Peak-Shaving bezeichnet die gezielte Begrenzung des Strombezugs aus dem Netz auf einen definierten Leistungswert. Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung ist das kein technisches Detail, sondern ein direkter Kostenhebel: Das Netzentgelt besteht bei diesen Entnahmestellen aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Jahresleistungspreis, der mit der höchsten im Abrechnungsjahr gemessenen Leistung multipliziert wird [Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), § 17 Abs. 2, https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/BJNR222500005.html]. Eine einzige Viertelstunde mit hoher Last kann damit die Netzkosten eines ganzen Jahres bestimmen.
Optimierung & Vermarktung
Peak-Shaving: Lastspitzen kappen, Leistungspreis senken, Netzanschluss entlasten
Technisch beruht Peak-Shaving auf einer Kette aus Messung, Prognose und Steuerung: Ein Energiemanagementsystem erfasst den Netzbezug in Echtzeit, erkennt drohende Überschreitungen und reagiert mit der Entladung eines Batteriespeichers, der Verschiebung flexibler Lasten oder der Drosselung einzelner Verbraucher. Richtig ausgelegt senkt Peak-Shaving nicht nur den Leistungspreis, sondern entlastet auch den Netzanschluss – etwa wenn Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen oder neue Produktionslinien hinzukommen.
Gleichzeitig verändert sich der regulatorische Rahmen: Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) zur Konsultation gestellt, die ab 2029 die StromNEV ablösen soll [Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom“, 06.08.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260806_Agnes.html]. Diese Seite erläutert Funktionsweise, Komponenten, Auslegung, Wirtschaftlichkeit und Rechtslage des Peak-Shavings als Baustein einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Peak-Shaving?
Peak-Shaving – im Deutschen meist Lastspitzenkappung – ist eine Betriebsstrategie, bei der der Netzbezug eines Standorts auf einen festgelegten Grenzwert begrenzt wird. Liegt der Bedarf der Verbraucher kurzfristig darüber, wird die Differenz aus einer lokalen Quelle gedeckt oder der Bedarf zeitlich verschoben. Aus Sicht des Netzes bleibt die bezogene Leistung damit unter der Schwelle, die die Abrechnung bestimmt.
Drei Wirkprinzipien lassen sich unterscheiden:
- Speichergestütztes Peak-Shaving: Batteriespeicher entlädt während der Lastspitze und wird in Schwachlastzeiten wieder geladen.
- Lastmanagement: Flexible Verbraucher wie Kälteanlagen, Druckluftkompressoren, Lüftung, Ladepunkte oder Wärmeerzeuger werden kurzzeitig gedrosselt oder zeitlich versetzt betrieben.
- Erzeugungsseitiges Peak-Shaving: Eigene steuerbare Erzeugung – etwa ein BHKW im Netzparallelbetrieb – deckt Spitzen. PV-Anlagen tragen nur bedingt bei, weil hohe Lasten häufig in Zeiten geringer Einstrahlung auftreten.
In der Praxis werden diese Prinzipien kombiniert. Eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz zu Peak-Shaving mit Photovoltaik und Batterie weist darauf hin, dass es pro Monat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen stark bewölkten Tag gibt und die Lastspitzenreduktion durch eine PV-Anlage ohne Batteriespeicher deshalb gering ausfällt [Quelle: Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), „Peak-Shaving mit Photovoltaik und Batterie – Hauptbericht der Studie“, Erscheinungsjahr wird derzeit geprüft, https://irf.fhnw.ch/bitstreams/dc66899e-ad9d-469f-bd40-da0f915e4d90/download]. Peak-Shaving ist damit vor allem eine Aufgabe für steuerbare Flexibilität und Speicher, nicht für die Erzeugung allein.
Infobox – Begriffe: Lastspitze = höchster Viertelstunden-Leistungsmittelwert des Netzbezugs in einem Abrechnungszeitraum. Jahreshöchstleistung = höchste Lastspitze im Abrechnungsjahr; sie ist die Bezugsgröße für den Leistungspreis. Grenzwert (Schwellwert) = die Bezugsleistung, die das Energiemanagementsystem nicht überschreiten soll.
Wie Lastspitzen entstehen: Lastgang, Viertelstundenleistung und Benutzungsdauer
Lastgang und Viertelstundenmessung
Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 100.000 kWh erfolgt die Messung nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz durch eine Zählerstandsgangmessung oder eine viertelstündige registrierende Lastgangmessung (RLM) [Quelle: Bundesministerium der Justiz, Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), § 55, https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__55.html]. Für jede Viertelstunde entsteht ein Leistungsmittelwert; 35.040 dieser Werte ergeben den Jahreslastgang. Er ist die wichtigste Datengrundlage jeder Peak-Shaving-Analyse.
Entscheidend ist der Mittelwert, nicht der Momentanwert: Ein Anlaufstrom von wenigen Sekunden ist für die Abrechnung meist unerheblich. Kritisch wird es, wenn mehrere große Verbraucher innerhalb derselben Viertelstunde gleichzeitig laufen – etwa bei Schichtbeginn, beim Anfahren von Öfen oder beim gleichzeitigen Laden mehrerer Elektrofahrzeuge.
Typische Ursachen von Lastspitzen
- Gleichzeitiges Anfahren von Produktionsanlagen nach Pausen, Wochenenden oder Störungen
- Thermische Prozesse wie Induktionsöfen, Trockner oder Heizregister mit hoher Anschlussleistung
- Druckluft- und Kälteerzeugung ohne übergeordnete Folgeschaltung
- Ladeinfrastruktur für Fahrzeugflotten, besonders bei gleichzeitiger Rückkehr der Fahrzeuge
- Elektrische Wärmeerzeugung (Wärmepumpen, Heizstäbe) in Kälteperioden
- Testläufe, Inbetriebnahmen und Sonderfahrten außerhalb des Produktionsplans
Benutzungsdauer als Kennzahl
Die Benutzungsdauer ist nach § 2 Nr. 3 StromNEV der Quotient aus der pro Jahr entnommenen elektrischen Arbeit und der in diesem Jahr höchsten Last der Entnahme [Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/BJNR222500005.html]. Ein Betrieb mit 3.500 MWh Jahresverbrauch und 1.000 kW Jahreshöchstleistung kommt auf 3.500 Benutzungsstunden. Je niedriger dieser Wert, desto „spitzer“ ist das Lastprofil. Die FHNW-Studie nennt das Verhältnis der mittleren monatlichen Lastspitzen zur mittleren Grundlast als Indikator dafür, ob überhaupt ein Peak-Shaving-Potenzial vorhanden ist [Quelle: Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), „Peak-Shaving mit Photovoltaik und Batterie – Hauptbericht der Studie“, Erscheinungsjahr wird derzeit geprüft, https://irf.fhnw.ch/bitstreams/dc66899e-ad9d-469f-bd40-da0f915e4d90/download].
