html]. Das Instrument ist regional begrenzt und befindet sich in einer Erprobungsphase; die Bedingungen für die Folgezeit sollten vor einer Investitionsentscheidung geprüft werden [Quelle muss verifiziert werden: Stand des wettbewerblichen Verfahrens nach Ende der Erprobungsphase].
Netzdienliche und marktdienliche Flexibilität
Markt- und Netzsignale zeigen nicht immer in dieselbe Richtung. Ein niedriger Börsenpreis an einem windreichen Abend in Süddeutschland kann zusätzlichen Verbrauch anreizen, während das lokale Verteilnetz bereits ausgelastet ist. Marktdienliche Flexibilität reagiert auf Preise, netzdienliche Flexibilität auf den lokalen Netzzustand. Für Unternehmen ist diese Unterscheidung praktisch relevant, weil Netzbetreiber über § 14a EnWG oder Redispatch eingreifen können und weil Vermarktungsverträge den Vorrang netzbezogener Vorgaben regeln müssen.
Die geplante Netzentgeltreform AgNes soll für Kunden über 100.000 kWh ab 2029 den Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis auf eine vorab bestellte Leistung ersetzen [Quelle: Bundesnetzagentur, „Festlegung AgNes“, Stand 06.08.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/1059162; IHK Karlsruhe, 2026, https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560]. Ob und wie Flexibilität dann zusätzlich honoriert wird, hängt vom Verhältnis zwischen Kapazitäts- und Arbeitspreis ab, das noch nicht abschließend feststeht. Parallel plant die Bundesnetzagentur, flexible Netzanschlussvereinbarungen ab 2027 zu standardisieren [Quelle: IHK Karlsruhe, 2026, a. a. O.].
Technische Voraussetzungen für die Flexibilisierung
Messung: Viertelstundengenaue Messung am Netzanschluss und an den flexiblen Anlagen; für Regelenergie zusätzlich hochaufgelöste Messung zum Nachweis der Erbringung. [Interner Link: Messung & Steuerung]
Steuerbarkeit: Anlagen müssen über Schnittstellen Sollwerte annehmen können – stufenlos (Speicher, Wechselrichter, Ladepunkte) oder stufig (Kälte, Heizstäbe).
Energiemanagementsystem: Ein EMS bündelt Flexibilitäten, berücksichtigt Prozessgrenzen und Vorrangregeln und setzt Fahrpläne um. [Interner Link: EMS & Smart Grid]
Prognosen: Last-, PV- und Preisprognosen bestimmen, wann und wie viel Flexibilität verfügbar und wertvoll ist. [Interner Link: Prognosen & Datenanalyse]
Kommunikation zu Dritten: Für Regelenergie und Intraday-Handel ist eine gesicherte Anbindung an den Aggregator nötig; für netzorientierte Steuerung die Steuerbox am intelligenten Messsystem.
Bilanzierung und Verträge: Vermarktete Flexibilität verändert Bilanzkreise. Lieferant, Aggregator und Unternehmen müssen regeln, wer Abweichungen trägt und wie Erlöse verteilt werden.
Monitoring: Erbrachte Flexibilität, Erlöse und Nebenwirkungen auf Prozesse müssen transparent nachgewiesen werden. [Interner Link: Monitoring & Visualisierung]
Wirtschaftlichkeit der Flexibilisierung: Kennzahlen und Berechnungsbeispiele
Relevante Kennzahlen
Vermiedene Kosten: eingesparter Leistungspreis in €/kW und Jahr, reduzierte Beschaffungskosten in €/MWh, vermiedener Netzanschlussausbau.
Zusätzliche Erlöse: Regelenergie-Leistungs- und Arbeitspreise, Intraday-Erlöse, abzüglich Vermarktungsentgelt des Aggregators.
Kosten der Flexibilität: Investition in Steuerung, Messung und ggf. Speicher; Wirkungsgradverluste; Batteriealterung; mögliche Prozesseinbußen und Mehraufwand.
Investitionskennzahlen: Amortisationszeit, Kapitalwert und interner Zinsfuß; bei Speichern zusätzlich die Kosten je gespeicherter kWh über die Lebensdauer.
