Flexibilisierung des Stromverbrauchs: Lastverschiebung, Speicher und Flexibilitätsvermarktung für Industrie und Gewerbe

Fotografie einer industriellen Fertigungsanlage mit Robotik
Lastverschiebung Speicher-Multi-Use Netzdienlichkeit

Flexibilisierung bedeutet, Stromverbrauch, Speicherung und Eigenerzeugung zeitlich so zu steuern, dass sie auf Preise, Netzzustände oder eigene Leistungsgrenzen reagieren. Ein Kühlhaus, das vor einer Hochpreisphase vorkühlt, ein Batteriespeicher, der mittags lädt und abends entlädt, oder ein Elektrodenkessel, der in Stunden mit negativen Börsenpreisen fossile Wärme ersetzt – all das ist Flexibilität. Für Unternehmen wird sie zu einem Wirtschaftsgut: Sie senkt Leistungspreise und Beschaffungskosten und kann zusätzlich an Strom- und Regelenergiemärkten vermarktet werden.

FLEXIBILITÄT IM ENERGIESYSTEMSCHEMATISCHE DARSTELLUNG · KEINE KUNDENDATEN
Stromverbrauch gezielt verschieben
00:0012:0024:00
Ohne Steuerung (Schema)Mit Flexibilisierung (Schema)
KÜHLHAUS / BEISPIEL600 kWhpro Werktag verschiebbar
BATTERIE / BEISPIEL500 kW1.000 kWh Kapazität
MARKTJAHR 2025573negative Preisstunden
Industriehalle mit Dachfläche
WARUM FLEXIBILITÄT?

Der Bedarf an Flexibilität wächst messbar. 2025 lag der Day-Ahead-Preis in 573 von 8.760 Stunden unter null; gleichzeitig traten 40 Stunden mit mehr als 300 €/MWh auf [Quelle: Bundesnetzagentur, „Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025“, 2026, https://www.bundesnetzagentur.de/1087156]. Auch der europäische Rechtsrahmen setzt auf Flexibilität: Die Mitgliedstaaten müssen den Flexibilitätsbedarf regelmäßig bewerten und ein indikatives nationales Ziel für nichtfossile Flexibilität aus Laststeuerung und Speicherung festlegen [Quelle: Verordnung (EU) 2024/1747, Erwägungsgründe 46–47, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1747].

Diese Seite zeigt, wo in Unternehmen Flexibilitätspotenziale liegen, wie sie technisch erschlossen werden, über welche Wege sich Flexibilität wirtschaftlich nutzen lässt – vom Peak Shaving über Day-Ahead- und Intraday-Handel bis zu Regelenergie und „Nutzen statt Abregeln“ – und welche regulatorischen Rahmenbedingungen mit Stand Oktober 2026 gelten.

Mehr wirtschaftlicher Nutzen entsteht erst, wenn Anlagen, Netzbedingungen und Prozesse zusammen betrachtet werden.
GRUNDLAGEN DER FLEXIBILISIERUNG

Was Flexibilisierung im Energiesystem bedeutet

Im Stromsystem müssen Erzeugung und Verbrauch in jedem Moment ausgeglichen sein. Mit wachsendem Anteil von Wind- und Solarstrom schwankt die Erzeugung stärker; der Ausgleich muss zunehmend von der Verbrauchs- und Speicherseite kommen. Flexibilität beschreibt die Fähigkeit einer Anlage oder eines Standorts, die Leistung gegenüber einem geplanten Verlauf gezielt zu verändern – nach oben (mehr Verbrauch, z. B. Speicherladung) oder nach unten (weniger Verbrauch oder mehr Einspeisung).

Die fünf Dimensionen einer Flexibilität

Ob eine Flexibilität wirtschaftlich nutzbar ist, hängt weniger von ihrer Existenz als von ihren Eigenschaften ab:

Leistung: Um wie viele kW lässt sich der Bezug erhöhen oder senken?

Dauer: Wie lange kann die Änderung gehalten werden – fünf Minuten, eine Stunde, einen halben Tag?

Vorlaufzeit und Reaktionsgeschwindigkeit: Wie früh muss die Änderung bekannt sein, wie schnell kann sie umgesetzt werden? Regelenergie verlangt Sekunden bis Minuten, Day-Ahead-Optimierung einen Tag Vorlauf.

Häufigkeit und Verfügbarkeit: Wie oft pro Tag oder Jahr darf die Flexibilität abgerufen werden, und zu welchen Zeiten steht sie zur Verfügung?

Nachholeffekt (Rebound): Verschobener Verbrauch muss meist nachgeholt werden. Wird eine Kälteanlage zwei Stunden abgeschaltet, läuft sie danach mit höherer Leistung – im ungünstigen Fall genau in einer neuen Spitze.

Diese Dimensionen bestimmen, welche Vermarktungswege infrage kommen. Ein Batteriespeicher erfüllt fast alle Anforderungen; ein Produktionsprozess mit festen Lieferterminen dagegen nur wenige.

GRUNDLAGEN DER FLEXIBILISIERUNG

Flexibilitätspotenziale in Industrie und Gewerbe

Flexibilität entsteht dort, wo Energie gespeichert werden kann – elektrisch, thermisch, als Druck oder in Form von Zwischenprodukten. Die folgende Übersicht zeigt typische Quellen. Die angegebenen Eigenschaften sind qualitative Orientierungswerte; das tatsächliche Potenzial muss standortbezogen ermittelt werden.