- Beispielwoche
- Grenzwert 800 kW
Netzentgelte, Leistungspreis und Lastspitzen: die wirtschaftliche Logik
Aufbau des Netzentgelts bei Leistungsmessung
Nach § 17 Abs. 2 StromNEV besteht das Netzentgelt pro Entnahmestelle aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde; das Jahresleistungsentgelt ist das Produkt aus Jahresleistungspreis und Jahreshöchstleistung [Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/BJNR222500005.html]. Beide Preise hängen von der Netz- bzw. Umspannebene und von der Benutzungsdauer ab.
Über die Gleichzeitigkeitsfunktion nach Anlage 4 StromNEV entstehen zwei Preisbereiche, deren Grenze bei 2.500 Jahresbenutzungsstunden liegt [Quelle: Bundesministerium der Justiz, StromNEV, Anlage 4, https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/anlage_4.html]. Unterhalb dieser Grenze ist der Leistungspreis niedrig und der Arbeitspreis hoch, oberhalb ist es umgekehrt. Für Peak-Shaving hat das erhebliche Folgen.
Tabelle 1: Netzentgelte im Jahresleistungspreissystem am Beispiel Westnetz (gültig ab 01.01.2026, netto)
Netzebene | < 2.500 h/a: Leistungspreis (€/kWa) | < 2.500 h/a: Arbeitspreis (ct/kWh) | ≥ 2.500 h/a: Leistungspreis (€/kWa) | ≥ 2.500 h/a: Arbeitspreis (ct/kWh) |
|---|---|---|---|---|
Mittelspannung | 16,82 | 5,71 | 134,32 | 1,01 |
Umspannung Mittel-/Niederspannung | 17,90 | 6,57 | 150,90 | 1,25 |
Niederspannung | 19,93 | 8,27 | 120,43 | 4,25 |
Quelle: Westnetz GmbH, Preisblätter Netzentgelte Strom, gültig ab 01.01.2026, https://www.westnetz.de/content/dam/revu-global/westnetz/documents/ueber-westnetz/unser-netz/netzentgelte-strom/preisblaetter-westnetz-strom-01-01-2026.pdf. Die Werte anderer Netzbetreiber weichen ab; maßgeblich ist das Preisblatt des jeweiligen Anschlussnetzbetreibers.
Daraus folgt eine zentrale Erkenntnis: Für einen Betrieb mit mehr als 2.500 Benutzungsstunden in der Mittelspannung spart in diesem Netzgebiet jedes dauerhaft vermiedene Kilowatt Jahreshöchstleistung rund 134 Euro pro Jahr. Bei weniger als 2.500 Stunden sind es knapp 17 Euro. Die Verteilnetzbetreiber kalkulieren ihre Preise individuell; bei der Mainfranken Netze GmbH liegt der Leistungspreis in der Mittelspannung oberhalb von 2.500 Stunden 2026 beispielsweise bei 140,72 €/kWa [Quelle: Mainfranken Netze GmbH, Preisblatt Netznutzung Strom, gültig ab 01.01.2026, https://www.mainfrankennetze.de/downloadcenter/01-netzkunden/strom/veroeffentlichungspflichten/netzentgelte/netzentgelte-2026/01-netznutzung/preisblatt-nn-strom-2026.pdf].
Wo Energiekosten entstehen – und welche sich beeinflussen lassen
Die Stromkosten eines Unternehmens setzen sich aus Energiebeschaffung, Netzentgelten, Messstellenbetrieb, Umlagen und Aufschlägen, Konzessionsabgabe und Stromsteuer zusammen. Der Monitoringbericht 2025 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt weist für 2025 mengengewichtete Netzentgelte von 8,49 ct/kWh für Gewerbekunden und 4,14 ct/kWh für Industriekunden aus [Quelle: Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025, Kapitel Netzentgelte (Seitenzahl wird derzeit geprüft), https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf]. Peak-Shaving wirkt ausschließlich auf den leistungsabhängigen Teil der Netzentgelte und – je nach Liefervertrag – auf leistungsbezogene Preisbestandteile des Lieferanten. Energiepreis, Umlagen und Stromsteuer bleiben unverändert, weil die bezogene Energiemenge durch Lastverschiebung nicht sinkt; durch Speicherverluste steigt sie sogar leicht.
Tabelle 2: Beeinflussbarkeit der Stromkostenbestandteile durch Peak-Shaving
Kostenbestandteil | Bezugsgröße | Wirkung von Peak-Shaving |
|---|---|---|
Leistungspreis (Netzentgelt) | €/kW Jahreshöchstleistung | direkt reduzierbar |
Arbeitspreis (Netzentgelt) | ct/kWh | keine Senkung; leichter Anstieg durch Speicherverluste |
Energiebeschaffung | ct/kWh bzw. €/MWh | nur indirekt, wenn der Speicher zusätzlich preisoptimiert lädt |
Aufschlag für besondere Netznutzung (2025: 1,56 ct/kWh) | ct/kWh | keine Wirkung |
Stromsteuer (2,05 ct/kWh; Produzierendes Gewerbe nach Entlastung 0,05 ct/kWh) | ct/kWh | keine Wirkung |
Netzanschluss / Baukostenzuschuss | kW Anschlussleistung | Erweiterung vermeidbar oder verschiebbar |
Quellen: Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025 (Aufschlag für besondere Netznutzung), Link siehe oben; Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1866 (Stromsteuer), 29.09.2025, https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101866.pdf; Bewertung der Wirkung: eigene Einordnung.
So funktioniert Peak-Shaving technisch
Die Wirkungskette: Messung, Prognose, Entscheidung, Aktion
Peak-Shaving ist ein Regelkreis. Seine Qualität zeigt sich daran, wie schnell und wie zuverlässig er auf eine drohende Überschreitung reagiert. In der Energieinfrastruktur eines Standorts verläuft die Kette von der Erzeugung über Messung, Prognose und Energiemanagement bis zu Speicherung, Verbrauch und Netzbezug:
- Messung: Ein Leistungsmessgerät am Netzverknüpfungspunkt erfasst den Netzbezug im Sekundenbereich – unabhängig vom Abrechnungszähler, dessen Daten meist erst verzögert verfügbar sind.
- Prognose: Das Energiemanagementsystem (EMS) berechnet laufend, welcher Viertelstundenmittelwert sich bis zum Ende des aktuellen Messintervalls einstellen wird (Trendberechnung). Zusätzlich erstellt es Tages- und Wochenprognosen aus historischen Lastgängen, Produktionsplänen, Kalender- und Wetterdaten.
- Entscheidung: Überschreitet die Prognose den Grenzwert, legt die Steuerungslogik fest, welche Maßnahme greift: Speicherentladung, Lastabwurf nach Prioritätenliste oder beides.
- Aktion: Der Batteriewechselrichter erhält einen Leistungssollwert, flexible Verbraucher erhalten Drossel- oder Abschaltbefehle. Nach der Spitze lädt der Speicher unterhalb des Grenzwerts nach.