Berechnungsbeispiel 1: Lastverschiebung in einem Kühlhaus
Annahmen (Beispielwerte): Ein Kühlhaus mit 300 kW elektrischer Kälteleistung kann durch Vorkühlen den Betrieb an Werktagen um durchschnittlich 2 Stunden aus teuren Abendstunden in günstigere Mittagsstunden verschieben. Verschobene Energie: 300 kW × 2 h = 600 kWh pro Tag; durch Mehrverluste bei tieferer Temperatur werden 5 % zusätzlich verbraucht. Der Betrieb hat einen spotindizierten Liefervertrag.
Preisvorteil: Bei einem angenommenen durchschnittlichen Preisunterschied von 50 €/MWh zwischen Verschiebe- und Nachholfenster: 0,6 MWh × 50 €/MWh × 250 Tage = 7.500 € pro Jahr.
Mehrverbrauch: 5 % × 0,6 MWh × 250 Tage = 7,5 MWh; bei einem angenommenen Gesamtstrompreis von 15 ct/kWh rund 1.125 € pro Jahr.
Netto: rund 6.400 € pro Jahr. Liegt die Kühllast zusätzlich in der Jahreshöchstlast, kann ein vermiedener Leistungspreis von beispielsweise 150 kW × 100 €/kW = 15.000 € pro Jahr hinzukommen.
Das Beispiel zeigt: Der Hebel über den Leistungspreis ist oft größer als der Arbitragegewinn. Die tatsächliche Preisspanne muss aus den Marktdaten des betrachteten Zeitraums ermittelt werden, etwa über SMARD.
Berechnungsbeispiel 2: Batteriespeicher im Multi-Use-Betrieb
Annahmen (Beispielwerte): Ein Gewerbebetrieb installiert einen Batteriespeicher mit 500 kW Leistung und 1.000 kWh Kapazität. Der Systemwirkungsgrad wird mit 88 % angesetzt [Quelle muss verifiziert werden].
Peak Shaving: Reduktion der Jahreshöchstlast um 150 kW; bei einem angenommenen Leistungspreis von 110 €/kW und Jahr: 16.500 € pro Jahr.
Day-Ahead-Optimierung: An 200 Tagen wird ein Teil der Kapazität (nutzbar 800 kWh) einmal täglich zwischen günstigen und teuren Viertelstunden zykliert. Bei einem angenommenen erzielbaren Spread von 60 €/MWh abzüglich der Wirkungsgradverluste (vereinfacht netto 50 €/MWh): 0,8 MWh × 50 €/MWh × 200 Tage = 8.000 € pro Jahr.
Zusammen: rund 24.500 € pro Jahr vor Alterungs-, Wartungs- und Vermarktungskosten. Regelenergieerlöse über einen Aggregator können hinzukommen, schränken aber die Verfügbarkeit für Peak Shaving ein.
Die Investitionskosten eines solchen Speichers hängen stark von Technik, Netzanschluss und Bauumfang ab und sind projektbezogen zu ermitteln [Quelle muss verifiziert werden: aktuelle Marktpreise für Gewerbespeicher]. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich erst aus der Gegenüberstellung mit diesen Kosten, der erwarteten Lebensdauer und gegebenenfalls Fördermitteln – eine pauschale Aussage, dass sich ein Speicher immer rechnet, ist nicht möglich.
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen für Flexibilisierung (Stand: Oktober 2026)
Netzentgelte für Stromspeicher
Nach § 118 Abs. 6 EnWG sind Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die zwischen dem 4. August 2011 und dem 3. August 2029 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden Energie von den Netzentgelten freigestellt, sofern die Energie aus dem Netz entnommen und zeitlich verzögert wieder eingespeist wird [Quelle: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, „Netzentgelte bei Stromspeichern“, WD 5 – 3000 – 080/25, 2025, https://www.bundestag.de/resource/blob/1145874/WD-5-080-25.pdf]. Mit einer Gesetzesänderung Ende 2025 wurde die Freistellung auf gemischt genutzte Speicher und bidirektionale Ladepunkte erweitert [Quelle: FfE, „Neue Netzentgelt-Privilegien für Speicheranlagen und Ladepunkte – Stehen die Befreiungen auf dünnem Eis?“, 2025, https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/neue-netzentgelt-privilegien-fuer-speicheranlagen-und-ladepunkte-stehen-die-befreiungen-auf-duennem-eis/].