Batteriespeicher
01BatteriespeicherMinuten bis wenige Stunden
Kälteanlagen, Kühlhäuser
02Kälteanlagen, Kühlhäuser15 Minuten bis mehrere Stunden
Ladeinfrastruktur (Fuhrpark)
03Ladeinfrastruktur (Fuhrpark)Stunden
Produktionsprozesse mit Puffern
04Produktionsprozesse mit PuffernStunden bis Schichten

Tabelle 1: Typische Flexibilitätsquellen in Unternehmen

FlexibilitätsquelleTypische VerschiebedauerHinweise
BatteriespeicherMinuten bis wenige Stundensehr schnelle Reaktion, bidirektional; begrenzt durch Kapazität und Zyklenkosten
Kälteanlagen, Kühlhäuser15 Minuten bis mehrere Stundenthermische Trägheit des Kühlguts nutzen; Temperaturgrenzen und Produktqualität beachten
DruckluftMinutenüber Druckband und Speicherbehälter; Leckagen reduzieren Potenzial
Wärmepumpen, Power-to-Heat mit WärmespeicherStunden bis TageElektrodenkessel oder Heizstäbe ersetzen in Niedrigpreiszeiten fossile Wärme
Ladeinfrastruktur (Fuhrpark)StundenStandzeiten und Abfahrtszeiten als Randbedingung; hohes Potenzial bei Nachtladung
Lüftung, Klimatisierung15 bis 60 MinutenGebäudeträgheit; Komfortgrenzen beachten
Produktionsprozesse mit PuffernStunden bis SchichtenMühlen, Pumpen, Elektrolyse, Galvanik; abhängig von Lagerkapazität und Auftragslage
NotstromaggregateMinuten bis Stundennur eingeschränkt sinnvoll; Emissionen, Genehmigung und Brennstoffkosten beachten

In der Praxis ist ein Mix sinnvoll: Batteriespeicher decken schnelle, kurze Anforderungen ab, thermische und prozessbezogene Flexibilität längere Zeiträume. Die Erhebung beginnt mit der Lastganganalyse und einer Begehung der Hauptverbraucher. [Interner Link: Prognosen & Datenanalyse]

01BatteriespeicherMinuten bis wenige Stunden
02Kälteanlagen, Kühlhäuser15 Minuten bis mehrere Stunden
03DruckluftMinuten
04Wärmepumpen, Power-to-Heat mit WärmespeicherStunden bis Tage
05Ladeinfrastruktur (Fuhrpark)Stunden
06Lüftung, Klimatisierung15 bis 60 Minuten
07Produktionsprozesse mit PuffernStunden bis Schichten
08NotstromaggregateMinuten bis Stunden
Flexibilitätsquellen und VerschiebedauerQUALITATIV · QUELLE: WORD TABELLE 1
Qualitative Einordnung nach Tabelle 1, ohne erfundene kW-Werte. Quelle: Eigene Darstellung anhand der Word-Tabelle.
GRUNDLAGEN DER FLEXIBILISIERUNG

Batteriespeicher als Flexibilitätsquelle

Ein Batteriespeicher ist die universellste Flexibilitätsquelle, weil er unabhängig von Produktionsprozessen arbeitet und in beide Richtungen wirkt. Für die Auslegung sind einige Kennzahlen zentral:

Leistung und Kapazität: Die Leistung (kW) bestimmt, wie viel Spitze gekappt oder wie viel Regelleistung angeboten werden kann; die Kapazität (kWh), wie lange.

C-Rate: Verhältnis von Leistung zu Kapazität. Ein Speicher mit 500 kW und 1.000 kWh hat eine C-Rate von 0,5 und kann seine Nennleistung rund zwei Stunden halten.

Wirkungsgrad: Beim Laden und Entladen gehen Energiemengen verloren; der Systemwirkungsgrad hängt von Technik und Betriebsweise ab und ist in Wirtschaftlichkeitsrechnungen anzusetzen [Quelle muss verifiziert werden: typische Systemwirkungsgrade stationärer Lithium-Ionen-Speicher, z. B. aus Fraunhofer-ISE- oder Herstellerdatenblättern].

Zyklen und Alterung: Jeder Vollzyklus verbraucht einen Teil der Lebensdauer. Vermarktungsstrategien mit vielen Zyklen müssen die Alterungskosten einpreisen.

Wirtschaftlich besonders relevant ist die Mehrfachnutzung (Multi-Use): Der Speicher reserviert einen Teil seiner Kapazität für Peak Shaving und vermarktet den Rest am Day-Ahead-, Intraday- oder Regelenergiemarkt. Das erhöht die Erlöse, setzt aber eine Steuerung voraus, die die Prioritäten zuverlässig einhält. [Interner Link: Batteriespeicher] [Interner Link: EMS & Smart Grid]

MARKT & WIRTSCHAFTLICHKEIT

Wege zur Nutzung von Flexibilität: Eigenoptimierung, Strommarkt, Regelenergie und Netz

Flexibilität kann auf mehreren Wegen in Geld übersetzt werden. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Optionen ein.