Grenzwertsteuerung: statisch, dynamisch und prognosebasiert
Die einfachste Logik arbeitet mit einem festen Grenzwert, etwa 800 kW. Sie ist robust, verschenkt aber Potenzial: In Monaten mit niedrigem Bedarf wäre ein niedrigerer Wert möglich, in Spitzenmonaten reicht die Speicherenergie unter Umständen nicht aus. Dynamische Verfahren passen den Grenzwert an die bisher im Abrechnungsjahr erreichte Höchstleistung an. Ist eine Spitze von 850 kW bereits abgerechnet, bringt eine Begrenzung auf 800 kW im restlichen Jahr keinen weiteren Vorteil – der Speicher kann dann für andere Aufgaben genutzt werden. Prognosebasierte Verfahren optimieren zusätzlich den Ladezustand (State of Charge, SoC), damit vor erwarteten Spitzen genügend Energie verfügbar ist.
In der Forschung wird die Auslegung als Optimierungsproblem formuliert, in dem Speichergröße und Betriebsstrategie gemeinsam bestimmt werden. Ein häufig zitierter Beitrag stammt von Oudalov, Cherkaoui und Beguin [Quelle: Oudalov, A.; Cherkaoui, R.; Beguin, A., „Sizing and Optimal Operation of Battery Energy Storage System for Peak Shaving Application“, IEEE Lausanne Power Tech, 2007, DOI 10.1109/PCT.2007.4538388 – DOI wird derzeit geprüft].
Zeitverhalten und Regelgeschwindigkeit
Weil die Abrechnung auf Viertelstundenmittelwerten beruht, muss das System nicht jede Sekunde ausregeln. Es muss aber sicherstellen, dass der Mittelwert des Intervalls unter dem Grenzwert bleibt. Batteriewechselrichter können Leistungsänderungen sehr schnell umsetzen; begrenzend wirken in der Praxis meist Messwertübertragung, Kommunikationslatenzen und die Zykluszeit des EMS [Quelle wird derzeit geprüft]. Eine Abtastung im Sekundenbereich und eine Regelzykluszeit von wenigen Sekunden sind ein gängiger Orientierungswert.
Komponenten und Systemarchitektur
Ein Peak-Shaving-System besteht aus Messtechnik, Speicher, Leistungselektronik, Steuerung und den eingebundenen Verbrauchern. Tabelle 3 zeigt die Komponenten und ihre typischen Schnittstellen.
Tabelle 3: Komponenten einer Peak-Shaving-Anlage
Komponente | Funktion | Typische Schnittstellen (Beispiele) |
|---|---|---|
Leistungsmessung am Netzverknüpfungspunkt | Echtzeit-Netzbezug als Regelgröße | Modbus TCP/RTU, M-Bus |
RLM-Zähler bzw. intelligentes Messsystem | abrechnungsrelevante Viertelstundenwerte | Datenbereitstellung über Messstellenbetreiber; Smart-Meter-Gateway |
Batteriespeicher mit Batteriemanagementsystem (BMS) | Energie bereitstellen, Zellzustand überwachen | CAN, Modbus |
Batteriewechselrichter (PCS) | Lade- und Entladeleistung stellen | Modbus TCP, SunSpec |
Energiemanagementsystem (EMS) | Prognose, Grenzwertlogik, Priorisierung, Monitoring | Modbus, OPC UA, MQTT, REST-API |
Flexible Verbraucher / Gebäudeleittechnik | Lastverschiebung, Lastabwurf | BACnet, KNX, OPC UA, potenzialfreie Kontakte |
PV-Anlage, BHKW, Ladeinfrastruktur | Erzeugung bzw. steuerbare Last | Modbus, SunSpec, OCPP |
Eigene Darstellung. Die Protokolle sind typische Beispiele und keine abschließende Aufzählung.
Wie die Systeme miteinander verbunden sind
Elektrisch wird der Batteriespeicher in der Regel in der Niederspannungshauptverteilung hinter dem Netzverknüpfungspunkt angeschlossen, bei größeren Leistungen über einen eigenen Transformator an die Mittelspannung. Die Leistungsmessung muss den gesamten Netzbezug erfassen, den auch der Abrechnungszähler sieht. Bei Standorten mit mehreren Anschlusspunkten oder Unterzählern für Dritte ist das Messkonzept vor der Planung mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Kommunikationsseitig ist das EMS die zentrale Instanz: Es liest Messwerte, Speicherzustände und Freigaben der Produktionsleittechnik und gibt Sollwerte aus. Bewährt ist eine lokale Regelung am Standort, ergänzt um eine Cloud-Anbindung für Prognosen, Monitoring und Fernwartung. Fällt die Internetverbindung aus, muss die lokale Peak-Shaving-Funktion weiterarbeiten. Energiemanagement & EMS
Energieflüsse
- Netz
- Zähler
- Leistungsmessung
- Verbraucher
Datenflüsse
- Leistungsmessung
- EMS
- Batteriespeicher / PV / Verbraucher
Smart-Meter-Infrastruktur
- Smart-Meter-Gateway
- CLS-Kanal
- EMS
- Energieflüsse
- Datenflüsse
Mess-, Steuerungs- und Kommunikationstechnik
RLM-Zähler, intelligentes Messsystem und Echtzeitmessung
Der Abrechnungszähler liefert die verbindlichen Viertelstundenwerte, eignet sich aber selten als Regelgröße, weil die Daten über den Messstellenbetreiber meist erst später bereitgestellt werden. Für die Regelung wird daher ein eigenes Leistungsmessgerät oder die Kundenschnittstelle des Zählers genutzt. Wo ein intelligentes Messsystem verbaut ist, gelten für die Kommunikation die Technischen Richtlinien des BSI. Die TR-03109-5 formuliert Mindestanforderungen an CLS-Kommunikationsadapter – etwa Steuerboxen –, die technische Einrichtungen sicher an das Smart-Meter-Gateway anbinden [Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, „Technische Richtlinie BSI TR-03109-5“, Stand abgerufen 10/2026, https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Smart-metering/Kommunikationsadapter/TechnRichtlinie/TR-03109-5.html].
Synchronisation mit dem Messintervall
Häufig unterschätzt wird die zeitliche Synchronisation. Die Steuerung muss die Viertelstundengrenzen des Abrechnungszählers kennen, sonst bildet sie andere Mittelwerte als der Zähler. Eine Zeitsynchronisation, etwa über NTP, und ein Abgleich der eigenen Messwerte mit den RLM-Daten bei der Inbetriebnahme gehören deshalb zum Standard.
IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit
Ein Peak-Shaving-System greift in die Stromversorgung des Betriebs ein. Netzwerksegmentierung, verschlüsselte Fernzugriffe, ein Rollen- und Rechtekonzept sowie ein definiertes Verhalten bei Kommunikationsausfall gehören zur Grundauslegung. Fällt der Speicher aus, sollte das EMS automatisch auf einen Lastabwurf nach Prioritätenliste umschalten. Erst diese Rückfallebene macht Peak-Shaving belastbar, denn eine einzige verpasste Viertelstunde kann die Jahresersparnis aufheben.