Die Bundesnetzagentur ist befugt, von dieser Freistellung abzuweichen. Im Rahmen des AgNes-Verfahrens hat sie Vertrauensschutz für Speicher angekündigt, die die Voraussetzungen erfüllen; die Details der Festlegung stehen noch aus [Quelle: Bundesnetzagentur, „Festlegung AgNes“, a. a. O.; Einzelheiten zum Vertrauensschutz – Quelle muss verifiziert werden]. Für Speicherprojekte mit Inbetriebnahme nach 2028 ist die Netzentgeltfrage deshalb ein zentrales Investitionsrisiko.
Weitere Regelungen im Überblick
Tabelle 3: Regulatorische Grundlagen der Flexibilisierung
| Regelwerk | Inhalt | Relevanz für Flexibilisierung |
|---|---|---|
| § 14a EnWG mit BNetzA-Festlegungen | netzorientierte Steuerung, reduzierte und zeitvariable Netzentgelte | Steuerbarkeit, Modul 3 als Verschiebeanreiz |
| § 13k EnWG | Nutzen statt Abregeln in Entlastungsregionen | zusätzliche Lasten zu vergünstigten Konditionen |
| § 19 Abs. 2 StromNEV | atypische Netznutzung, Bandlast | individuelle Netzentgelte; ab 2029 durch AgNes neu geregelt |
| § 118 Abs. 6 EnWG | Netzentgeltfreistellung für Speicher bei Inbetriebnahme bis 03.08.2029 | Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten |
| § 41a EnWG | dynamische Tarife | Preissignal für Lastverschiebung |
| § 13a EnWG | Redispatch für Anlagen ab 100 kW | Steuerbarkeit von Erzeugung und Speicher |
| VO (EU) 2024/1747 | Flexibilitätsbedarfsanalyse, Ziel für nichtfossile Flexibilität | mittelfristig neue Förder- und Marktinstrumente |
| AgNes-Festlegung (Entwurf) | Kapazitätspreis statt Leistungspreis ab 2029 | Neubewertung von Peak Shaving und Bestellkapazität |
Skalierbarer Aufbau der Flexibilisierung
Flexibilisierung lässt sich schrittweise aufbauen. Jede Stufe nutzt die Infrastruktur der vorherigen:
Tabelle 4: Stufenmodell der Flexibilisierung
| Stufe | Maßnahme | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 – Potenzialanalyse | Lastgang, Hauptverbraucher und Prozessgrenzen auswerten; Flexibilitätsquellen nach Leistung, Dauer und Vorlauf bewerten | Flexibilitätskataster |
| 2 – Eigenoptimierung | Peak Shaving und Eigenverbrauch mit vorhandenen steuerbaren Lasten | sichere, planbare Einsparungen |
| 3 – Preisorientierte Steuerung | spotindizierter Vertrag oder dynamischer Tarif, Day-Ahead-Fahrpläne | Beschaffungskosten sinken |
| 4 – Speicher und Power-to-Heat | Batteriespeicher, Wärmespeicher, Elektrodenkessel | mehr verschiebbare Energie, Multi-Use |
| 5 – Externe Vermarktung | Regelenergie, Intraday, § 13k über Aggregator | zusätzliche Erlöse, höhere Anforderungen |
Bei mehreren Standorten kann ein gemeinsames Flexibilitätsportfolio sinnvoll sein. Die Anforderungen an einheitliche Messung, Datenmodelle und Steuerung steigen dabei entsprechend.
Typische Fehler bei der Flexibilisierung
Erlöse aus Extremwerten hochrechnen: Einzelne stark negative Preise sind selten; die Planung sollte auf typischen Spreads beruhen.
Nachholeffekte übersehen: Verschobener Verbrauch erzeugt neue Spitzen, wenn er unkontrolliert nachgeholt wird.
Prozessrisiken unterschätzen: Produktqualität, Temperaturgrenzen und Liefertermine haben Vorrang vor jedem Preissignal.
Konkurrierende Nutzungen nicht regeln: Ein Speicher, der für Regelenergie reserviert ist, steht nicht gleichzeitig für Peak Shaving zur Verfügung.
Regulatorische Annahmen fortschreiben: Netzentgeltbefreiungen, § 19-Rabatte und Leistungspreise ändern sich mit AgNes; Szenarien statt Fixwerte verwenden.
Verträge vernachlässigen: Liefervertrag, Bilanzkreis und Aggregatorvertrag müssen zur Vermarktungsstrategie passen.