Tabelle 2: Nutzungs- und Vermarktungswege für Flexibilität

NutzungswegWirkmechanismusTypische Anforderungen
Peak Shaving / Lastmanagementgeringere Jahreshöchstlast senkt den LeistungspreisRLM-Messung, Echtzeitregelung, Speicher oder steuerbare Lasten
Eigenverbrauchsoptimierungmehr selbst genutzter PV-Strom statt EinspeisungPV-Anlage, Speicher, steuerbare Verbraucher
Day-Ahead-OptimierungVerbrauch in günstige Viertelstunden verschiebenspotbasierter Vertrag oder dynamischer Tarif, Prognose
Intraday-HandelAusnutzen kurzfristiger PreisbewegungenHändler oder Aggregator, schnelle Steuerung
Regelenergie (FCR, aFRR, mFRR)Vergütung für Vorhaltung und AbrufPräqualifikation, Pooling, Fernsteuerbarkeit
Atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV)Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster verlagernindividuelle Vereinbarung, Erheblichkeitsschwelle
Zeitvariable Netzentgelte (§ 14a, Modul 3)Bezug in Niedertarifzeiten verlagernsteuerbare Verbrauchseinrichtung, intelligentes Messsystem
Nutzen statt Abregeln (§ 13k EnWG)zusätzlicher Verbrauch in Engpasssituationen zu vergünstigten Konditionenzusätzliche zuschaltbare Last in einer Entlastungsregion

Eigenoptimierung: Leistungspreis und Eigenverbrauch

Für die meisten Unternehmen ist die Eigenoptimierung der erste und risikoärmste Schritt. Die Erlöse sind gut planbar, weil sie auf bekannten Netzentgelten und dem eigenen Lastgang beruhen. Peak Shaving wirkt allerdings nur, wenn wirklich jede Spitze im Jahr vermieden wird – eine einzige Überschreitung bestimmt den Leistungspreis für das ganze Jahr. [Interner Link: Messung & Steuerung]

Day-Ahead- und Intraday-Markt

Am Day-Ahead-Markt werden seit dem Liefertag 1. Oktober 2025 Viertelstundenprodukte gehandelt [Quelle: EPEX SPOT, „15-minute products live on EPEX SPOT Day-Ahead markets“, 30.09.2025, https://www.epexspot.com/en/news/15-minute-products-live-epex-spot-day-ahead-markets]. Unternehmen mit spotindizierter Beschaffung oder dynamischem Tarif können ihren Verbrauch nach diesen Preisen ausrichten. Seit 2025 müssen alle Stromlieferanten Letztverbrauchern mit intelligentem Messsystem dynamische Tarife anbieten [Quelle: § 41a Abs. 2 EnWG, https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41a.html]. Der Intraday-Markt erlaubt Anpassungen bis kurz vor Lieferung; im Dezember 2025 wurden an den Intraday-Märkten von EPEX SPOT insgesamt rund 20,2 TWh gehandelt [Quelle: EPEX SPOT, „Monthly Power Trading Results December 2025“, https://www.epexspot.com/en/news/monthly-power-trading-results-december-2025]. Für Gewerbebetriebe ist der Intraday-Handel meist nur über einen Aggregator oder Direktvermarkter zugänglich.

Für die Erwartungen wichtig: Die FfE weist darauf hin, dass die meisten negativen Preise 2025 zwischen 0 und −5 €/MWh lagen [Quelle: FfE, „Deutsche Strompreise an der Börse EPEX Spot im Jahr 2025“, 2026, https://www.ffe.de/en/publications/german-electricity-prices-on-the-epex-spot-exchange-in-2025/]. Der Wert der Lastverschiebung ergibt sich deshalb vor allem aus dem regelmäßigen Preisunterschied zwischen Mittag und Abend, nicht aus einzelnen Extremereignissen.

Day-Ahead: günstige und teure ZeitfensterSCHEMA · KEINE SMARD-ZEITREIHE
Reine Funktionsskizze. Für eine echte Preiskurve fehlen Datum und 96 Viertelstundenwerte eines SMARD-Liefertags; daher keine erfundenen Preisverläufe.

Regelenergie: FCR, aFRR und mFRR

Regelenergie gleicht kurzfristige Frequenzabweichungen im Stromnetz aus. Die Übertragungsnetzbetreiber beschaffen sie über die gemeinsame Plattform regelleistung.net in drei Qualitäten: Primärregelleistung (FCR) mit vollständiger Aktivierung innerhalb von 30 Sekunden, Sekundärregelleistung (aFRR) innerhalb von 5 Minuten und Minutenreserve (mFRR) innerhalb von rund 12,5 bis 15 Minuten. Anbieter müssen ihre Anlagen präqualifizieren lassen; die Mindestangebotsgröße liegt für FCR bei 1 MW, kleinere Anlagen können über Pools eines Aggregators teilnehmen [Quelle: Übertragungsnetzbetreiber, „FAQ Regelleistung“, https://www.regelleistung.net/xspproxy/api/staticfiles/regelleistung/regelleistung_files/faqregelleistung.pdf; aktuelle Mindestangebotsgrößen für aFRR und mFRR – Quelle muss verifiziert werden].

Batteriespeicher sind für FCR technisch besonders geeignet, weil sie schnell und symmetrisch reagieren. Der FCR-Bedarf in Deutschland ist jedoch begrenzt, und das Angebot an präqualifizierten Speichern ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen [Quelle muss verifiziert werden: aktuelle Angaben zu FCR-Bedarf und präqualifizierter Batterieleistung, z. B. regelleistung.net oder ISEA RWTH Aachen]. Entsprechend sind die Leistungspreise volatil und sollten in Wirtschaftlichkeitsrechnungen konservativ angesetzt werden.

Netzbezogene Flexibilität: § 14a, Hochlastzeitfenster und Nutzen statt Abregeln

Neben dem Markt honorieren auch die Netzentgeltsystematik und Netzbetreiber Flexibilität. Bei der atypischen Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV wird ein individuelles Netzentgelt vereinbart, wenn die Jahreshöchstlast vorhersehbar außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegt [Quelle: Bundesnetzagentur, „Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 StromNEV“, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html]. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung bietet § 14a EnWG seit April 2025 zusätzlich zeitvariable Netzentgelte (Modul 3).