Auslegung eines Batteriespeichers für Peak-Shaving
Leistung vor Energie
Ein Peak-Shaving-Speicher wird primär nach der Entladeleistung dimensioniert: Sie muss der Differenz zwischen erwarteter Spitze und Grenzwert entsprechen. Die erforderliche Energie in kWh ergibt sich aus Dauer und Form der Spitzen. Kurze, scharfe Spitzen erfordern viel Leistung bei wenig Energie und damit hohe C-Raten; breite Spitzen über mehrere Viertelstunden erfordern deutlich mehr Kapazität.
Infobox – C-Rate: Die C-Rate beschreibt das Verhältnis von Lade- bzw. Entladeleistung zur Speicherkapazität. Ein Speicher mit 200 kWh, der mit 200 kW entlädt, arbeitet mit 1C; bei 100 kW mit 0,5C. Für Peak-Shaving sind C-Raten zwischen etwa 0,5C und 1C ein gängiger Orientierungsbereich; die richtige Wahl folgt aus der Spitzenanalyse.
Der abnehmende Grenznutzen
Aus der Auswertung realer Lastgänge ergibt sich ein robustes Muster: Jedes zusätzlich gekappte Kilowatt spart linear, während der dafür notwendige Speicherbedarf überproportional steigt. pv magazine beschreibt dies an einem Lastgang mit rund 1.000 kW Maximallast und einem Leistungspreis von 150 €/kW und Jahr: Für eine Reduktion um 300 kW ist dort eine Kapazität von etwa 500 kWh erforderlich, die Einsparung liegt bei 45.000 Euro pro Jahr [Quelle: pv magazine Deutschland, „Lastspitzenkappung mit Batteriespeicher im Gewerbe: Auslegung, Wirtschaftlichkeit und typische Fehler“, 17.04.2026, https://www.pv-magazine.de/2026/04/17/lastspitzenkappung-mit-batteriespeicher-im-gewerbe-auslegung-wirtschaftlichkeit-und-typische-fehler/]. Die wirtschaftlich optimale Kappungshöhe liegt deshalb fast nie bei der technisch maximal möglichen.
Auslegung in fünf Schritten
- Lastganganalyse: mindestens 12, besser 24 Monate Viertelstundenwerte, ergänzt um höher aufgelöste Messungen an kritischen Abgängen.
- Spitzenanalyse: Häufigkeit, Dauer, Energieinhalt und zeitlicher Abstand aller Ereignisse oberhalb verschiedener Grenzwerte.
- Szenarien: Leistung und Energie für Kappungshöhen in Schritten von beispielsweise 25 oder 50 kW.
- Reserven: nutzbare Entladetiefe, Wirkungsgrad, Alterung über die Lebensdauer und eine Sicherheitsreserve für Prognosefehler.
- Bewertung: Wirtschaftlichkeitsvergleich der Szenarien und Abgleich mit Lastmanagement-Potenzialen, die ohne Speicher erschlossen werden können.
Zyklen und Alterung
Peak-Shaving allein verursacht oft nur wenige Vollzyklen pro Jahr, weil Spitzen selten auftreten. Die kalendarische Alterung dominiert dann gegenüber der zyklischen. Das spricht dafür, den Speicher zusätzlich für weitere Anwendungen zu nutzen, solange die Peak-Shaving-Reserve gesichert bleibt. Batteriespeicher
Wirtschaftlichkeit von Peak-Shaving: Kennzahlen und Beispielrechnung
Entscheidende Kennzahlen
- Jahreshöchstleistung und Benutzungsdauer – heute und nach der Kappung
- Leistungspreis der relevanten Netzebene und Preisbereich (unter oder ab 2.500 h/a)
- Spezifische Investition je Kilowatt Kappung, nicht nur je Kilowattstunde Speicher
- Jährliche Einsparung, Betriebs- und Wartungskosten, Ersatzinvestitionen
- Statische Amortisationszeit, Kapitalwert (NPV) und interner Zinsfuß (IRR) über die Nutzungsdauer
- Sensitivität gegenüber Änderungen der Netzentgeltsystematik, insbesondere mit Blick auf 2029
Beispielrechnung 1: Mittelspannungskunde mit hoher Benutzungsdauer
Annahmen (Beispielwerte): Netzanschluss in der Mittelspannung, Jahresverbrauch 3.500 MWh, Jahreshöchstleistung 1.000 kW, Benutzungsdauer 3.500 h. Netzentgelte nach Westnetz-Preisblatt 2026 (134,32 €/kWa; 1,01 ct/kWh, siehe Tabelle 1). Ziel: Grenzwert 800 kW.
Tabelle 4: Beispielrechnung Peak-Shaving (Orientierungswerte, keine Angebotspreise)
Position | Ohne Peak-Shaving | Mit Peak-Shaving (Grenzwert 800 kW) |
|---|---|---|
Jahreshöchstleistung | 1.000 kW | 800 kW |
Benutzungsdauer | 3.500 h | 4.375 h |
Leistungsentgelt (134,32 €/kWa) | 134.320 € | 107.456 € |
Arbeitsentgelt Netz (1,01 ct/kWh) | 35.350 € | ca. 35.450 €* |
Netzentgelt gesamt (ohne Messstellenbetrieb) | 169.670 € | ca. 142.910 € |
Einsparung pro Jahr | – | ca. 26.760 € |
* Annahme: zusätzlich ca. 10 MWh Speicherverluste pro Jahr; die Energiebeschaffungskosten dieser Verluste sind nicht enthalten. Eigene Berechnung auf Basis Westnetz-Preisblatt 2026.
Speicherbedarf (Beispielannahme): Die Lastganganalyse ergibt im Beispiel Spitzen oberhalb von 800 kW mit maximal 90 Minuten Dauer und einem Energieinhalt bis 220 kWh. Mit Reserven für Entladetiefe, Alterung und Prognosefehler wird ein Speicher mit 200 kW Entladeleistung und 300 kWh Kapazität gewählt (C-Rate ca. 0,67).
Investition (Orientierungswert): Fraunhofer ISE setzte in seiner Stromgestehungskostenstudie 2024 für Batteriesysteme eine Spanne von 400 bis 1.000 €/kWh an [Quelle: Fraunhofer ISE, „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Juli 2024, https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2024_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf]. Aktuelle Marktpreise für Gewerbespeicher können davon abweichen [Quelle wird derzeit geprüft]. Bei angenommenen 450 €/kWh inklusive Installation und 20.000 € für EMS, Messtechnik und Integration ergeben sich rund 155.000 €. Mit 2 % jährlichen Betriebskosten (ca. 3.100 €) beträgt die Netto-Einsparung rund 23.660 € pro Jahr; die statische Amortisationszeit liegt bei etwa 6,5 Jahren – ohne Förderung, steuerliche Effekte, Finanzierungskosten und Zusatzerlöse.