Keine Erfolgskontrolle: Ohne Monitoring bleibt unklar, ob Flexibilität tatsächlich erbracht wurde und was sie eingebracht hat. [Interner Link: Monitoring & Visualisierung]
Ausblick: Flexibilisierung bis 2030
Wachsender Flexibilitätsbedarf: Mit dem weiteren Ausbau von Photovoltaik und Wind dürften Stunden mit sehr niedrigen oder negativen Preisen zunehmen; zugleich bleiben Knappheitsphasen bestehen [Quelle: Bundesnetzagentur, Daten zum Strommarkt 2025, a. a. O.; Prognose der weiteren Entwicklung – Quelle muss verifiziert werden].
Neue Netzentgeltlogik: Ab 2029 sollen Kapazitätspreise auf eine bestellte Leistung gelten; Flexibilität wird zur Voraussetzung, um eine niedrige Bestellkapazität sicher einzuhalten.
Europäische Flexibilitätsziele: Die Flexibilitätsbedarfsanalysen nach der Verordnung (EU) 2024/1747 können zu neuen Förderinstrumenten für nichtfossile Flexibilität führen.
Flexible Netzanschlüsse: Wo Netzkapazität knapp ist, werden Anschlüsse mit zeitweise begrenzter Leistung häufiger. Ohne Flexibilität sind solche Anschlüsse kaum nutzbar.
Steuerungs-Rollout: Mit fortschreitendem Rollout intelligenter Messsysteme und Steuerboxen wird auch kleinere Flexibilität erschließbar. [Interner Link: Messung & Steuerung]
Fazit: Flexibilisierung als wirtschaftlicher Baustein der Energieinfrastruktur
Flexibilisierung macht aus zeitlich beweglichem Stromverbrauch einen wirtschaftlichen Wert. Technisch beruht sie auf einer Kombination aus Messung, steuerbaren Anlagen, Prognosen und einem Energiemanagementsystem, das Vorrangregeln zuverlässig umsetzt. Die wichtigsten Quellen in Unternehmen sind Batteriespeicher, thermische Speicher in Kälte- und Wärmeanlagen, Ladeinfrastruktur und Produktionsprozesse mit Puffern. Ob eine Flexibilität nutzbar ist, entscheiden ihre Leistung, Dauer, Vorlaufzeit, Häufigkeit und ihr Nachholeffekt.
Wirtschaftlich liegt der größte und am besten planbare Hebel meist in der Eigenoptimierung: Peak Shaving, Eigenverbrauch und die Verschiebung von Verbrauch nach Day-Ahead-Preisen. Regelenergie, Intraday-Handel und „Nutzen statt Abregeln“ können zusätzliche Erlöse bringen, erfordern aber Präqualifikation, Aggregatoren, klare Verträge und eine konservative Erlösplanung. Für Speicherprojekte ist der Stichtag 3. August 2029 der Netzentgeltfreistellung nach § 118 Abs. 6 EnWG ein wichtiger Planungsparameter.
Mit der Netzentgeltreform ab 2029, wachsender Preisvolatilität und europäischen Flexibilitätszielen gewinnt Flexibilisierung weiter an Bedeutung. Unternehmen, die ihre Flexibilitätspotenziale systematisch erfassen und stufenweise erschließen, senken nicht nur Energiekosten, sondern machen ihre Energieinfrastruktur widerstandsfähiger gegenüber regulatorischen und marktlichen Veränderungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Flexibilisierung
Was bedeutet Flexibilisierung des Stromverbrauchs?
Flexibilisierung bedeutet, den Stromverbrauch, die Speicherung oder die Eigenerzeugung eines Unternehmens zeitlich so zu steuern, dass sie auf Strompreise, Netzzustände oder eigene Leistungsgrenzen reagieren. Beispiele sind das Vorkühlen eines Kühlhauses vor einer Hochpreisphase, das Laden eines Batteriespeichers in den Mittagsstunden oder ein Elektrodenkessel, der bei niedrigen Börsenpreisen Wärme erzeugt. Flexibilität wird durch Leistung, Dauer, Vorlaufzeit, Häufigkeit und Nachholeffekt beschrieben. Wirtschaftlich genutzt wird sie über geringere Leistungspreise, günstigere Beschaffung, höheren Eigenverbrauch oder die Vermarktung an Strom- und Regelenergiemärkten. Voraussetzung sind Messung, Steuerbarkeit und ein Energiemanagementsystem.