Mit § 13k EnWG („Nutzen statt Abregeln“) können Betreiber zusätzlicher zuschaltbarer Lasten in sogenannten Entlastungsregionen seit dem 1. Oktober 2024 Strommengen nutzen, die sonst wegen Netzengpässen abgeregelt würden. Zu den berücksichtigten Anlagen zählen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Zusätzlichkeitskriterien vom 28. Juni 2024 unter anderem strombasierte Wärmeerzeuger, Stromspeicher und Elektrolyseure [Quelle: Bundesnetzagentur, „Nutzen statt Abregeln 2.0“, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/NSA/start.html; § 13k EnWG, https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__13k.html]. Das Instrument ist regional begrenzt und befindet sich in einer Erprobungsphase; die Bedingungen für die Folgezeit sollten vor einer Investitionsentscheidung geprüft werden [Quelle muss verifiziert werden: Stand des wettbewerblichen Verfahrens nach Ende der Erprobungsphase].

MARKT & WIRTSCHAFTLICHKEIT

Netzdienliche und marktdienliche Flexibilität

Markt- und Netzsignale zeigen nicht immer in dieselbe Richtung. Ein niedriger Börsenpreis an einem windreichen Abend in Süddeutschland kann zusätzlichen Verbrauch anreizen, während das lokale Verteilnetz bereits ausgelastet ist. Marktdienliche Flexibilität reagiert auf Preise, netzdienliche Flexibilität auf den lokalen Netzzustand. Für Unternehmen ist diese Unterscheidung praktisch relevant, weil Netzbetreiber über § 14a EnWG oder Redispatch eingreifen können und weil Vermarktungsverträge den Vorrang netzbezogener Vorgaben regeln müssen.

Die geplante Netzentgeltreform AgNes soll für Kunden über 100.000 kWh ab 2029 den Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis auf eine vorab bestellte Leistung ersetzen [Quelle: Bundesnetzagentur, „Festlegung AgNes“, Stand 06.08.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/1059162; IHK Karlsruhe, 2026, https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560]. Ob und wie Flexibilität dann zusätzlich honoriert wird, hängt vom Verhältnis zwischen Kapazitäts- und Arbeitspreis ab, das noch nicht abschließend feststeht. Parallel plant die Bundesnetzagentur, flexible Netzanschlussvereinbarungen ab 2027 zu standardisieren [Quelle: IHK Karlsruhe, 2026, a. a. O.].

MARKT & WIRTSCHAFTLICHKEIT
MessungMessdaten
→
PrognoseLast, PV & Preis
→
EMSVorrangregeln
→
Flexible AnlagenSpeicher & Prozesse
→
Markt / NetzVermarktung & Grenzen
Rückkopplung: Monitoring und Prozessgrenzen bestimmen die nächste Steuerentscheidung

Technische Voraussetzungen für die Flexibilisierung

Messung: Viertelstundengenaue Messung am Netzanschluss und an den flexiblen Anlagen; für Regelenergie zusätzlich hochaufgelöste Messung zum Nachweis der Erbringung. [Interner Link: Messung & Steuerung]

Steuerbarkeit: Anlagen müssen über Schnittstellen Sollwerte annehmen können – stufenlos (Speicher, Wechselrichter, Ladepunkte) oder stufig (Kälte, Heizstäbe).

Energiemanagementsystem: Ein EMS bündelt Flexibilitäten, berücksichtigt Prozessgrenzen und Vorrangregeln und setzt Fahrpläne um. [Interner Link: EMS & Smart Grid]

Prognosen: Last-, PV- und Preisprognosen bestimmen, wann und wie viel Flexibilität verfügbar und wertvoll ist. [Interner Link: Prognosen & Datenanalyse]

Kommunikation zu Dritten: Für Regelenergie und Intraday-Handel ist eine gesicherte Anbindung an den Aggregator nötig; für netzorientierte Steuerung die Steuerbox am intelligenten Messsystem.

Bilanzierung und Verträge: Vermarktete Flexibilität verändert Bilanzkreise. Lieferant, Aggregator und Unternehmen müssen regeln, wer Abweichungen trägt und wie Erlöse verteilt werden.

Monitoring: Erbrachte Flexibilität, Erlöse und Nebenwirkungen auf Prozesse müssen transparent nachgewiesen werden. [Interner Link: Monitoring & Visualisierung]

MARKT & WIRTSCHAFTLICHKEIT

Wirtschaftlichkeit der Flexibilisierung: Kennzahlen und Berechnungsbeispiele

Relevante Kennzahlen

Vermiedene Kosten: eingesparter Leistungspreis in €/kW und Jahr, reduzierte Beschaffungskosten in €/MWh, vermiedener Netzanschlussausbau.

Zusätzliche Erlöse: Regelenergie-Leistungs- und Arbeitspreise, Intraday-Erlöse, abzüglich Vermarktungsentgelt des Aggregators.

Kosten der Flexibilität: Investition in Steuerung, Messung und ggf. Speicher; Wirkungsgradverluste; Batteriealterung; mögliche Prozesseinbußen und Mehraufwand.

Investitionskennzahlen: Amortisationszeit, Kapitalwert und interner Zinsfuß; bei Speichern zusätzlich die Kosten je gespeicherter kWh über die Lebensdauer.