Beispielrechnung 2: Warum die Benutzungsdauer entscheidet
Gleiche Spitze, anderes Profil: Ein Betrieb mit 1.000 kW Jahreshöchstleistung, aber nur 1.500 MWh Jahresverbrauch liegt bei 1.500 Benutzungsstunden. Im selben Netzgebiet gilt dann ein Leistungspreis von 16,82 €/kWa. Eine Kappung um 200 kW spart nur rund 3.360 Euro pro Jahr – der identische Speicher refinanziert sich über Peak-Shaving allein nicht.
Durch die Konstruktion der Gleichzeitigkeitsfunktion sind beide Preisbereiche bei genau 2.500 Stunden kostengleich; im Beispiel ergeben sich jeweils 159,57 € je Kilowatt Jahreshöchstleistung (16,82 € + 2.500 h × 5,71 ct bzw. 134,32 € + 2.500 h × 1,01 ct). In der Kostenkurve entsteht also kein Sprung, aber ein Knick: Oberhalb von 2.500 Stunden wird jedes Kilowatt Spitze achtmal teurer als darunter. Vor jeder Investition muss deshalb geprüft werden, in welchem Preisbereich der Standort heute liegt und nach der Kappung liegen wird.
- unter 2.500 h: 16,82 €/kWa + 5,71 ct/kWh
- ab 2.500 h: 134,32 €/kWa + 1,01 ct/kWh
Beispielnetzgebiet, Werte anderer Netzbetreiber abweichend
Infobox – Wann lohnt sich Peak-Shaving? Gute Voraussetzungen: Benutzungsdauer deutlich über 2.500 h, wenige, kurze und gut prognostizierbare Spitzen, hoher Leistungspreis, geplanter Leistungszuwachs am Netzanschluss. Schwache Voraussetzungen: Benutzungsdauer unter 2.500 h, breite Spitzen über mehrere Stunden, keine Lastgangdaten, unsichere Standortperspektive.
Peak-Shaving kombinieren: PV, Eigenverbrauch, dynamische Strompreise und Flexibilität
Ein Speicher, der ausschließlich Lastspitzen kappt, steht an den meisten Tagen des Jahres ungenutzt bereit. Wirtschaftlich stärker sind Multi-Use-Konzepte: Das EMS hält eine Peak-Shaving-Reserve vor und setzt die verbleibende Kapazität für weitere Anwendungen ein.
Peak-Shaving und Eigenverbrauchsoptimierung
Mit einer PV-Anlage am Standort lädt der Speicher mittags aus Überschüssen und erhöht den Eigenverbrauch Eigenverbrauchsoptimierung. Für Peak-Shaving muss das EMS zugleich sicherstellen, dass vor typischen Spitzenzeiten – etwa am frühen Morgen oder bei Schichtwechseln – ausreichend Ladezustand vorhanden ist. Zielkonflikte entstehen vor allem im Winter, wenn PV-Überschüsse fehlen und der Speicher aus dem Netz nachgeladen werden muss.
Dynamische Strompreise, Day-Ahead- und Intraday-Markt
Am Day-Ahead-Markt lag der durchschnittliche Großhandelspreis 2025 bei 89,32 €/MWh; in 573 von 8.760 Stunden waren die Preise negativ, in 40 Stunden lagen sie über 300 €/MWh [Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025“, 05.01.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260105_Smard.html]. Seit dem 1. Oktober 2025 wird der europäische Day-Ahead-Markt in Viertelstundenprodukten gehandelt [Quelle: EPEX SPOT, „15-minute products live on EPEX SPOT day-ahead markets“, 30.09.2025, https://www.epexspot.com/en/news/15-minute-products-live-epex-spot-day-ahead-markets]. Unternehmen mit börsenindiziertem Liefervertrag können den Speicher in Niedrigpreisphasen laden und den Netzbezug in Hochpreisphasen senken; kurzfristige Abweichungen lassen sich am Intraday-Markt nachsteuern.
Diese Arbitrage darf jedoch keine neue Lastspitze erzeugen. Lädt der Speicher bei negativen Preisen mit voller Leistung, während die Produktion läuft, entsteht womöglich die nächste Jahreshöchstleistung. Das EMS muss Leistungspreis und Energiepreis daher in einer gemeinsamen Optimierung berücksichtigen. Stromhandel & EE-PPA
Eigene Darstellung auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur | SMARD.de, Marktgebiet DE-LU. CC BY 4.0; Abruf 24.10.2026. Reale Viertelstundenpreise 01.–07.06.2026, ME(S)Z; negative Preise sind hinterlegt. Last, Netzbezug und Speicherfahrplan sind ausdrücklich Beispieldaten (eigene Modellierung).
Modellannahmen: 500 kWh Speicher, 250 kW, 95 % Wirkungsgrad je Lade-/Entladerichtung, 20 % Mindest-SoC, 70 % Anfangs-SoC. Grenzwert 800 kW. Werktags 08–18 Uhr: 620 kW, sonst 500 kW; Spitzen 940 kW (06:30–07:00) und 900 kW (17:30–18:00). Peak-Shaving hat Vorrang; zusätzliche Preissteuerung lädt bei negativen Preisen und hält eine Reserve. Kein gemessener Kundenlastgang.
Lastmanagement und Flexibilität
Lastverschiebung ist oft die günstigste Form des Peak-Shavings. Kälte- und Wärmespeicher, Druckluftbehälter, Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement und verschiebbare Batch-Prozesse lassen sich häufig für 15 bis 60 Minuten verschieben, ohne die Produktion zu beeinträchtigen. Ein EMS, das diese Flexibilitäten einbindet, kann die notwendige Speichergröße deutlich verringern – in manchen Fällen ersetzt Lastmanagement den Speicher vollständig.
Peak-Shaving im Verbund und bei Einspeisung
Peak-Shaving wirkt immer auf den jeweiligen Zählpunkt. Eine Glättung über mehrere Standorte hinweg senkt das Netzentgelt nur, wenn sie hinter demselben Netzanschluss erfolgt. Bei Modellen zur gemeinschaftlichen Nutzung lokal erzeugten Stroms ist deshalb früh zu klären, an welchem Netzverknüpfungspunkt die abrechnungsrelevante Spitze entsteht Energy Sharing. Für Betreiber größerer PV-Anlagen mit Netzeinspeisung kann derselbe Speicher zudem die Vermarktung von Überschüssen unterstützen Direktvermarktung.
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
StromNEV: Leistungspreis, atypische und intensive Netznutzung
Bis Ende 2028 bilden § 17 StromNEV und die Gleichzeitigkeitsfunktion nach Anlage 4 die Grundlage der Netzentgelte für leistungsgemessene Kunden. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ermöglicht ein individuelles Netzentgelt, wenn der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netz- oder Umspannebene abweicht (atypische Netznutzung); das individuelle Entgelt darf 20 % des veröffentlichten Netzentgelts nicht unterschreiten [Quelle: Bundesministerium der Justiz, StromNEV, § 19 Abs. 2, https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/BJNR222500005.html]. Maßgeblich sind die vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster. Wer Spitzen gezielt aus diesen Fenstern heraushält, kann das Netzentgelt stärker senken als mit reiner Jahresspitzen-Kappung. Details wie Erheblichkeitsschwellen regelt eine Festlegung der Bundesnetzagentur [Quelle: Bundesnetzagentur, Festlegung BK4-13-739 zu § 19 Abs. 2 StromNEV, 2013 – Fundstelle und aktueller Stand werden derzeit geprüft].