Welche Anlagen eignen sich für die Lastverschiebung?
Gut geeignet sind Anlagen mit einem Speicher: Batteriespeicher, Kälteanlagen und Kühlhäuser mit thermischer Trägheit, Wärmepumpen und Power-to-Heat-Anlagen mit Wärmespeicher, Druckluftsysteme mit Speicherbehältern und Ladeinfrastruktur für Fahrzeugflotten mit planbaren Standzeiten. Auch Produktionsprozesse mit Zwischenlagern, etwa Mühlen, Pumpen oder Elektrolysen, können flexibel sein. Weniger geeignet sind Prozesse mit festen Takten, engen Qualitätsgrenzen oder ohne Puffer. Die Eignung sollte über eine Lastganganalyse und eine Begehung der Hauptverbraucher ermittelt werden. Entscheidend ist, die Prozessgrenzen gemeinsam mit Produktion und Instandhaltung festzulegen, damit die Flexibilisierung den Betrieb nicht beeinträchtigt.
Lohnt sich die Vermarktung von Regelenergie für mittelständische Unternehmen?
Das hängt von Art und Größe der Flexibilität ab. Regelenergie verlangt eine Präqualifikation, schnelle und zuverlässige Reaktion sowie eine Mindestangebotsgröße, die für FCR bei 1 MW liegt. Kleinere Anlagen können über einen Aggregator in einem Pool teilnehmen. Batteriespeicher sind technisch gut geeignet, Produktionsprozesse nur, wenn sie häufige Abrufe ohne Qualitätsverluste verkraften. Die Erlöse schwanken stark, weil das Angebot an Speichern gewachsen ist. Zudem steht vermarktete Leistung nicht gleichzeitig für Peak Shaving zur Verfügung. Mittelständische Unternehmen sollten deshalb zuerst die Eigenoptimierung erschließen und Regelenergie als Zusatzerlös mit konservativen Annahmen bewerten.
Was ist „Nutzen statt Abregeln“ nach § 13k EnWG?
Mit § 13k EnWG können Betreiber zusätzlicher zuschaltbarer Lasten in sogenannten Entlastungsregionen seit dem 1. Oktober 2024 Strommengen nutzen, die sonst wegen Netzengpässen abgeregelt würden. Die Entlastungsregionen liegen vor allem dort, wo viel Windstrom auf begrenzte Netzkapazität trifft. Zu den berücksichtigten Anlagen zählen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur unter anderem strombasierte Wärmeerzeuger, Stromspeicher und Elektrolyseure. Die Last muss zusätzlich sein, darf also nicht ohnehin am Strommarkt beschafften Verbrauch ersetzen. Das Instrument befindet sich in einer Erprobungsphase; Unternehmen in den betroffenen Regionen sollten die aktuellen Teilnahmebedingungen bei den Übertragungsnetzbetreibern prüfen.
Wie verändert die Netzentgeltreform AgNes den Wert von Flexibilität?
Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur soll für Kunden über 100.000 kWh ab 2029 der Leistungspreis auf die gemessene Jahreshöchstlast durch einen Kapazitätspreis auf eine vorab bestellte Leistung ersetzt werden. Flexibilität wird dann gebraucht, um eine möglichst niedrige Bestellkapazität zuverlässig einzuhalten. Gleichzeitig entfällt mit dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung die heutige Systematik der atypischen Netznutzung; die Bandlastregelung soll für Bestandskunden bis Ende 2031 verlängert werden. Wie stark Flexibilität künftig zusätzlich honoriert wird, hängt vom noch offenen Verhältnis zwischen Kapazitäts- und Arbeitspreis ab. Unternehmen sollten Investitionen deshalb mit Szenarien bewerten.
Sind Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?
Nach § 118 Abs. 6 EnWG sind Speicher, die zwischen dem 4. August 2011 und dem 3. August 2029 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden Energie von den Netzentgelten freigestellt. Voraussetzung ist, dass die Energie aus dem Netz entnommen und zeitlich verzögert wieder eingespeist wird; seit einer Gesetzesänderung Ende 2025 werden auch gemischt genutzte Speicher erfasst. Die Bundesnetzagentur darf von dieser Regelung abweichen und hat im AgNes-Verfahren Vertrauensschutz für Speicher angekündigt, die die Voraussetzungen erfüllen. Für Projekte mit späterer Inbetriebnahme ist die künftige Netzentgeltbelastung ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor der Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Was ist der Unterschied zwischen marktdienlicher und netzdienlicher Flexibilität?