Berechnungsbeispiel 1: Lastverschiebung in einem Kühlhaus

Annahmen (Beispielwerte): Ein Kühlhaus mit 300 kW elektrischer Kälteleistung kann durch Vorkühlen den Betrieb an Werktagen um durchschnittlich 2 Stunden aus teuren Abendstunden in günstigere Mittagsstunden verschieben. Verschobene Energie: 300 kW × 2 h = 600 kWh pro Tag; durch Mehrverluste bei tieferer Temperatur werden 5 % zusätzlich verbraucht. Der Betrieb hat einen spotindizierten Liefervertrag.

Preisvorteil: Bei einem angenommenen durchschnittlichen Preisunterschied von 50 €/MWh zwischen Verschiebe- und Nachholfenster: 0,6 MWh × 50 €/MWh × 250 Tage = 7.500 € pro Jahr.

Mehrverbrauch: 5 % × 0,6 MWh × 250 Tage = 7,5 MWh; bei einem angenommenen Gesamtstrompreis von 15 ct/kWh rund 1.125 € pro Jahr.

Netto: rund 6.400 € pro Jahr. Liegt die Kühllast zusätzlich in der Jahreshöchstlast, kann ein vermiedener Leistungspreis von beispielsweise 150 kW × 100 €/kW = 15.000 € pro Jahr hinzukommen.

Das Beispiel zeigt: Der Hebel über den Leistungspreis ist oft größer als der Arbitragegewinn. Die tatsächliche Preisspanne muss aus den Marktdaten des betrachteten Zeitraums ermittelt werden, etwa über SMARD.

Lastverschiebung im KühlhausMODELLRECHNUNG · KEINE REALDATEN
Synthetische Beispielkurven mit genau 300 kW × 2 h = 600 kWh verschobener Energie. Rebound und 5 % Mehrverbrauch werden im Originaltext berechnet, nicht als gemessene Kurve behauptet.

Berechnungsbeispiel 2: Batteriespeicher im Multi-Use-Betrieb

Annahmen (Beispielwerte): Ein Gewerbebetrieb installiert einen Batteriespeicher mit 500 kW Leistung und 1.000 kWh Kapazität. Der Systemwirkungsgrad wird mit 88 % angesetzt [Quelle muss verifiziert werden].

Peak Shaving: Reduktion der Jahreshöchstlast um 150 kW; bei einem angenommenen Leistungspreis von 110 €/kW und Jahr: 16.500 € pro Jahr.

Day-Ahead-Optimierung: An 200 Tagen wird ein Teil der Kapazität (nutzbar 800 kWh) einmal täglich zwischen günstigen und teuren Viertelstunden zykliert. Bei einem angenommenen erzielbaren Spread von 60 €/MWh abzüglich der Wirkungsgradverluste (vereinfacht netto 50 €/MWh): 0,8 MWh × 50 €/MWh × 200 Tage = 8.000 € pro Jahr.

Zusammen: rund 24.500 € pro Jahr vor Alterungs-, Wartungs- und Vermarktungskosten. Regelenergieerlöse über einen Aggregator können hinzukommen, schränken aber die Verfügbarkeit für Peak Shaving ein.

2024457 hnegative Preisstunden
2025573 hnegative Preisstunden
202540 hüber 300 €/MWh

Die Investitionskosten eines solchen Speichers hängen stark von Technik, Netzanschluss und Bauumfang ab und sind projektbezogen zu ermitteln [Quelle muss verifiziert werden: aktuelle Marktpreise für Gewerbespeicher]. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich erst aus der Gegenüberstellung mit diesen Kosten, der erwarteten Lebensdauer und gegebenenfalls Fördermitteln – eine pauschale Aussage, dass sich ein Speicher immer rechnet, ist nicht möglich.

Multi-Use-Batteriespeicher: BeispielnutzenMODELLRECHNUNG · BRUTTOWERTE
Peak Shaving 16.500 €/Jahr + Day-Ahead 8.000 €/Jahr = 24.500 €/Jahr vor weiteren Kosten. Regelleistung nicht beziffert; kein Renditeversprechen.
MARKT & WIRTSCHAFTLICHKEIT

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen für Flexibilisierung (Stand: Oktober 2026)

Netzentgelte für Stromspeicher

Nach § 118 Abs. 6 EnWG sind Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die zwischen dem 4. August 2011 und dem 3. August 2029 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden Energie von den Netzentgelten freigestellt, sofern die Energie aus dem Netz entnommen und zeitlich verzögert wieder eingespeist wird [Quelle: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, „Netzentgelte bei Stromspeichern“, WD 5 – 3000 – 080/25, 2025, https://www.bundestag.de/resource/blob/1145874/WD-5-080-25.pdf]. Mit einer Gesetzesänderung Ende 2025 wurde die Freistellung auf gemischt genutzte Speicher und bidirektionale Ladepunkte erweitert [Quelle: FfE, „Neue Netzentgelt-Privilegien für Speicheranlagen und Ladepunkte – Stehen die Befreiungen auf dünnem Eis?“, 2025, https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/neue-netzentgelt-privilegien-fuer-speicheranlagen-und-ladepunkte-stehen-die-befreiungen-auf-duennem-eis/].

Die Bundesnetzagentur ist befugt, von dieser Freistellung abzuweichen. Im Rahmen des AgNes-Verfahrens hat sie Vertrauensschutz für Speicher angekündigt, die die Voraussetzungen erfüllen; die Details der Festlegung stehen noch aus [Quelle: Bundesnetzagentur, „Festlegung AgNes“, a. a. O.; Einzelheiten zum Vertrauensschutz – Quelle muss verifiziert werden]. Für Speicherprojekte mit Inbetriebnahme nach 2028 ist die Netzentgeltfrage deshalb ein zentrales Investitionsrisiko.