§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV (intensive Netznutzung, „Bandlastprivileg“) setzt mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle voraus und begrenzt das Netzentgelt dann auf mindestens 20, 15 bzw. 10 % des veröffentlichten Entgelts bei 7.000, 7.500 bzw. 8.000 Stunden [Quelle: Bundesministerium der Justiz, StromNEV, § 19 Abs. 2, https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/BJNR222500005.html]. Peak-Shaving erhöht die Benutzungsstunden und kann für Betriebe knapp unter diesen Schwellen relevant sein.
Messstellenbetriebsgesetz und Smart-Meter-Infrastruktur
Das MsbG regelt Messung, Datenkommunikation und Rollen der Marktbeteiligten. Für leistungsgemessene Kunden schreibt § 55 MsbG die viertelstündliche Erfassung vor; wer Peak-Shaving plant, sollte sich vom Messstellenbetreiber die vollständigen Lastgangdaten bereitstellen lassen. Für die Anbindung steuerbarer Einrichtungen über das Smart-Meter-Gateway gelten die Vorgaben der BSI TR-03109.
Batteriespeicher im Energiewirtschaftsrecht
§ 118 Abs. 6 EnWG stellt Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre von den Netzentgelten für den Bezug der zu speichernden Energie frei [Quelle: Bundesministerium der Justiz, Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 118 Abs. 6, https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html]. Für einen Peak-Shaving-Speicher hinter dem Netzanschluss, der seine Energie an die eigenen Verbraucher abgibt, ist diese Freistellung meist nicht der wirtschaftliche Kern. Ob und in welchem Umfang sie greift, hängt vom Messkonzept ab und ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen.
AgNes: neue Netzentgeltsystematik ab 2029
Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Die Festlegung soll zum Jahresende erlassen werden und ab 2029 die Vorgaben der StromNEV ersetzen, die außer Kraft tritt; konkretisierende Folgefestlegungen sind für 2027 angekündigt [Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom“, 06.08.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260806_Agnes.html]. Für Industrie und Gewerbe mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch soll der bisherige Leistungspreis durch Kapazitätspreise ersetzt werden [Quelle: IHK Karlsruhe, „Bundesnetzagentur treibt Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“) voran“, 2026, https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560].
Nach dem Entwurf zahlen Großverbraucher einen Kapazitätspreis für eine Bestellkapazität sowie einen zweistufigen Arbeitspreis; für die Kombination aus Verbrauchsanlage und Stromspeicher, etwa zur Vermeidung von Lastspitzen, gelten dieselben Regeln [Quelle: Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes, 06.08.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/1059162; Erläuterung: Eversheds Sutherland, „Bundesnetzagentur veröffentlicht AgNes-Festlegungsentwurf“, 2026, https://www.eversheds-sutherland.com/de/germany/insights/germany-regulator-publishes-draft-determination-for-electricity-grid-charges-from-2029-ag-nes]. Der Entwurf ist noch nicht verbindlich; bis zur finalen Festlegung sind Änderungen möglich.
Netzanschluss und Infrastruktur
Peak-Shaving senkt nicht nur Entgelte, sondern schafft Spielraum am Netzanschluss. Wenn ein Standort Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw, Wärmepumpen oder neue Produktionsanlagen erhält, ist die verfügbare Anschlussleistung häufig der Engpass. Die Bundesnetzagentur hält fest, dass Netzanschlusskapazitäten knapp werden [Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom“, 06.08.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260806_Agnes.html]. Ein Speicher mit Lastmanagement kann die Spitzenlast unter der vereinbarten Anschlussleistung halten und so eine Anschlusserweiterung mit Baukostenzuschuss, Transformatortausch und langer Realisierungszeit vermeiden oder verschieben.
Für die Anbindung des Speichers gelten die Technischen Anschlussregeln des VDE FNN – in der Niederspannung VDE-AR-N 4105, in der Mittelspannung VDE-AR-N 4110 – sowie die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers [Quelle: VDE FNN, Technische Anschlussregeln – Ausgabestand und URL werden derzeit geprüft]. Auch ein Speicher, der nicht ins Netz einspeist, ist beim Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister zu registrieren [Quelle wird derzeit geprüft].
Weitere Infrastrukturthemen sind Aufstellort und Brandschutz, Kühlung, Kabelquerschnitte und Schutzkonzept in der Hauptverteilung, Selektivität, eine mögliche Ersatzstromfähigkeit sowie die Integration in die bestehende Leittechnik.
Typische Fehler beim Peak-Shaving
- Auslegung nach Jahresverbrauch statt nach Lastgang: Ohne Viertelstundenwerte und Spitzenanalyse ist jede Dimensionierung geraten.
- Benutzungsdauer ignoriert: Unter 2.500 Stunden ist der Leistungspreis niedrig; Peak-Shaving allein trägt die Investition dann selten.
- Kein Plan für Ausreißer: Eine verpasste Viertelstunde hebt die Jahresersparnis auf. Prognose, Reserven und Rückfallebene sind Pflicht.
- Falscher Messpunkt: Misst die Regelung nicht dasselbe wie der Abrechnungszähler, kappt sie die falsche Größe.
- Ungeregelte Zielkonflikte: Eigenverbrauchs- oder Arbitrageladen erzeugt neue Spitzen.
- Lastmanagement übersehen: Verschiebbare Lasten werden nicht erschlossen, der Speicher wird zu groß.
- Regulatorik nicht eingepreist: Rechnungen über 15 Jahre müssen den Systemwechsel ab 2029 berücksichtigen.
- Kein Monitoring: Grenzwertüberschreitungen, Kommunikationsfehler und Alterung bleiben unbemerkt.
Ausblick: Peak-Shaving unter Kapazitätspreisen ab 2029
Mit AgNes verschiebt sich die Logik von einer nachträglich gemessenen Jahreshöchstleistung zu einer vorab gewählten Kapazität. Unternehmen müssen künftig entscheiden, welche Bezugsleistung sie bestellen und welchen Preis sie für Überschreitungen in Kauf nehmen. Peak-Shaving wird damit zum Instrument, eine Bestellkapazität verlässlich einzuhalten – und eine niedrigere Bestellung überhaupt erst zu ermöglichen.
Die Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring weist darauf hin, dass Eigenversorgung und Batteriespeicher zwar den Netzbezug senken, aber kaum zu geringeren Netzkosten beitragen, und dass kapazitätsbezogene sowie dynamisierte Entgelte Lastflexibilität fördern können [Quelle: Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, „Monitoringbericht 2025“, 2025, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/MonitoringEnergiederZukunft/monitoringbericht_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=6]. Daraus lässt sich ableiten, dass netzdienliches Verhalten – Last senken, wenn das Netz knapp ist – künftig stärker honoriert werden dürfte als die rein betriebsbezogene Spitzenkappung.