Marktdienliche Flexibilität reagiert auf Preissignale des Strommarkts, etwa niedrige Day-Ahead-Preise, und hilft, Erzeugung und Verbrauch im gesamten Marktgebiet auszugleichen. Netzdienliche Flexibilität reagiert auf den Zustand des lokalen Netzes und vermeidet Überlastungen von Leitungen oder Transformatoren. Beide Signale können sich widersprechen: Ein niedriger Börsenpreis kann zusätzlichen Verbrauch anreizen, während das örtliche Verteilnetz bereits ausgelastet ist. Instrumente wie § 14a EnWG, Hochlastzeitfenster und Redispatch adressieren die netzdienliche Seite. Für Unternehmen bedeutet das, im Energiemanagementsystem klare Vorrangregeln festzulegen, damit gesetzliche Steuerbefehle stets vor Preisoptimierung berücksichtigt werden.
Welche technischen Voraussetzungen braucht ein Unternehmen für die Flexibilisierung?
Grundlage ist eine viertelstundengenaue Messung am Netzanschluss und an den flexiblen Anlagen. Die Anlagen müssen über offene Schnittstellen steuerbar sein, etwa über Modbus, OPC UA, OCPP oder EEBUS. Ein Energiemanagementsystem bündelt die Flexibilitäten, berücksichtigt Prozessgrenzen und setzt Fahrpläne um; Last-, PV- und Preisprognosen bestimmen, wann Flexibilität wertvoll ist. Für Regelenergie und Intraday-Handel kommt eine gesicherte Anbindung an einen Aggregator hinzu, für netzorientierte Steuerung die Steuerbox am intelligenten Messsystem. Schließlich braucht es Verträge, die Bilanzkreisverantwortung und Erlösverteilung regeln, sowie ein Monitoring, das die erbrachte Flexibilität nachweist.
Quellenverzeichnis
Alle Online-Quellen abgerufen am 08.10.2026. Mit [Quelle muss verifiziert werden] gekennzeichnete Aussagen sind vor Veröffentlichung anhand der Originalquelle zu prüfen.
Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025, Pressemitteilung, 2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1087156
Bundesnetzagentur: Nutzen statt Abregeln 2.0 (§ 13k EnWG), inkl. Festlegung Zusätzlichkeitskriterien vom 28.06.2024. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/NSA/start.html
Bundesnetzagentur: Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 StromNEV. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html
Bundesnetzagentur: GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes, Stand 06.08.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1059162
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EPEX SPOT: 15-minute products live on EPEX SPOT Day-Ahead markets, 30.09.2025. https://www.epexspot.com/en/news/15-minute-products-live-epex-spot-day-ahead-markets
EPEX SPOT: Monthly Power Trading Results December 2025. https://www.epexspot.com/en/news/monthly-power-trading-results-december-2025
Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1747 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 (Strommarktdesign). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1747
FfE – Forschungsstelle für Energiewirtschaft: Deutsche Strompreise an der Börse EPEX Spot im Jahr 2025, 2026. https://www.ffe.de/en/publications/german-electricity-prices-on-the-epex-spot-exchange-in-2025/
FfE: Neue Netzentgelt-Privilegien für Speicheranlagen und Ladepunkte – Stehen die Befreiungen auf dünnem Eis?, 2025. https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/neue-netzentgelt-privilegien-fuer-speicheranlagen-und-ladepunkte-stehen-die-befreiungen-auf-duennem-eis/
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), §§ 13a, 13k, 14a, 41a, 118. https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), § 19. https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html
IHK Karlsruhe: Bundesnetzagentur treibt Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“) voran, 2026. https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560
Übertragungsnetzbetreiber: FAQ Regelleistung, regelleistung.net. https://www.regelleistung.net/xspproxy/api/staticfiles/regelleistung/regelleistung_files/faqregelleistung.pdf [Stand der Mindestangebotsgrößen muss verifiziert werden]
Flexibilität nutzen. Energiekosten gezielt steuern.
Vom Lastgang über Speicher und Fahrpläne bis zur passenden Vermarktungsstrategie.