Weitere Regelungen im Überblick

Tabelle 3: Regulatorische Grundlagen der Flexibilisierung

RegelwerkInhaltRelevanz für Flexibilisierung
§ 14a EnWG mit BNetzA-Festlegungennetzorientierte Steuerung, reduzierte und zeitvariable NetzentgelteSteuerbarkeit, Modul 3 als Verschiebeanreiz
§ 13k EnWGNutzen statt Abregeln in Entlastungsregionenzusätzliche Lasten zu vergünstigten Konditionen
§ 19 Abs. 2 StromNEVatypische Netznutzung, Bandlastindividuelle Netzentgelte; ab 2029 durch AgNes neu geregelt
§ 118 Abs. 6 EnWGNetzentgeltfreistellung für Speicher bei Inbetriebnahme bis 03.08.2029Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten
§ 41a EnWGdynamische TarifePreissignal für Lastverschiebung
§ 13a EnWGRedispatch für Anlagen ab 100 kWSteuerbarkeit von Erzeugung und Speicher
VO (EU) 2024/1747Flexibilitätsbedarfsanalyse, Ziel für nichtfossile Flexibilitätmittelfristig neue Förder- und Marktinstrumente
AgNes-Festlegung (Entwurf)Kapazitätspreis statt Leistungspreis ab 2029Neubewertung von Peak Shaving und Bestellkapazität
UMSETZUNG & AUSBLICK

Skalierbarer Aufbau der Flexibilisierung

Flexibilisierung lässt sich schrittweise aufbauen. Jede Stufe nutzt die Infrastruktur der vorherigen:

Tabelle 4: Stufenmodell der Flexibilisierung

StufeMaßnahmeErgebnis
1 – PotenzialanalyseLastgang, Hauptverbraucher und Prozessgrenzen auswerten; Flexibilitätsquellen nach Leistung, Dauer und Vorlauf bewertenFlexibilitätskataster
2 – EigenoptimierungPeak Shaving und Eigenverbrauch mit vorhandenen steuerbaren Lastensichere, planbare Einsparungen
3 – Preisorientierte Steuerungspotindizierter Vertrag oder dynamischer Tarif, Day-Ahead-FahrpläneBeschaffungskosten sinken
4 – Speicher und Power-to-HeatBatteriespeicher, Wärmespeicher, Elektrodenkesselmehr verschiebbare Energie, Multi-Use
5 – Externe VermarktungRegelenergie, Intraday, § 13k über Aggregatorzusätzliche Erlöse, höhere Anforderungen

Bei mehreren Standorten kann ein gemeinsames Flexibilitätsportfolio sinnvoll sein. Die Anforderungen an einheitliche Messung, Datenmodelle und Steuerung steigen dabei entsprechend.

Negative Preisstunden und PreisspitzenMARKTDATEN 2024–2025 AUS WORD
2024: 457 negative und 41 Hochpreisstunden; 2025: 573 und 40. Ø Day-Ahead-Preis 78,51 bzw. 89,32 €/MWh. Quelle: Bundesnetzagentur, laut Word; Marktmethodik ab Oktober 2025 beachten.
UMSETZUNG & AUSBLICK

Typische Fehler bei der Flexibilisierung

Erlöse aus Extremwerten hochrechnen: Einzelne stark negative Preise sind selten; die Planung sollte auf typischen Spreads beruhen.

Nachholeffekte übersehen: Verschobener Verbrauch erzeugt neue Spitzen, wenn er unkontrolliert nachgeholt wird.

Prozessrisiken unterschätzen: Produktqualität, Temperaturgrenzen und Liefertermine haben Vorrang vor jedem Preissignal.

Konkurrierende Nutzungen nicht regeln: Ein Speicher, der für Regelenergie reserviert ist, steht nicht gleichzeitig für Peak Shaving zur Verfügung.

Regulatorische Annahmen fortschreiben: Netzentgeltbefreiungen, § 19-Rabatte und Leistungspreise ändern sich mit AgNes; Szenarien statt Fixwerte verwenden.

Verträge vernachlässigen: Liefervertrag, Bilanzkreis und Aggregatorvertrag müssen zur Vermarktungsstrategie passen.

Keine Erfolgskontrolle: Ohne Monitoring bleibt unklar, ob Flexibilität tatsächlich erbracht wurde und was sie eingebracht hat. [Interner Link: Monitoring & Visualisierung]

UMSETZUNG & AUSBLICK

Ausblick: Flexibilisierung bis 2030

Wachsender Flexibilitätsbedarf: Mit dem weiteren Ausbau von Photovoltaik und Wind dürften Stunden mit sehr niedrigen oder negativen Preisen zunehmen; zugleich bleiben Knappheitsphasen bestehen [Quelle: Bundesnetzagentur, Daten zum Strommarkt 2025, a. a. O.; Prognose der weiteren Entwicklung – Quelle muss verifiziert werden].

Neue Netzentgeltlogik: Ab 2029 sollen Kapazitätspreise auf eine bestellte Leistung gelten; Flexibilität wird zur Voraussetzung, um eine niedrige Bestellkapazität sicher einzuhalten.

Europäische Flexibilitätsziele: Die Flexibilitätsbedarfsanalysen nach der Verordnung (EU) 2024/1747 können zu neuen Förderinstrumenten für nichtfossile Flexibilität führen.

Flexible Netzanschlüsse: Wo Netzkapazität knapp ist, werden Anschlüsse mit zeitweise begrenzter Leistung häufiger. Ohne Flexibilität sind solche Anschlüsse kaum nutzbar.