Für Investitionen ab heute heißt das: Speicher und EMS sollten so ausgelegt werden, dass sie sowohl unter dem heutigen Leistungspreis als auch unter einem Kapazitätspreis mit Überschreitungsentgelt wirtschaftlich arbeiten. Softwareseitig gehören dazu eine frei parametrierbare Grenzwertlogik, Schnittstellen für variable Netzentgeltsignale und eine Optimierung über mehrere Kosten- und Erlöskomponenten. Die Bundesnetzagentur plant zudem ab Anfang 2027 Verfahren zu Industrienetzentgelten, zur Standardisierung von Baukostenzuschüssen und zu flexiblen Netzanschlüssen [Quelle: IHK Karlsruhe, a. a. O., 2026, https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560].
Fazit: Peak-Shaving als Baustein der Energieinfrastruktur
Peak-Shaving senkt die Netzkosten leistungsgemessener Unternehmen dort, wo sie entstehen: bei der Jahreshöchstleistung. Die Wirkung hängt weniger von der Speichergröße ab als von drei Standortfaktoren – der Benutzungsdauer, der Höhe des Leistungspreises und der Form der Lastspitzen. Oberhalb von 2.500 Benutzungsstunden kostet ein Kilowatt Spitze im Beispielnetzgebiet rund 134 Euro pro Jahr, darunter knapp 17 Euro. Dieselbe Investition kann sich deshalb in einem Betrieb in gut sechs Jahren amortisieren und in einem anderen gar nicht.
Technisch ist Peak-Shaving ein Regelkreis aus Echtzeitmessung, Prognose, EMS und steuerbaren Ressourcen. Belastbar wird er durch Synchronisation mit dem Abrechnungszähler, Reserven für Prognosefehler und eine Rückfallebene über Lastabwurf. Da gekappte Kilowatt linear sparen, der Speicherbedarf aber überproportional steigt, liegt das wirtschaftliche Optimum meist unterhalb der technisch möglichen Kappung.
Wirtschaftlich stärker als reines Peak-Shaving sind kombinierte Betriebsstrategien mit Eigenverbrauchsoptimierung, Lastverschiebung und – bei passendem Liefervertrag – preisoptimiertem Laden. Mit der AgNes-Reform ab 2029 wird die Fähigkeit, eine gewählte Bezugskapazität einzuhalten, voraussichtlich noch an Bedeutung gewinnen. Wer heute in Peak-Shaving investiert, sollte die Anlage deshalb auf beide Entgeltsysteme hin prüfen und als Teil einer skalierbaren Energieinfrastruktur planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Peak-Shaving
Was versteht man unter Peak-Shaving?
Peak-Shaving, auf Deutsch Lastspitzenkappung, begrenzt den Strombezug eines Standorts aus dem Netz auf einen festgelegten Grenzwert. Droht der Bedarf darüber zu steigen, deckt ein Batteriespeicher die Differenz, oder ein Energiemanagementsystem verschiebt bzw. drosselt flexible Lasten. Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung ist das wirtschaftlich relevant, weil der Leistungspreis im Netzentgelt nach § 17 StromNEV mit der Jahreshöchstleistung multipliziert wird. Eine vermiedene Lastspitze senkt so das Leistungsentgelt für das gesamte Abrechnungsjahr. Peak-Shaving ist damit ein Baustein der betrieblichen Energieinfrastruktur, der Messung, Prognose, Steuerung und Speicher verbindet.
Ab wann lohnt sich Peak-Shaving für ein Unternehmen?
Entscheidend sind Benutzungsdauer, Leistungspreis und die Form der Lastspitzen. Liegt ein Standort oberhalb von 2.500 Benutzungsstunden, ist der Leistungspreis hoch – im Westnetz-Gebiet etwa 134 €/kWa in der Mittelspannung (Stand 2026). Dann kann Peak-Shaving mit Batteriespeicher Amortisationszeiten im Bereich weniger Jahre erreichen, wie die Beispielrechnung auf dieser Seite zeigt. Unterhalb von 2.500 Stunden liegt der Leistungspreis dort bei knapp 17 €/kWa, und Peak-Shaving allein trägt eine Speicherinvestition selten. Günstig sind zudem kurze, seltene und gut prognostizierbare Spitzen. Pauschale Aussagen sind nicht möglich; die Grundlage jeder Bewertung ist eine Lastganganalyse mit Viertelstundenwerten.
Wie groß muss ein Batteriespeicher für Peak-Shaving sein?
Ein Peak-Shaving-Speicher wird zuerst nach der Entladeleistung ausgelegt: Sie entspricht der gewünschten Kappung, etwa 200 kW. Die Kapazität in kWh ergibt sich aus Dauer und Energieinhalt der Spitzen oberhalb des Grenzwerts, ergänzt um Reserven für Entladetiefe, Alterung und Prognosefehler. Typisch sind C-Raten zwischen etwa 0,5C und 1C. Wichtig ist der abnehmende Grenznutzen: Jedes zusätzlich gekappte Kilowatt spart linear, der Kapazitätsbedarf steigt aber überproportional. Die wirtschaftlich optimale Speichergröße liegt deshalb meist unter der technisch maximal möglichen Lastspitzenkappung und wird über Szenarien in 25- oder 50-kW-Schritten ermittelt.
Funktioniert Peak-Shaving auch ohne Batteriespeicher?
Ja. Lastmanagement ist häufig die günstigste Form des Peak-Shavings. Kälte- und Wärmeerzeuger, Druckluftkompressoren, Lüftungsanlagen, Ladeinfrastruktur und verschiebbare Prozesse lassen sich oft für 15 bis 60 Minuten drosseln oder versetzt betreiben. Ein Energiemanagementsystem schaltet diese Lasten nach einer Prioritätenliste ab oder zu, sobald der prognostizierte Viertelstundenmittelwert den Grenzwert zu überschreiten droht. Die Grenzen liegen dort, wo Produktion, Qualität oder Arbeitssicherheit beeinträchtigt würden. In vielen Projekten verkleinert Lastmanagement den benötigten Batteriespeicher deutlich; in Einzelfällen ersetzt es ihn ganz.
Welche Daten braucht man für eine Peak-Shaving-Analyse?
Grundlage ist der Lastgang mit Viertelstundenwerten über mindestens zwölf, besser 24 Monate. Bei Letztverbrauchern über 100.000 kWh Jahresverbrauch werden diese Werte nach § 55 MsbG ohnehin erfasst und können beim Messstellenbetreiber oder Lieferanten angefragt werden. Hinzu kommen das Preisblatt des Netzbetreibers mit Leistungs- und Arbeitspreisen, die Netzebene, die vertragliche Anschlussleistung sowie Informationen zu großen Verbrauchern, Produktionsplänen und geplanten Erweiterungen. Für die Auslegung der Steuerung sind zusätzlich höher aufgelöste Messungen an kritischen Abgängen hilfreich, um kurze Anlauf- und Gleichzeitigkeitseffekte zu verstehen.