Steuerungs-Rollout: Mit fortschreitendem Rollout intelligenter Messsysteme und Steuerboxen wird auch kleinere Flexibilität erschließbar. [Interner Link: Messung & Steuerung]

UMSETZUNG & AUSBLICK

Fazit: Flexibilisierung als wirtschaftlicher Baustein der Energieinfrastruktur

Flexibilisierung macht aus zeitlich beweglichem Stromverbrauch einen wirtschaftlichen Wert. Technisch beruht sie auf einer Kombination aus Messung, steuerbaren Anlagen, Prognosen und einem Energiemanagementsystem, das Vorrangregeln zuverlässig umsetzt. Die wichtigsten Quellen in Unternehmen sind Batteriespeicher, thermische Speicher in Kälte- und Wärmeanlagen, Ladeinfrastruktur und Produktionsprozesse mit Puffern. Ob eine Flexibilität nutzbar ist, entscheiden ihre Leistung, Dauer, Vorlaufzeit, Häufigkeit und ihr Nachholeffekt.

Wirtschaftlich liegt der größte und am besten planbare Hebel meist in der Eigenoptimierung: Peak Shaving, Eigenverbrauch und die Verschiebung von Verbrauch nach Day-Ahead-Preisen. Regelenergie, Intraday-Handel und „Nutzen statt Abregeln“ können zusätzliche Erlöse bringen, erfordern aber Präqualifikation, Aggregatoren, klare Verträge und eine konservative Erlösplanung. Für Speicherprojekte ist der Stichtag 3. August 2029 der Netzentgeltfreistellung nach § 118 Abs. 6 EnWG ein wichtiger Planungsparameter.

Mit der Netzentgeltreform ab 2029, wachsender Preisvolatilität und europäischen Flexibilitätszielen gewinnt Flexibilisierung weiter an Bedeutung. Unternehmen, die ihre Flexibilitätspotenziale systematisch erfassen und stufenweise erschließen, senken nicht nur Energiekosten, sondern machen ihre Energieinfrastruktur widerstandsfähiger gegenüber regulatorischen und marktlichen Veränderungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Flexibilisierung

Flexibilisierung bedeutet, den Stromverbrauch, die Speicherung oder die Eigenerzeugung eines Unternehmens zeitlich so zu steuern, dass sie auf Strompreise, Netzzustände oder eigene Leistungsgrenzen reagieren. Beispiele sind das Vorkühlen eines Kühlhauses vor einer Hochpreisphase, das Laden eines Batteriespeichers in den Mittagsstunden oder ein Elektrodenkessel, der bei niedrigen Börsenpreisen Wärme erzeugt. Flexibilität wird durch Leistung, Dauer, Vorlaufzeit, Häufigkeit und Nachholeffekt beschrieben. Wirtschaftlich genutzt wird sie über geringere Leistungspreise, günstigere Beschaffung, höheren Eigenverbrauch oder die Vermarktung an Strom- und Regelenergiemärkten. Voraussetzung sind Messung, Steuerbarkeit und ein Energiemanagementsystem.

Gut geeignet sind Anlagen mit einem Speicher: Batteriespeicher, Kälteanlagen und Kühlhäuser mit thermischer Trägheit, Wärmepumpen und Power-to-Heat-Anlagen mit Wärmespeicher, Druckluftsysteme mit Speicherbehältern und Ladeinfrastruktur für Fahrzeugflotten mit planbaren Standzeiten. Auch Produktionsprozesse mit Zwischenlagern, etwa Mühlen, Pumpen oder Elektrolysen, können flexibel sein. Weniger geeignet sind Prozesse mit festen Takten, engen Qualitätsgrenzen oder ohne Puffer. Die Eignung sollte über eine Lastganganalyse und eine Begehung der Hauptverbraucher ermittelt werden. Entscheidend ist, die Prozessgrenzen gemeinsam mit Produktion und Instandhaltung festzulegen, damit die Flexibilisierung den Betrieb nicht beeinträchtigt.

Das hängt von Art und Größe der Flexibilität ab. Regelenergie verlangt eine Präqualifikation, schnelle und zuverlässige Reaktion sowie eine Mindestangebotsgröße, die für FCR bei 1 MW liegt. Kleinere Anlagen können über einen Aggregator in einem Pool teilnehmen. Batteriespeicher sind technisch gut geeignet, Produktionsprozesse nur, wenn sie häufige Abrufe ohne Qualitätsverluste verkraften. Die Erlöse schwanken stark, weil das Angebot an Speichern gewachsen ist. Zudem steht vermarktete Leistung nicht gleichzeitig für Peak Shaving zur Verfügung. Mittelständische Unternehmen sollten deshalb zuerst die Eigenoptimierung erschließen und Regelenergie als Zusatzerlös mit konservativen Annahmen bewerten.

Mit § 13k EnWG können Betreiber zusätzlicher zuschaltbarer Lasten in sogenannten Entlastungsregionen seit dem 1. Oktober 2024 Strommengen nutzen, die sonst wegen Netzengpässen abgeregelt würden. Die Entlastungsregionen liegen vor allem dort, wo viel Windstrom auf begrenzte Netzkapazität trifft. Zu den berücksichtigten Anlagen zählen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur unter anderem strombasierte Wärmeerzeuger, Stromspeicher und Elektrolyseure. Die Last muss zusätzlich sein, darf also nicht ohnehin am Strommarkt beschafften Verbrauch ersetzen. Das Instrument befindet sich in einer Erprobungsphase; Unternehmen in den betroffenen Regionen sollten die aktuellen Teilnahmebedingungen bei den Übertragungsnetzbetreibern prüfen.

Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur soll für Kunden über 100.000 kWh ab 2029 der Leistungspreis auf die gemessene Jahreshöchstlast durch einen Kapazitätspreis auf eine vorab bestellte Leistung ersetzt werden. Flexibilität wird dann gebraucht, um eine möglichst niedrige Bestellkapazität zuverlässig einzuhalten. Gleichzeitig entfällt mit dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung die heutige Systematik der atypischen Netznutzung; die Bandlastregelung soll für Bestandskunden bis Ende 2031 verlängert werden. Wie stark Flexibilität künftig zusätzlich honoriert wird, hängt vom noch offenen Verhältnis zwischen Kapazitäts- und Arbeitspreis ab. Unternehmen sollten Investitionen deshalb mit Szenarien bewerten.

Nach § 118 Abs. 6 EnWG sind Speicher, die zwischen dem 4. August 2011 und dem 3. August 2029 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden Energie von den Netzentgelten freigestellt. Voraussetzung ist, dass die Energie aus dem Netz entnommen und zeitlich verzögert wieder eingespeist wird; seit einer Gesetzesänderung Ende 2025 werden auch gemischt genutzte Speicher erfasst. Die Bundesnetzagentur darf von dieser Regelung abweichen und hat im AgNes-Verfahren Vertrauensschutz für Speicher angekündigt, die die Voraussetzungen erfüllen. Für Projekte mit späterer Inbetriebnahme ist die künftige Netzentgeltbelastung ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor der Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Marktdienliche Flexibilität reagiert auf Preissignale des Strommarkts, etwa niedrige Day-Ahead-Preise, und hilft, Erzeugung und Verbrauch im gesamten Marktgebiet auszugleichen. Netzdienliche Flexibilität reagiert auf den Zustand des lokalen Netzes und vermeidet Überlastungen von Leitungen oder Transformatoren. Beide Signale können sich widersprechen: Ein niedriger Börsenpreis kann zusätzlichen Verbrauch anreizen, während das örtliche Verteilnetz bereits ausgelastet ist. Instrumente wie § 14a EnWG, Hochlastzeitfenster und Redispatch adressieren die netzdienliche Seite. Für Unternehmen bedeutet das, im Energiemanagementsystem klare Vorrangregeln festzulegen, damit gesetzliche Steuerbefehle stets vor Preisoptimierung berücksichtigt werden.

Grundlage ist eine viertelstundengenaue Messung am Netzanschluss und an den flexiblen Anlagen. Die Anlagen müssen über offene Schnittstellen steuerbar sein, etwa über Modbus, OPC UA, OCPP oder EEBUS. Ein Energiemanagementsystem bündelt die Flexibilitäten, berücksichtigt Prozessgrenzen und setzt Fahrpläne um; Last-, PV- und Preisprognosen bestimmen, wann Flexibilität wertvoll ist. Für Regelenergie und Intraday-Handel kommt eine gesicherte Anbindung an einen Aggregator hinzu, für netzorientierte Steuerung die Steuerbox am intelligenten Messsystem. Schließlich braucht es Verträge, die Bilanzkreisverantwortung und Erlösverteilung regeln, sowie ein Monitoring, das die erbrachte Flexibilität nachweist.

Quellenverzeichnis

Alle Online-Quellen abgerufen am 08.10.2026. Mit [Quelle muss verifiziert werden] gekennzeichnete Aussagen sind vor Veröffentlichung anhand der Originalquelle zu prüfen.

Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025, Pressemitteilung, 2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1087156

Bundesnetzagentur: Nutzen statt Abregeln 2.0 (§ 13k EnWG), inkl. Festlegung Zusätzlichkeitskriterien vom 28.06.2024. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/NSA/start.html

Bundesnetzagentur: Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 StromNEV. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html

Bundesnetzagentur: GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes, Stand 06.08.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1059162

Bundesnetzagentur: SMARD – Strommarktdaten. https://www.smard.de

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Netzentgelte bei Stromspeichern, WD 5 – 3000 – 080/25, 2025. https://www.bundestag.de/resource/blob/1145874/WD-5-080-25.pdf

EPEX SPOT: 15-minute products live on EPEX SPOT Day-Ahead markets, 30.09.2025. https://www.epexspot.com/en/news/15-minute-products-live-epex-spot-day-ahead-markets

EPEX SPOT: Monthly Power Trading Results December 2025. https://www.epexspot.com/en/news/monthly-power-trading-results-december-2025

Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1747 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 (Strommarktdesign). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1747

FfE – Forschungsstelle für Energiewirtschaft: Deutsche Strompreise an der Börse EPEX Spot im Jahr 2025, 2026. https://www.ffe.de/en/publications/german-electricity-prices-on-the-epex-spot-exchange-in-2025/

FfE: Neue Netzentgelt-Privilegien für Speicheranlagen und Ladepunkte – Stehen die Befreiungen auf dünnem Eis?, 2025. https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/neue-netzentgelt-privilegien-fuer-speicheranlagen-und-ladepunkte-stehen-die-befreiungen-auf-duennem-eis/

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), §§ 13a, 13k, 14a, 41a, 118. https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), § 19. https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html

IHK Karlsruhe: Bundesnetzagentur treibt Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“) voran, 2026. https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560

Übertragungsnetzbetreiber: FAQ Regelleistung, regelleistung.net. https://www.regelleistung.net/xspproxy/api/staticfiles/regelleistung/regelleistung_files/faqregelleistung.pdf [Stand der Mindestangebotsgrößen muss verifiziert werden]

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