Was ändert sich für Peak-Shaving durch die Netzentgeltreform AgNes?
Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den Festlegungsentwurf zur neuen Netzentgeltsystematik Strom veröffentlicht; die Festlegung soll Ende 2026 erlassen werden und ab 2029 gelten. Für Verbraucher über 100.000 kWh Jahresverbrauch soll der Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis für eine Bestellkapazität ersetzt werden, ergänzt um einen zweistufigen Arbeitspreis bei Überschreitung. Peak-Shaving verliert dadurch nicht an Bedeutung, sondern ändert seine Rolle: Es sichert die Einhaltung der bestellten Kapazität. Da der Entwurf noch nicht verbindlich ist, sollten Wirtschaftlichkeitsrechnungen beide Systeme als Szenarien abbilden.
Lässt sich Peak-Shaving mit PV-Eigenverbrauch und dynamischen Strompreisen kombinieren?
Ja, und meist verbessert das die Wirtschaftlichkeit. Der Speicher kann PV-Überschüsse aufnehmen, den Eigenverbrauch erhöhen und bei börsenindizierten Lieferverträgen in Niedrigpreisphasen laden – 2025 gab es am Day-Ahead-Markt 573 Stunden mit negativen Preisen. Voraussetzung ist ein Energiemanagementsystem, das eine Peak-Shaving-Reserve garantiert und Leistungs- und Energiepreise gemeinsam optimiert. Sonst kann preisoptimiertes Laden selbst eine neue Lastspitze erzeugen. Besonders im Winter, wenn PV-Erträge fehlen, muss die Ladestrategie auf die erwarteten Spitzenzeiten abgestimmt sein.
Was passiert, wenn das Peak-Shaving-System eine Lastspitze verpasst?
Im heutigen Jahresleistungspreissystem bestimmt die höchste Viertelstunde des Abrechnungsjahres das Leistungsentgelt. Wird der Grenzwert einmal deutlich überschritten, ist die Ersparnis für dieses Jahr weitgehend verloren – auch wenn alle anderen Spitzen gekappt wurden. Deshalb gehören Prognosereserven, eine Überwachung des Ladezustands, ein automatischer Lastabwurf als Rückfallebene und ein laufendes Monitoring zur Grundausstattung. Dynamische Grenzwertlogiken nutzen die bereits erreichte Jahreshöchstleistung als neuen Grenzwert, damit der Speicher nach einer Überschreitung nicht unnötig belastet wird und für andere Anwendungen frei bleibt.
Quellenverzeichnis
- [1] Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), §§ 2, 17, 19; abgerufen 10/2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/BJNR222500005.html
- [2] Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: StromNEV, Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad; abgerufen 10/2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/anlage_4.html
- [3] Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), § 55 Messwerterhebung Strom; abgerufen 10/2026. https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__55.html
- [4] Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 118 Abs. 6; abgerufen 10/2026. https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html
- [5] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom“, 06.08.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260806_Agnes.html (Festlegungsentwurf: www.bundesnetzagentur.de/1059162)
- [6] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur veröffentlicht Daten zum Strommarkt 2025“, 05.01.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260105_Smard.html
- [7] Bundesnetzagentur / Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2025, Kapitel Netzentgelte (Seitenzahl wird derzeit geprüft). https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf
- [8] Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring: Monitoringbericht 2025 (Abschnitt Netzentgelte; Seitenzahl wird derzeit geprüft). https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/MonitoringEnergiederZukunft/monitoringbericht_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=6
- [9] Bundesnetzagentur: Festlegung BK4-13-739 zu individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV, 2013 [Fundstelle, URL und aktueller Stand werden derzeit geprüft]
- [10] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Technische Richtlinie BSI TR-03109-5 – Kommunikationsadapter; abgerufen 10/2026. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Smart-metering/Kommunikationsadapter/TechnRichtlinie/TR-03109-5.html
- [11] Deutscher Bundestag: Drucksache 21/1866, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, 29.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101866.pdf
- [12] EPEX SPOT: „15-minute products live on EPEX SPOT day-ahead markets“, 30.09.2025. https://www.epexspot.com/en/news/15-minute-products-live-epex-spot-day-ahead-markets
- [13] Westnetz GmbH: Preisblätter Entgelte für Netznutzung Strom, gültig ab 01.01.2026. https://www.westnetz.de/content/dam/revu-global/westnetz/documents/ueber-westnetz/unser-netz/netzentgelte-strom/preisblaetter-westnetz-strom-01-01-2026.pdf
- [14] Mainfranken Netze GmbH: Preisblatt Netznutzung Strom, gültig ab 01.01.2026, Stand 15.12.2025. https://www.mainfrankennetze.de/downloadcenter/01-netzkunden/strom/veroeffentlichungspflichten/netzentgelte/netzentgelte-2026/01-netznutzung/preisblatt-nn-strom-2026.pdf
- [15] Fraunhofer ISE: Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Juli 2024. https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2024_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf
- [16] Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW): „Peak-Shaving mit Photovoltaik und Batterie – Hauptbericht der Studie“ [Erscheinungsjahr wird derzeit geprüft]. https://irf.fhnw.ch/bitstreams/dc66899e-ad9d-469f-bd40-da0f915e4d90/download
- [17] Oudalov, A.; Cherkaoui, R.; Beguin, A.: „Sizing and Optimal Operation of Battery Energy Storage System for Peak Shaving Application“, IEEE Lausanne Power Tech, 2007 [DOI 10.1109/PCT.2007.4538388 wird derzeit geprüft]
- [18] IHK Karlsruhe: „Bundesnetzagentur treibt Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“) voran“, 2026 (auf Basis BNetzA, 23.06.2026). https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/energie/aktuellesenergie/bundesnetzagentur-treibt-reform-der-strom-7095560
- [19] Eversheds Sutherland: „Bundesnetzagentur veröffentlicht AgNes-Festlegungsentwurf“, 2026 (Sekundärquelle; Primärquelle: Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes vom 06.08.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/1059162; Kapazitätspreis und zweistufiger Arbeitspreis bestätigt). https://www.eversheds-sutherland.com/de/germany/insights/germany-regulator-publishes-draft-determination-for-electricity-grid-charges-from-2029-ag-nes
- [20] pv magazine Deutschland: „Lastspitzenkappung mit Batteriespeicher im Gewerbe: Auslegung, Wirtschaftlichkeit und typische Fehler“, 17.04.2026 (Fachpresse). https://www.pv-magazine.de/2026/04/17/lastspitzenkappung-mit-batteriespeicher-im-gewerbe-auslegung-wirtschaftlichkeit-und-typische-fehler/
- [21] VDE FNN: VDE-AR-N 4105 (Niederspannung) und VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung), Technische Anschlussregeln [Ausgabestand und URL werden derzeit geprüft]
- [22] Bundesnetzagentur: SMARD – Strommarktdaten (Datenquelle für Grafik 6). https://www.smard.de/home

